Schwerer Unfall in Berlin-Friedrichsfelde: Zwei Frauen mit Kopfverletzungen im Krankenhaus

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Bei einem schweren Verkehrsunfall in Berlin-Friedrichsfelde sind in der Nacht zum Samstag, 31. Oktober 2026, zwei Frauen verletzt worden. Zwei Autos stießen kurz hinter einem Tunnel im Bezirk Lichtenberg zusammen und prallten anschließend gegen Verkehrseinrichtungen. Die Verletzten kamen mit Kopfverletzungen in Krankenhäuser. Nach Angaben der Polizei bestand keine Lebensgefahr. Gegen eine 24 Jahre alte Autofahrerin richtet sich der Verdacht, unter Alkoholeinfluss gefahren zu sein. Auch eine möglicherweise hohe Geschwindigkeit spielt bei der Untersuchung des Unfalls eine Rolle.

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Zusammenstoß kurz hinter dem Tunnel Alt-Friedrichsfelde

Der Unfall in Berlin-Friedrichsfelde ereignete sich auf der Straße Alt-Friedrichsfelde im Bereich zwischen Am Tierpark und Charlottenstraße. Nach bisherigen Erkenntnissen war eine 24 Jahre alte Autofahrerin in der Nacht unterwegs und wollte im Tunnelbereich den Fahrstreifen wechseln.

Dabei soll sie ein anderes Auto übersehen haben, an dessen Steuer eine 43 Jahre alte Frau saß. Kurz hinter der Tunnelausfahrt kollidierten die beiden Fahrzeuge.

Durch den Zusammenstoß wurden die Autos gegen ein Trenngeländer und mehrere Ampelmasten geschleudert. Die Schäden betrafen damit nicht nur die beteiligten Fahrzeuge, sondern auch Einrichtungen der Straßeninfrastruktur.

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Die Berliner Morgenpost berichtete unter Berufung auf erste Informationen von einem Unfall gegen Mitternacht. Eine genauere Uhrzeit war durch die bislang vorliegenden Polizeiangaben nicht gesichert.

Zwei Frauen erleiden Kopfverletzungen

Bei dem Zusammenstoß wurden die 43 Jahre alte Fahrerin des einen Autos und ihre 24 Jahre alte Beifahrerin verletzt. Beide Frauen erlitten Kopfverletzungen und mussten zur weiteren medizinischen Versorgung in Krankenhäuser gebracht werden.

Nach den Angaben der Polizei, die die Deutsche Presse-Agentur am Samstag veröffentlichte, bestand für die beiden Frauen keine Lebensgefahr.

Am Unfall beteiligt war außerdem eine weitere 24 Jahre alte Frau. Sie steuerte das zweite Auto, das nach bisherigen Erkenntnissen beim beabsichtigten Fahrstreifenwechsel mit dem Wagen der 43-Jährigen zusammenstieß.

Damit waren mindestens drei Frauen an dem Unfall beteiligt. Bei den beiden 24-Jährigen handelt es sich um unterschiedliche Personen: Eine war Fahrerin des zweiten Autos, die andere saß als Beifahrerin im Wagen der 43-Jährigen.

Wie schwer die Verletzungen der beiden Krankenhauspatientinnen im Einzelnen waren und ob eine längere stationäre Behandlung notwendig wurde, blieb zunächst offen. Auch zu möglichen weiteren Verletzungen gab es keine gesicherten Angaben.

Über Verletzungen der 24 Jahre alten Fahrerin des zweiten Autos lagen zunächst keine entsprechenden Informationen vor.

Polizei lässt Blutprobe bei 24-jähriger Fahrerin entnehmen

Ein wesentlicher Bestandteil der Ermittlungen ist der mögliche Einfluss von Alkohol. Nach den von der Deutschen Presse-Agentur wiedergegebenen Polizeiangaben besteht der Verdacht, dass die 24 Jahre alte Autofahrerin, die den Fahrstreifen wechseln wollte, alkoholisiert gewesen sein könnte.

Gemeint ist damit ausdrücklich nicht die gleichaltrige verletzte Beifahrerin aus dem anderen Fahrzeug.

Die Polizei ließ bei der 24-jährigen Fahrerin eine Blutprobe entnehmen. Ein Ergebnis dieser Untersuchung wurde zunächst nicht bekannt.

Damit war am Samstag nicht bestätigt, ob und gegebenenfalls in welcher Konzentration sich Alkohol im Blut der Autofahrerin befand. Ebenso wenig stand fest, welchen Einfluss eine mögliche Alkoholisierung auf das Unfallgeschehen gehabt haben könnte.

