Bund will Windrad-Pachten begrenzen und stößt auf Widerstand

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Bundesregierung will die Pachtkosten für geförderte Windenergieanlagen an Land begrenzen. Künftig sollen Betreiber für die Nutzung benötigter Grundstücke höchstens 3,5 Prozent eines rechnerisch ermittelten jährlichen Stromertragswerts aufwenden. Der geplante Pachtdeckel für Windräder soll die Förderkosten senken und den Bundeshaushalt entlasten. Während kommunale Energieversorger erhebliche Einsparmöglichkeiten sehen, warnen Waldeigentümer und Erneuerbare-Energien-Verbände vor wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen.

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Pachtdeckel soll ab Ausschreibungen 2028 greifen

Die Regelung ist Bestandteil der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027). Nach Paragraf 36d des Regierungsentwurfs sollen die gesamten relevanten Nutzungsentgelte im Jahr der Inbetriebnahme und in den folgenden 19 Kalenderjahren begrenzt werden. Grundlage der Berechnung sind der vor Inbetriebnahme ermittelte jährliche Standortertrag einer Windenergieanlage und der jeweils maßgebliche anzulegende Wert für die Förderung.

Erfasst werden nicht nur die eigentlichen Standflächen der Windräder, sondern auch bestimmte Nebenanlagen innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern sowie baurechtlich erforderliche Abstandsflächen. Bereits vor der Inbetriebnahme geleistete Zahlungen sollen rechnerisch auf 20 Jahre verteilt werden. Die Vorgaben betreffen grundsätzlich Anlagen, die ab 2028 einen Zuschlag in einer EEG-Ausschreibung erhalten. Bestimmte Anlagen ohne Ausschreibung sind ausgenommen.

Ein wichtiger Unterschied zu einer unmittelbar verbindlichen Preisobergrenze besteht bei der Durchsetzung: Höhere Pachtverträge würden durch das Gesetz nicht automatisch unwirksam oder angepasst. Stellt der zuständige Netzbetreiber eine Überschreitung fest, soll der Anlagenbetreiber allerdings eine Zahlung von 50 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalenderjahr leisten müssen.

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Kommunale Energieversorger erwarten Milliardenersparnisse

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt die geplante Begrenzung. Er verweist auf ein von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München erstelltes Gutachten. Demnach könnte der Bundeshaushalt bis 2045 um rund 13 Milliarden Euro entlastet werden, wenn die Pachten auf 3,5 Prozent begrenzt werden und ohne Regulierung durchschnittlich zehn Prozent betragen würden.

Je nach angenommener Vergleichspacht ergibt sich in der Untersuchung ein Einsparpotenzial zwischen drei und 37 Milliarden Euro. Die Beträge sind Modellrechnungen und keine bereits feststehenden Haushaltsentlastungen.

Nach Angaben des VKU könnten Grundstückseigentümer bei einer Pacht von 3,5 Prozent weiterhin durchschnittlich rund 32.000 Euro jährlich je Windrad erhalten. Niedrigere Grundstückskosten könnten außerdem die Gebote bei staatlichen Ausschreibungen senken und damit den Förderbedarf verringern.

Waldeigentümer halten Eingriff für verfassungsrechtlich bedenklich

Deutliche Kritik kommt von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und den Familienbetrieben Land und Forst. Beide Organisationen fordern, die vorgesehene Regelung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Sie berufen sich auf ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio. Nach dessen rechtlicher Einschätzung greift die geplante Begrenzung unverhältnismäßig in die Eigentumsfreiheit und die Vertragsfreiheit ein. Auch mit Blick auf bestehende Nutzungsverträge sieht das Gutachten Probleme beim Vertrauensschutz und bei der Rückwirkung gesetzlicher Regelungen.

Diese Bewertung ist die Rechtsauffassung des Gutachters. Eine gerichtliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Bestimmungen liegt nicht vor.

Windenergiebranche befürchtet Schwierigkeiten beim Ausbau

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält die vorgesehene Obergrenze für zu niedrig. Die Regelung berücksichtige regionale Unterschiede bei Grundstückspreisen, Standortbedingungen und Eigentumsverhältnissen nicht ausreichend.

Besonders problematisch sei die Einbeziehung von Zahlungen aus der langen Entwicklungsphase neuer Windparks. Unternehmen müssten Flächen häufig schon Jahre vor der eigentlichen Errichtung sichern und dafür Entgelte bezahlen. Würden diese Ausgaben später auf die zulässige Pachtsumme angerechnet, könne dies den finanziellen Spielraum für laufende Nutzungsentgelte verkleinern.

Der Verband warnt deshalb vor Schwierigkeiten bei der Flächensicherung und möglichen Verzögerungen beim Windenergieausbau. Auch kommunale Spitzenverbände haben in einer Anhörung des Bundestages Einwände erhoben. Sie verweisen darauf, dass Grundstückspachten für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben sind.

Entscheidung über die EEG-Reform steht noch aus

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf zur EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen. Der Bundestag beriet ihn am 24. September erstmals und überwies ihn anschließend an den Wirtschaftsausschuss. Dort fand am 5. Oktober eine öffentliche Sachverständigenanhörung statt.

Die Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an Wirtschaftlichkeit, Marktbedingungen und den vorhandenen Stromnetzen ausrichten. Die Bundesregierung hält zugleich an ihrem Ziel fest, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch zu erreichen.

Ob die geplante Pachtbegrenzung in ihrer bisherigen Form Bestandteil des endgültigen Gesetzes wird, ist noch offen. Eine abschließende Entscheidung des Bundestages über die EEG-Novelle liegt bislang nicht vor.

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