US-Zollrückzahlungen entlasten deutsche Konzerne

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Deutsche Börsenunternehmen haben nach der Aufhebung rechtswidrig erhobener US-Zölle hohe Rückzahlungen erhalten. Eine am Freitag, 21. August 2026, veröffentlichte Auswertung der WirtschaftsWoche beziffert die Erstattungen an börsennotierte deutsche Unternehmen auf insgesamt rund 790 Millionen Euro. Eine offizielle Gesamtabrechnung der US-Behörden speziell für deutsche Konzerne gibt es nicht. Mehrere der größten Einzelbeträge lassen sich jedoch durch Unternehmensberichte und Angaben der jeweiligen Unternehmen nachvollziehen.

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DHL erhält 416 Millionen Euro zurück

Den größten bislang konkret belegten Einzelbetrag unter den genannten deutschen Konzernen weist DHL aus. Der Logistikkonzern bezifferte den vorübergehenden positiven Effekt aus der Rückerstattung von US-Zöllen im ersten Halbjahr 2026 auf 416 Millionen Euro. Betroffen waren die Bereiche Express und Global Forwarding. Die Summe floss in den Cashflow ein und trug dazu bei, dass der freie Cashflow ohne Zu- und Verkäufe im ersten Halbjahr auf rund 1,8 Milliarden Euro stieg.

Für die Ergebnisbewertung ist allerdings entscheidend, dass DHL die 416 Millionen Euro nicht vollständig als zusätzlichen wirtschaftlichen Gewinn behalten will. Der Konzern erklärte bei Vorlage der Halbjahreszahlen am 5. August, die entsprechenden Beträge so schnell wie möglich an Kunden weiterzugeben. In der Investorenpräsentation bezeichnete DHL den Effekt ausdrücklich als vorübergehend. Die Rückzahlung verbessert damit zunächst die Liquidität, ist aber nicht mit einem dauerhaften Ergebnisbeitrag in gleicher Höhe gleichzusetzen. Die im Juli erhöhte EBIT-Prognose von mehr als 6,5 Milliarden Euro beruhte nach Unternehmensangaben zudem auf der insgesamt besseren Geschäftsentwicklung und nicht allein auf den Zollerstattungen.

Siemens Healthineers hebt Gewinnprognose wegen Zöllen an

Bei Siemens Healthineers fällt der Bilanz- und Prognoseeffekt unmittelbarer aus. Finanzvorstand Jochen Schmitz bezifferte die bis Ende Juli erhaltenen Rückzahlungen auf gut 200 Millionen Euro. Der Medizintechnikkonzern berichtete für sein drittes Geschäftsquartal, dass die Zollerstattungen die bereinigten operativen Margen in allen Segmenten positiv beeinflusst hätten. Auch das bereinigte Ergebnis je Aktie und der freie Cashflow von rund einer Milliarde Euro profitierten davon.

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Siemens Healthineers erhöhte deshalb am 31. Juli seine Prognose für das bereinigte Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2026 von zuvor 2,20 bis 2,30 Euro auf 2,35 bis 2,45 Euro. Nach Angaben des Finanzvorstands entsprach die Anhebung um 15 Cent dem erwarteten Zolleffekt. Gleichzeitig senkte das Unternehmen wegen der schwächeren Entwicklung im Diagnostikgeschäft seine Erwartung für das vergleichbare Umsatzwachstum von 4,5 bis 5,0 Prozent auf 3,5 bis 4,0 Prozent. Die höhere Gewinnprognose ist deshalb nicht mit einer generellen Verbesserung des operativen Ausblicks gleichzusetzen.

Auch Puma, Rational und SMA Solar melden Erstattungen

Weitere börsennotierte Unternehmen weisen kleinere, aber teilweise deutlich ergebniswirksame Beträge aus. Puma meldete am 31. Juli für das zweite Quartal Zollrückzahlungen von 15,4 Millionen Euro. Davon minderten 11,5 Millionen Euro die Umsatzkosten, weitere 4,4 Millionen Euro entfielen auf die Anschaffungskosten von Vorräten. Im Juli erhielt der Sportartikelhersteller zusätzlich 33,8 Millionen Euro. Dieser Betrag war zum Bilanzstichtag 30. Juni noch nicht im Zwischenabschluss berücksichtigt worden. Weitere mögliche Ansprüche bezeichnete Puma ausdrücklich als rechtlich unsicher.

Beim Großküchenausrüster Rational belief sich die Erstattung im zweiten Quartal auf rund 14 Millionen Euro. Sie wirkte sich vollständig positiv auf das operative Ergebnis aus. Rational bezifferte die EBIT-Marge für das erste Halbjahr auf 26,5 Prozent. Ohne die Zollrückzahlung hätte sie nach Unternehmensangaben bei 24,3 Prozent gelegen. Die Jahresprognose einer EBIT-Marge von 25 bis 26 Prozent wurde Anfang August bestätigt.

