
Der Sozialverband VdK hat sich mit deutlicher Kritik in den Streit über die geplante Rentenreform eingeschaltet. VdK-Präsidentin Verena Bentele warf der Politik eine von erschreckender Unkenntnis und einem fehlenden Gesamtkonzept geprägte Debatte vor. Im Zentrum ihrer Kritik stehen die geplanten Änderungen beim Renteneintritt und der politische Umgang mit der sogenannten Rente mit 63.
Die Auseinandersetzung fällt in eine entscheidende Phase der Rentenpolitik. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Systems vorgelegt. Dazu zählen Veränderungen beim Renteneintrittsalter, eine zusätzliche gesetzliche Kapitalrente und die schrittweise Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger in die gesetzliche Rentenversicherung.
Bentele fordert, bei der Reform stärker zu berücksichtigen, unter welchen Bedingungen ältere Beschäftigte tatsächlich länger arbeiten können. Arbeitsmarktchancen, gesundheitliche Belastungen sowie medizinische und berufliche Rehabilitation müssten nach Auffassung des Verbands stärker berücksichtigt werden. Auch altersgerechte Arbeitsplätze und flexiblere Arbeitszeitmodelle seien notwendig.
Der VdK kritisiert an der Alterssicherungskommission, sie habe gesellschaftliche Folgen höherer Altersgrenzen nicht ausreichend berücksichtigt und kurzfristige Einsparmöglichkeiten zu stark in den Vordergrund gestellt. Diese Einschätzung ist eine politische Bewertung des Sozialverbands.
Der Abschlussbericht der Kommission geht inhaltlich allerdings deutlich über die Frage des Rentenalters hinaus. Seine 33 Empfehlungen betreffen die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Vorgesehen sind unter anderem eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, Änderungen bei der Grundsicherung und eine Ausweitung des Versichertenkreises.
Besonders scharf kritisiert der VdK den weiterhin verbreiteten Begriff Rente mit 63. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann für jüngere Jahrgänge tatsächlich nicht mehr mit 63 Jahren bezogen werden.
Für Versicherte des Jahrgangs 1962 liegt die Altersgrenze nach mindestens 45 Versicherungsjahren bei 64 Jahren und acht Monaten. Für den Jahrgang 1963 sind es 64 Jahre und zehn Monate. Ab dem Jahrgang 1964 ist ein abschlagsfreier Bezug dieser Rentenart grundsätzlich erst ab 65 möglich.
Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie kann weiterhin ab 63 Jahren bezogen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen. Diese liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat, um den die Rente vorgezogen wird. Für 1963 Geborene kann sich bei einem Rentenbeginn mit 63 ein Abschlag von 13,8 Prozent ergeben.
Der VdK will deshalb erreichen, dass der Begriff Rente mit 63 aus der politischen Debatte verschwindet.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine grundsätzliche Änderung. Die bisherige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren soll entfallen. An ihre Stelle soll für bestimmte Betroffene eine sogenannte Schutzrente treten.
Sie wäre für langjährig Versicherte gedacht, die kurz vor dem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Nach dem Kommissionsmodell sollen sie unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen können, ohne auf andere Tätigkeiten verwiesen zu werden.
Auch die Altersgrenze für die vorgezogene Rente nach mindestens 35 Versicherungsjahren soll nach den Empfehlungen zunächst von 63 auf 64 Jahre steigen. Später soll sie parallel zur Regelaltersgrenze angepasst werden.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nach den derzeit zugrunde gelegten Annahmen könnte sie zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen. Die Entwicklung soll regelmäßig überprüft werden.
Dabei handelt es sich bislang um einen Reformvorschlag und nicht um geltendes Recht.
Nach geltender Rechtslage steigt die reguläre Altersgrenze weiterhin schrittweise auf 67 Jahre. Gleichzeitig ist das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente durch das zum Jahresbeginn 2026 in Kraft getretene Rentenpaket bis 2031 bei mindestens 48 Prozent abgesichert.
Politisch besonders umkämpft ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Mehrere ostdeutsche Regierungschefs hatten sich gegen diesen Teil des Reformpakets ausgesprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz hält dagegen grundsätzlich daran fest, Anreize für einen frühen Ausstieg aus dem Erwerbsleben abzubauen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zeigte sich zuletzt offen für einen längeren Übergangszeitraum. Sie verwies auf die Notwendigkeit von Vertrauensschutz für Menschen, deren Renteneintritt bereits absehbar ist. Als mögliche Orientierung wurde eine Übergangsphase von etwa fünf Jahren genannt. Eine solche Frist ist bislang jedoch nicht gesetzlich beschlossen.
Damit ist auch Ende August noch nicht abschließend festgelegt, wie die einzelnen Empfehlungen umgesetzt werden. Noch am 24. August erklärte die Bundesregierung, dass die Gesetzesvorlagen des Bundesarbeitsministeriums erst vorgelegt würden. Bereits Anfang August hatte das Ministerium mitgeteilt, der Entwurf befinde sich noch nicht in der Ressortabstimmung.
Der Streit über die abschlagsfreie Frührente bildet damit nur einen Teil einer wesentlich größeren Reform. Die Alterssicherungskommission schlägt unter anderem vor, eine kapitalgedeckte gesetzliche Zusatzkomponente aufzubauen und den Kreis der Pflichtversicherten langfristig zu erweitern.
Hinzu kommt die demografische Herausforderung. Gleichzeitig gelten bereits neue Sicherungsregeln: Das Rentenniveau von 48 Prozent ist bis 2031 gesetzlich geschützt. Zum 1. Juli 2026 wurden die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent angehoben. Rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner waren von dieser Anpassung betroffen.
Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich deshalb nicht allein darum, wie lange Menschen künftig arbeiten sollen. Ebenso umstritten ist, wie höhere Altersgrenzen sozial abgefedert werden, welche Sonderregeln für gesundheitlich belastete Beschäftigte gelten und wie das Rentensystem langfristig finanziert werden soll.
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