
Im Hamburger Strafprozess gegen Christina Block hat die Aussage einer Zeugin aus Israel den Blick erneut auf die zentrale Frage des Verfahrens gelenkt. Keren T., die im Umfeld der beteiligten Sicherheitsfirma verortet wird, sagte vor dem Landgericht Hamburg aus und belastete dabei nach übereinstimmenden Prozessberichten die Unternehmerin sowie den mitangeklagten Familienanwalt Andreas C.
Die Zeugin schilderte demnach Vorgänge rund um die Rückholung zweier Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24. Nach ihrer Darstellung soll Christina Block von entsprechenden Plänen gewusst haben. Block bestreitet die Vorwürfe. Eine gerichtliche Bewertung der Aussage steht noch aus.
Christina Block muss sich seit Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, während eines Sorgerechtsstreits die gewaltsame Rückholung zweier Kinder aus Dänemark veranlasst zu haben. Mitangeklagt sind mehrere weitere Personen. Die Angeklagte weist die Vorwürfe zurück.
Nach Angaben aus dem Prozess könnte die Beweisaufnahme im Sommer 2026 deutlich voranschreiten. Ein Urteil ist damit aber nicht automatisch verbunden. Maßgeblich bleibt, wie das Gericht die Zeugenaussagen, Akten und Einlassungen im weiteren Verfahren bewertet.
Der Fall reicht über Deutschland hinaus, weil die Kinder damals in Dänemark lebten und mehrere Beteiligte Bezüge nach Israel haben sollen. Damit berührt das Verfahren nicht nur deutsches Strafrecht, sondern auch Fragen grenzüberschreitender Sorgerechtskonflikte und privater Sicherheitsstrukturen.
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