Streit um Staatsanwälte: Richterbund will politischen Durchgriff verhindern

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Der Deutsche Richterbund dringt auf eine Abschaffung des ministeriellen Einzelfallweisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften. Die seit Jahren erhobene Forderung hat nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt neue politische Aktualität erhalten. Nach dem vorläufigen Wahlergebnis wurde die AfD dort stärkste Kraft. Ob und in welcher Konstellation sie an einer Landesregierung beteiligt sein wird, war zunächst offen. Der Richterbund sieht grundsätzlich ein strukturelles Risiko darin, dass ein Justizministerium auf konkrete Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen kann.

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Die Debatte betrifft eine Besonderheit des deutschen Justizsystems. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Staatsanwaltschaften gehören dagegen organisatorisch zur Exekutive. Das Gerichtsverfassungsgesetz verpflichtet Staatsanwälte, dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten zu folgen. Zugleich weist es dem Bundesjustizministerium gegenüber dem Generalbundesanwalt und den Bundesanwälten sowie den Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwälten der Länder das Recht der Aufsicht und Leitung zu.

Richterbund fordert Abschaffung des Einzelfallweisungsrechts

Der Deutsche Richterbund fordert deshalb, das externe Weisungsrecht der Justizministerien bei konkreten Strafverfahren aus dem Gerichtsverfassungsgesetz zu streichen. In seinen im April 2026 veröffentlichten Forderungen zur Stärkung der Justiz argumentiert der Verband, die bestehende Konstruktion könne bei politischem Missbrauch die Unabhängigkeit der Strafverfolgung beeinträchtigen. Bereits im Juli bekräftigte der Verband seine Position und verwies auf andere europäische Staaten, in denen entsprechende ministerielle Eingriffsmöglichkeiten eingeschränkt oder abgeschafft worden seien.

Die Forderung nach einer Reform kommt inzwischen nicht nur aus dem Richterbund. Die deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie der Generalbundesanwalt verlangten im Juni 2026 ebenfalls Änderungen. Sie wollen Neutralität und Objektivität der Staatsanwaltschaften gegenüber äußeren Einflüssen absichern. Kritisiert wurde insbesondere, dass das Gesetz das externe Weisungsrecht bislang nicht auf eng bestimmte Ausnahmefälle beschränkt.

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Was Justizminister nach geltendem Recht dürfen

Die Grundlage findet sich vor allem in den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Staatsanwälte müssen dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachkommen. Das Recht der Aufsicht und Leitung liegt auf Bundesebene beim Bundesjustizministerium und in den Ländern bei den jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Daneben gibt es eine interne Weisungshierarchie innerhalb der Staatsanwaltschaften.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Minister beliebige Anordnungen erteilen dürfte. Staatsanwaltschaften und Ministerien bleiben an Gesetz und Recht gebunden. Eine Weisung darf insbesondere nicht dazu führen, gesetzliche Pflichten außer Kraft zu setzen oder sachfremde politische Ziele an die Stelle der gesetzlichen Vorgaben zu setzen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verwies nach der Wahl in Sachsen-Anhalt darauf, dass auch Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen nicht einfach folgen dürften. Sie bezeichnete das ministerielle Weisungsrecht zugleich als rechtlich begrenzt.

EuGH beanstandete fehlende Unabhängigkeit bei Haftbefehlen

Besondere Bedeutung erhielt die Diskussion durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Damals ging es um die Frage, ob deutsche Staatsanwaltschaften Europäische Haftbefehle ausstellen dürfen. Der Gerichtshof verlangte von einer solchen ausstellenden Justizbehörde ausreichende Unabhängigkeit von der Exekutive.

Diese Voraussetzung sah der EuGH bei deutschen Staatsanwaltschaften nicht als erfüllt an. Ausschlaggebend war, dass nach deutschem Recht nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Justizminister im konkreten Einzelfall eine Weisung erteilt. Damit bestehe zumindest das rechtliche Risiko einer Einflussnahme durch die Exekutive. Deutsche Staatsanwaltschaften können deshalb nicht selbst als unabhängige ausstellende Justizbehörden für Europäische Haftbefehle auftreten. Das Urteil bedeutete dagegen nicht, dass das gesamte deutsche Staatsanwaltschaftssystem für rechtswidrig erklärt wurde.