Die Blutuntersuchung kann zur Klärung beitragen, ob gesetzliche Alkoholgrenzwerte überschritten wurden. Allein die Anordnung einer Blutentnahme bedeutet jedoch nicht, dass ein entsprechender Verstoß bereits nachgewiesen ist.

Auch die gefahrene Geschwindigkeit ist von Bedeutung

Neben dem möglichen Alkoholeinfluss steht die Geschwindigkeit des zweiten Autos im Mittelpunkt der bisherigen Schilderungen. Nach Angaben, die die dpa unter Berufung auf die Polizei veröffentlichte, soll die 24-jährige Fahrerin mit hohem Tempo unterwegs gewesen sein.

Eine konkrete Geschwindigkeit wurde nicht genannt. Unklar blieb zunächst, ob das Fahrzeug die an der Unfallstelle zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte.

Auch die genauen Bewegungen der beiden Autos vor dem Zusammenstoß waren noch nicht abschließend geklärt.

Nach der bisherigen Darstellung könnte der beabsichtigte Fahrstreifenwechsel eine wesentliche Rolle gespielt haben. Ob weitere Umstände zum Unfall beitrugen, blieb zunächst offen.

Eine abschließende Feststellung zur Unfallursache war damit zunächst nicht möglich. Insbesondere war nicht geklärt, ob ein möglicher Alkoholeinfluss, die Geschwindigkeit oder andere Faktoren für die Kollision ausschlaggebend waren.

Verkehrsbehinderungen auf der B1 und B5

Der Zusammenstoß ereignete sich auf einem Abschnitt der Straße Alt-Friedrichsfelde, über den auch die Bundesstraßen B1 und B5 verlaufen.

In der Nacht wurden für den Bereich zwischen dem Tunnel Alt-Friedrichsfelde und der Gensinger Straße Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Unfalls gemeldet.

Eine Verkehrsmeldung vom frühen Samstagmorgen verwies auf Einschränkungen in diesem Bereich. Später wurde die entsprechende Unfallmeldung als aufgehoben gekennzeichnet. Die Aufhebung wurde für den Morgen des 31. Oktober um 5.14 Uhr ausgewiesen.

Ob einzelne Fahrstreifen zwischenzeitlich vollständig gesperrt werden mussten, wie lange die Unfallaufnahme dauerte und wann sämtliche Einrichtungen wieder uneingeschränkt nutzbar waren, ließ sich zunächst nicht genauer bestimmen.

Autofahrerin zunächst in Polizeigewahrsam

Nach dem Unfall wurde die 24 Jahre alte Autofahrerin, gegen die sich der Verdacht einer möglichen Alkoholisierung richtet, zunächst in Polizeigewahrsam genommen. Später durfte sie die Polizeidienststelle wieder verlassen.

Die vorübergehende Ingewahrsamnahme und anschließende Entlassung lassen keine abschließenden Rückschlüsse auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit zu.

Zu einer möglichen Beschlagnahme des Führerscheins, zu weiteren polizeilichen Maßnahmen oder zu einer konkreten strafrechtlichen Bewertung des Vorfalls lagen zunächst keine bestätigten Angaben vor.

Die genauen Hintergründe des Zusammenstoßes blieben damit zunächst Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Welche Verkehrsregeln bei einem Fahrstreifenwechsel gelten

Bei der Untersuchung eines solchen Zusammenstoßes ist insbesondere die Straßenverkehrsordnung von Bedeutung.

Nach Paragraf 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Wechsel muss außerdem rechtzeitig und deutlich angekündigt werden.

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten daneben eigenständige gesetzliche Vorschriften. Nach Paragraf 24a des Straßenverkehrsgesetzes stellt das Führen eines Kraftfahrzeugs ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit können auch strafrechtliche Vorschriften greifen.

Welche Bestimmungen auf den konkreten Unfall in Friedrichsfelde anzuwenden sind, hängt von den tatsächlichen Feststellungen ab. Ein nachgewiesener Alkoholwert, die gefahrene Geschwindigkeit und der genaue Ablauf des Zusammenstoßes können dabei relevant sein.

Für die beiden verletzten Insassinnen des von der 43-Jährigen gesteuerten Autos stand am Samstag zunächst die medizinische Versorgung im Vordergrund. Zu ihrem weiteren Gesundheitszustand wurden keine zusätzlichen Einzelheiten bekannt.

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