
Die Förderung für Wärmepumpen soll in Europa künftig stärker davon abhängen, wo die Geräte hergestellt werden. Die Europäische Kommission plant neue Herkunftsvorgaben für öffentlich geförderte Technologien. Damit soll die europäische Industrie im Wettbewerb mit Herstellern aus China gestärkt werden. Gleichzeitig prüfen chinesische Unternehmen Möglichkeiten, ihre Produktion in Europa auszubauen. Für Hausbesitzer in Deutschland sind die Entwicklungen besonders relevant, weil die staatliche Heizungsförderung bereits verändert wurde und für 2027 weitere Anpassungen vorgesehen sind.
Grundlage der europäischen Pläne ist der sogenannte Industrial Accelerator Act, den die EU-Kommission am 4. März 2026 vorgeschlagen hat. Mit diesem Gesetzesvorhaben will Brüssel die Nachfrage nach klimafreundlichen Technologien aus europäischer Produktion erhöhen. Neben Wärmepumpen gehören unter anderem Batterien, Solartechnik und Windkraftanlagen zu den betroffenen Bereichen.
Für wassergeführte Wärmepumpen sieht der Entwurf eine konkrete Herkunftsanforderung vor. Drei Jahre nach dem Inkrafttreten der geplanten Verordnung sollen solche Geräte bei bestimmten öffentlichen Beschaffungen aus der Europäischen Union stammen. Vergleichbare Anforderungen sind für neue oder überarbeitete Förderprogramme vorgesehen. Entscheidend ist dabei die Herkunft des Endprodukts. Eine generelle Verpflichtung, sämtliche Einzelteile einer Wärmepumpe innerhalb der EU herzustellen, enthält die entsprechende Regelung nicht. Die Herkunft wird nach zollrechtlichen Kriterien bestimmt.
Ein allgemeines Importverbot für chinesische Wärmepumpen ist damit nicht verbunden. Es geht vielmehr darum, welche Produkte bei bestimmten staatlichen Förderprogrammen berücksichtigt werden können. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten müssen über die endgültige Ausgestaltung entscheiden. Die dreijährige Übergangsfrist würde erst mit Inkrafttreten der Verordnung beginnen.
Unabhängig davon hat Deutschland seine Bundesförderung für effiziente Gebäude bereits zum 21. Juli 2026 angepasst. Nach den aktuellen Bedingungen der Förderbank KfW liegt die Grundförderung für den Austausch einer Heizung weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzliche Zuschüsse sind abhängig von den persönlichen Voraussetzungen möglich. Die Förderobergrenze liegt grundsätzlich bei 70 Prozent, bei bestimmten selbstnutzenden Eigentümern mit niedrigem Einkommen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Für das erste Quartal 2027 ist eine weitere Veränderung vorgesehen. Die KfW kündigt einen sogenannten Wertschöpfungsbonus an, mit dem die Produktion innerhalb der Europäischen Union berücksichtigt werden soll. Für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut werden, soll die Grundförderung von 30 Prozent erhalten bleiben. Bei Geräten, die außerhalb der EU hergestellt werden, soll sie dagegen auf 15 Prozent sinken.
Damit könnte der Produktionsstandort künftig eine größere Rolle bei der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage spielen. Die angekündigte Regelung unterscheidet grundsätzlich nach dem Fertigungsort und nicht nach der Nationalität des Herstellers. Ein Unternehmen mit chinesischen Eigentümern wäre deshalb nicht automatisch ausgeschlossen, wenn seine Wärmepumpen die vorgesehenen Anforderungen an eine europäische Fertigung erfüllen.
Die veränderten Rahmenbedingungen treffen auf einen Wärmepumpenmarkt, in dem chinesische Konzerne bereits seit Jahren aktiv sind. Ein Beispiel ist die Midea Group. Der chinesische Technologiekonzern schloss am 26. Februar 2025 die Übernahme der Klimatechniksparte des Schweizer Unternehmens Arbonia ab. Der Unternehmenswert der Transaktion lag bei 760 Millionen Euro. Zum übernommenen Geschäft gehören unter anderem die Marken Kermi, Vasco und Sabiana.
Bereits 2016 hatte Midea den italienischen Klimatechnikspezialisten Clivet übernommen. Die Unternehmen wurden anschließend innerhalb der Gruppe MBT Climate zusammengeführt. Damit verfügt der chinesische Konzern über bestehende Produktionsstandorte, Entwicklungsstrukturen und Vertriebswege in Europa.
Nach Informationen des Handelsblatts suchen chinesische Wärmepumpenhersteller angesichts der europäischen Regulierung nach weiteren Übernahmemöglichkeiten. Unternehmen prüfen demnach, wie sie ihre Fertigung innerhalb Europas ausweiten können. Konkrete zusätzliche Übernahmen oder verbindliche Vereinbarungen über neue Kaufziele waren zunächst nicht unabhängig bestätigt.
Die europäische Wärmepumpenindustrie verfügt bereits über eine umfangreiche Fertigungsbasis. Nach einer Erhebung des Branchenverbands European Heat Pump Association vom April 2026 wird ein großer Teil der in Europa verkauften Luft-Wasser-Wärmepumpen auch auf dem Kontinent montiert. Die Untersuchung deckte rund 70 Prozent des entsprechenden Marktes ab. Bei Monoblockgeräten lag der europäische Montageanteil den Verbandsangaben zufolge zwischen 80 und 90 Prozent.
Der Verband verweist zugleich auf erhebliche ungenutzte Kapazitäten. Europäische Fabriken könnten nach seiner Einschätzung jährlich rund acht Millionen Wärmepumpen produzieren. Tatsächlich liegt die Produktion deutlich darunter. Für Hersteller sind deshalb nicht allein neue Herkunftsregeln entscheidend, sondern auch eine verlässliche Nachfrage und wirtschaftlich tragfähige Produktionsbedingungen.
In Deutschland entwickelte sich der Absatz zuletzt positiv. Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 195.000 Anlagen an Großhändler und Fachhandwerker verkauft. Das entsprach einem Zuwachs von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Wer in Deutschland eine Wärmepumpe installieren lassen möchte, muss zunächst die seit dem 21. Juli 2026 geltenden Förderbedingungen beachten. Für die erste Wohneinheit liegt der berücksichtigte Förderhöchstbetrag derzeit bei 28.000 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 ist eine schrittweise Verringerung dieses Betrags vorgesehen.
Hinzu kommt die angekündigte Unterscheidung nach dem Produktionsstandort. Sollte sie wie geplant eingeführt werden, könnten außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen bei gleicher Investitionssumme einen geringeren staatlichen Zuschuss erhalten. Ob und in welchem Umfang die geplanten europäischen Regeln darüber hinaus Änderungen an der deutschen Heizungsförderung erforderlich machen, hängt von der endgültigen EU-Verordnung ab.
Für Verbraucher bleibt deshalb die konkrete Förderfähigkeit des ausgewählten Geräts entscheidend. Neben Anschaffungskosten und technischer Eignung wird die nachgewiesene Herkunft der Wärmepumpe bei künftigen Förderanträgen voraussichtlich an Bedeutung gewinnen. Bereits vor dem 21. Juli 2026 erteilte Förderzusagen bleiben nach Angaben der KfW von den damaligen Änderungen unberührt.
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