
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, Umsätze mit künstlicher Intelligenz in Deutschland zu besteuern. Die Einnahmen sollen nach seinen Vorstellungen dazu beitragen, Beschäftigte für neue berufliche Aufgaben zu qualifizieren. Der Minister begründet seinen Vorstoß mit tiefgreifenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Konkrete steuerliche Regelungen stellte er zunächst nicht vor.
In einem am Dienstag, 13. Oktober 2026, veröffentlichten Interview mit dem Tagesspiegel erklärte Wildberger, dass wirtschaftliche Erträge aus künstlicher Intelligenz auch in Deutschland steuerlich berücksichtigt werden müssten. Entscheidend sei aus seiner Sicht, dass die durch KI entstehende Wertschöpfung zur Finanzierung gesellschaftlicher Veränderungen beitrage.
Der CDU-Politiker verbindet seine Forderung mit der Erwartung, dass künstliche Intelligenz zahlreiche Berufsbilder verändern wird. Langfristig rechnet Wildberger zwar mit zusätzlicher Beschäftigung, allerdings nicht unbedingt in den bisherigen Tätigkeitsfeldern.
Beschäftigte müssten deshalb die Möglichkeit erhalten, neue Qualifikationen zu erwerben und in andere Berufe zu wechseln. Als Beispiele für Tätigkeiten, in denen menschliche Fähigkeiten weiterhin besonders wichtig seien, nannte der Minister das Handwerk und die Pflege.
Wie die von Wildberger angestrebte Besteuerung aussehen könnte, erläuterte er nicht näher. Offen blieb insbesondere, welche Umsätze erfasst werden sollen und nach welchen Kriterien diese von anderen Unternehmensumsätzen abgegrenzt werden könnten.
Auch einen möglichen Steuersatz, erwartete Einnahmen oder einen Zeitplan für eine Umsetzung nannte der Digitalminister nicht. Ob eine eigenständige Abgabe auf KI-Umsätze oder eine Anpassung bestehender steuerlicher Regelungen gemeint ist, ging aus seinen Äußerungen ebenfalls nicht hervor.
Damit handelt es sich zunächst um einen politischen Vorstoß des Ministers. Eine entsprechende Entscheidung der Bundesregierung wurde in dem Interview nicht bekannt gegeben.
Die Frage, wie Staaten auf wirtschaftliche Veränderungen durch künstliche Intelligenz reagieren sollten, wird auch international diskutiert. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beschäftigte sich bereits 2024 mit den steuerlichen und sozialen Folgen der Technologie.
In einer Analyse sprachen sich IWF-Ökonomen dafür aus, Beschäftigte durch Weiterbildung, soziale Absicherung und gezielte Qualifizierungsprogramme beim beruflichen Wandel zu unterstützen. Eine besondere Steuer allein auf künstliche Intelligenz bewerteten sie dagegen kritisch. Eine solche Abgabe könne Investitionen behindern und sei schwierig umzusetzen.
Stattdessen empfahlen die Fachleute unter anderem, bestehende steuerliche Anreize für die Automatisierung zu überprüfen und die Besteuerung von Kapitalerträgen sowie Unternehmensgewinnen stärker in den Blick zu nehmen.
Wildbergers Forderung berührt damit zwei wirtschaftspolitische Bereiche: die Besteuerung neuer digitaler Geschäftsmodelle und die Finanzierung beruflicher Weiterbildung.
Der Minister betonte im Interview zugleich, dass Unternehmen, die durch künstliche Intelligenz wachsen, derzeit auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen könnten. Er schloss allerdings nicht aus, dass sich diese Entwicklung verändern werde.
Neben der Besteuerung von KI-Umsätzen setzt Wildberger auf Wirtschaftswachstum als Grundlage für die Finanzierung des Strukturwandels. Welche zusätzlichen Instrumente die Bundesregierung dafür tatsächlich einsetzen könnte, konkretisierte er nicht.
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