Bundesregierung verweist auf demokratische Kontrolle

Eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts ist politisch umstritten. Die Bundesregierung hat darauf verwiesen, dass die Einbindung der Staatsanwaltschaften in die Exekutive auch ihrer demokratischen Rückbindung dient. Staatsanwaltschaften verfügen über erhebliche Befugnisse, etwa bei Ermittlungsentscheidungen, der Einleitung gerichtlicher Strafverfahren und Einstellungen. Befürworter eines begrenzten Weisungsrechts argumentieren deshalb, eine politische und parlamentarische Verantwortlichkeit müsse erhalten bleiben.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die laufende Wahlperiode ist keine Reform des externen Weisungsrechts vereinbart. Die Bundesregierung erklärte 2025, sie verfolge die rechtspolitische Diskussion, sehe die bestehende Regelung aber als Instrument demokratischer Legitimation. Auch in einer späteren Bundestagsdebatte verwies das Justizministerium darauf, dass bei einer Änderung die parlamentarische Kontrollmöglichkeit gewährleistet bleiben müsse.

Auch innerhalb der Politik gibt es unterschiedliche Reformmodelle

Zwischen unveränderter Beibehaltung und vollständiger Abschaffung liegen mehrere Reformvorschläge. Frühere Pläne des Bundesjustizministeriums sahen vor, Einzelweisungen stärker zu begrenzen, schriftlich zu dokumentieren und zu begründen. Der Richterbund hielt solche Transparenzregeln für nicht ausreichend. Er bevorzugt eine Lösung, bei der politische Einzelweisungen in konkreten Verfahren grundsätzlich entfallen.

Auch aus Nordrhein-Westfalen kam ein Modell, das ministerielle Eingriffe deutlich enger begrenzen sollte. Danach sollte ein Ministerium insbesondere dann eingreifen können, wenn eine rechtsfehlerhafte Entscheidung vorliegt und die staatsanwaltschaftliche Hierarchie den Fehler nicht korrigiert. Damit sollte einerseits die fachliche Kontrolle erhalten, andererseits unmittelbarer politischer Einfluss auf Ermessensentscheidungen begrenzt werden.

AfD hat selbst Abschaffung des Weisungsrechts gefordert

Die aktuelle Diskussion nach der Wahl in Sachsen-Anhalt weist dabei eine politische Besonderheit auf. Während Vertreter des Richterbundes mögliche Einflussmöglichkeiten einer AfD-geführten Landesregierung ausdrücklich als Anlass für größere institutionelle Absicherungen genannt haben, hat die AfD selbst wiederholt die Abschaffung des externen Weisungsrechts gefordert. Im Bundestag kündigte die Fraktion im April 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf an, nahm ihn jedoch vor der vorgesehenen Beratung wieder von der Tagesordnung. Auch im Landtag von Sachsen-Anhalt hatten AfD-Abgeordnete zuvor für eine Herauslösung der Staatsanwaltschaften aus dem unmittelbaren ministeriellen Einfluss argumentiert.

Ein konkreter rechtswidriger Eingriff einer künftigen Landesregierung in ein Ermittlungsverfahren ist damit nicht belegt. Gegenstand der Auseinandersetzung ist vielmehr die Frage, ob die gesetzlichen Strukturen einen solchen politischen Einfluss von vornherein stärker ausschließen sollten. Der Richterbund beantwortet diese Frage mit seiner Forderung nach einer Abschaffung des Einzelfallweisungsrechts eindeutig. Andere Stimmen halten dagegen eine begrenzte Weisungsbefugnis zur demokratischen Kontrolle weiterhin für notwendig. Damit bleibt die Reform des Weisungsrechts der Justizminister ein grundlegender Konflikt über das Verhältnis von unabhängiger Strafverfolgung und politischer Verantwortlichkeit.

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