
Münster. Vonovia will auch in Münster Wohnungen mit dem neuen „Multisensor Plus“ ausstatten. Der Konzern bewirbt das Gerät als moderne Weiterentwicklung des klassischen Rauchwarnmelders. Tatsächlich geht es aber um mehr als nur Brandschutz. Denn das System kann je nach Ausstattung nicht nur Rauch erkennen, sondern auch Hitze, Kohlenmonoxid, Temperatur und Luftfeuchtigkeit erfassen. Genau das ist der Grund, warum der Einbau in mehreren Städten bereits Proteste ausgelöst hat und nun auch in Münster kritisch beobachtet wird.
Der Vorwurf, hier würden einfache Rauchmelder gegen technisch deutlich weitergehende Geräte ausgetauscht, ist also nicht aus der Luft gegriffen. Vonovia selbst schreibt, der Multisensor Plus solle beim planmäßigen Austausch alter Geräte „zusätzliche Sicherheitsfunktionen“ und „Komfortfunktionen“ bieten. Auf der Unternehmensseite ist unter anderem von CO-Warnung, Hitzesensorik, Assistenzlicht, vernetztem Alarm und Lüftungshinweisen die Rede. Damit geht das Gerät klar über die klassische Rauchwarnfunktion hinaus.
Besonders sensibel ist die Frage, welche Daten das Gerät erfassen und weitergeben kann. Nach Angaben von Vonovia wird der Multisensor Plus standardmäßig so eingebaut, dass keine lokale Speicherung und keine Übertragung von Raumklimadaten erfolgt. Nur wenn Mieter einwilligen, sollen diese Funktionen aktiviert werden, sodass Klimadaten in der „Mein Vonovia“-App sichtbar werden.
Dass diese Frage heikel ist, zeigt die Position der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Die Behörde hat im November 2024 ausdrücklich klargestellt, dass Rauchwarnmelder mit Klima-Monitoring ohne vorherige freiwillige Einwilligung der Mieter nur ausgeschaltet eingebaut werden dürfen, soweit es um die Zusatzfunktionen geht. Die Entscheidung darüber, ob Daten übertragen und verarbeitet werden dürfen, liege allein bei den Nutzern. Bereits das Einschalten solcher Funktionen sei datenschutzrechtlich relevant.
Das spricht dafür, dass die Sorgen vieler Mieter zumindest in einem Punkt berechtigt sind: Es geht eben nicht nur um einen Alarm im Brandfall, sondern um ein Gerät, das wohnungsbezogene Klimadaten erfassen kann. In den Datenschutzinformationen von Vonovia heißt es, dass bei aktivierter Einwilligung Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit im Zwei-Minuten-Intervall erfasst, daraus stündliche Durchschnittswerte gebildet und diese Daten über einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert werden können.
Trotzdem ist die Bezeichnung „Spionage-Rauchmelder“ zugespitzt. In den öffentlich zugänglichen technischen Unterlagen von Techem finden sich keine Hinweise darauf, dass das Gerät Gespräche aufzeichnen oder Bilder erfassen könnte. Auf der Produktseite wird sogar ausdrücklich betont, dass weder Kamera noch Mikrofon eingebaut sind. Der Konflikt dreht sich also nicht um heimliches Abhören, sondern um die Erhebung und mögliche Weiterverarbeitung von Raumklimadaten in privaten Wohnungen.
Damit bleibt die Kritik aber trotzdem ernst zu nehmen. Denn auch Daten zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit können Rückschlüsse auf Lüftungsverhalten, Nutzungsmuster oder längere Abwesenheiten zulassen. Genau deshalb hat die Datenschutzaufsicht in NRW Vorgaben formuliert und Vermieter aufgefordert, Zusatzfunktionen nur mit klarer Einwilligung zu aktivieren.
Neben dem Datenschutz gibt es einen zweiten großen Streitpunkt: Wer bezahlt den Austausch? Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass der bloße Ersatz vorhandener Rauchmelder durch gleichwertige Geräte keine Modernisierung ist. In solchen Fällen darf daraus grundsätzlich keine Mieterhöhung abgeleitet werden.
Offen ist aber, wie die Lage bei Geräten mit zusätzlichen Funktionen zu bewerten ist. Genau darauf weist auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hin. Dort heißt es, bisher sei nicht gerichtlich entschieden, wie der Ersatz einfacher Rauchmelder durch Geräte mit Klima-Monitoring rechtlich zu beurteilen ist. Denkbar sei, dass zumindest die Differenz zu einem einfachen Rauchmelder als modernisierungsbedingter Mehrwert angesehen werden könnte. Ebenso ungeklärt sei bislang, ob Mieter einen solchen Austausch verweigern dürfen.
Vonovia selbst spricht beim Einbau des Multisensor Plus ausdrücklich von einer Modernisierungsmaßnahme. Das Unternehmen verknüpft den Austausch also nicht nur mit Brandschutz, sondern mit zusätzlichem Komfort und mehr Sicherheit. Genau darin liegt der Kern des Streits: Aus Sicht von Mietervereinen wird ein verpflichtender Rauchmelder gegen ein teureres Gerät mit Zusatztechnik ersetzt, dessen Nutzen nicht jeder Mieter will. Aus Sicht des Unternehmens handelt es sich dagegen um eine technische Aufwertung.
Für Mieter in Münster heißt das vor allem: Der Streit ist real, aber die Rechtslage ist nicht in allen Punkten abschließend geklärt. Klar ist, dass die Zusatzfunktionen datenschutzrechtlich nicht einfach ohne Einwilligung aktiviert werden dürfen. Klar ist auch, dass der Austausch gegen einen technisch weitergehenden Multisensor nicht automatisch genauso behandelt wird wie der bloße Ersatz eines normalen Rauchmelders. Gerade deshalb dürfte das Thema in Münster noch für Diskussionen sorgen, sobald konkrete Einbautermine, Mieterhöhungen oder Einwilligungserklärungen verschickt werden.
Unterm Strich ist an dem Vorwurf also durchaus etwas dran. Die neuen Geräte können mehr als herkömmliche Rauchwarnmelder, und genau diese Zusatzfunktionen machen sie datenschutzrechtlich und mietrechtlich umstritten. Überzogen ist der Vorwurf nur dort, wo aus dem Konflikt um Klima-Monitoring und Datenweitergabe eine heimliche Überwachung mit Mikrofon oder Kamera gemacht wird. Dafür gibt es nach den vorliegenden technischen Angaben keine Grundlage.
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