SMA Solar meldete für das erste Halbjahr US-Zollrückerstattungen von 22,3 Millionen Euro. Dort zeigt sich zugleich, warum die einzelnen Beträge bilanziell nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar sind. Weil SMA zuvor belastete Zölle an Kunden weitergegeben hatte, werden entsprechende Erstattungen an diese Kunden als Umsatzminderung erfasst. Der ausgewiesene Konzernumsatz von 686,6 Millionen Euro enthielt deshalb einen negativen Zolleffekt von 22,3 Millionen Euro. Ohne diesen Effekt hätte der Umsatz 708,9 Millionen Euro betragen.

Warum die US-Zölle zurückgezahlt werden

Ausgangspunkt der US-Zollrückerstattungen für deutsche Unternehmen ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vom 20. Februar 2026. Der Supreme Court entschied, dass der International Emergency Economic Powers Act, kurz IEEPA, den Präsidenten nicht dazu ermächtigt, Zölle zu verhängen. Auf dieses Notstandsgesetz hatte Präsident Donald Trump umfangreiche zusätzliche Einfuhrzölle gegen zahlreiche Handelspartner gestützt.

Der Supreme Court ordnete allerdings nicht selbst die konkrete Rückzahlung bereits gezahlter Zölle an. Diese Frage wurde anschließend vom United States Court of International Trade behandelt. Das Handelsgericht verpflichtete die Zollbehörde Customs and Border Protection dazu, betroffene Einfuhren ohne die unzulässigen IEEPA-Zölle abzurechnen beziehungsweise bereits erfolgte Abrechnungen zu korrigieren. Für die technische Abwicklung richtete die Behörde das CAPE-Verfahren innerhalb ihres Zollsystems ein. Importeure oder ihre Bevollmächtigten müssen die Erstattungen grundsätzlich beantragen.

Streit über den Umfang der Rückzahlungen läuft weiter

Rechtlich abgeschlossen ist das Thema dennoch nicht. Das US-Justizministerium hat Berufung gegen Teile der Entscheidungen des Handelsgerichts eingelegt. Umstritten ist insbesondere, ob die weitreichende Erstattungsanordnung auch Unternehmen zugutekommen muss, die selbst nicht vor dem Handelsgericht geklagt haben, sowie wie mit bereits endgültig abgeschlossenen Zollvorgängen umzugehen ist.

Nach Angaben aus dem laufenden US-Verfahren hatte die amerikanische Zollbehörde bis Anfang August bereits Erstattungen von rund 100 Milliarden US-Dollar bearbeitet und bestätigt. Ein großer Teil davon war zu diesem Zeitpunkt bereits ausgezahlt. Die Größenordnung zeigt, dass die Rückzahlungen kein auf Deutschland begrenztes Phänomen sind, sondern Importeure aus zahlreichen Staaten und Branchen betreffen.

Das Supreme-Court-Urteil bedeutet zudem nicht, dass die Vereinigten Staaten generell keine zusätzlichen Einfuhrzölle mehr erheben können. Es betrifft die Nutzung des IEEPA als Rechtsgrundlage. Andere US-Handelsgesetze ermöglichen weiterhin Zölle, unter anderem die Sections 122, 232 und 301. Für Unternehmen können deshalb gleichzeitig Rückzahlungen aus früheren IEEPA-Abgaben und neue oder fortbestehende Zollbelastungen aus anderen Rechtsgrundlagen relevant sein.

790 Millionen Euro sind keine einheitliche Gewinnspritze

Die häufig genannte Gesamtsumme von rund 790 Millionen Euro sollte deshalb nicht als zusätzlicher Gewinn deutscher Börsenkonzerne verstanden werden. Sie stammt aus einer Medienauswertung verschiedener Unternehmensangaben. Zudem unterscheidet sich die bilanzielle Wirkung erheblich. Bei Siemens Healthineers erhöhten die Rückzahlungen Ergebnis und Gewinnprognose, bei Rational verbesserten sie die operative Marge deutlich. DHL behandelt einen großen Teil dagegen als vorübergehenden Cashfloweffekt und will die Gelder an Kunden weiterreichen. Bei SMA Solar führt die Weitergabe der Erstattungen sogar zu einem niedrigeren ausgewiesenen Umsatz.

Belastbar ist damit vor allem die Größenordnung: Allein die veröffentlichten Beträge von DHL, Siemens Healthineers, Puma, Rational und SMA Solar summieren sich auf mehr als 700 Millionen Euro. Eine exakte, von einer Behörde oder sämtlichen betroffenen Konzernen gemeinsam bestätigte Gesamtsumme von 790 Millionen Euro lag mit Stand vom 21. August 2026 jedoch nicht vor.

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