
Ungarn hält an seiner Mitgliedschaft im Internationalen Strafgerichtshof fest. Das Parlament in Budapest stimmte am Mittwoch dafür, den geplanten Austritt aus dem Rom-Statut zu stoppen. Die Entscheidung fiel mit 133 Stimmen dafür, 37 Stimmen dagegen und fünf Enthaltungen. Damit bleibt Ungarn ICC-Vertragsstaat und ist weiterhin zur Zusammenarbeit mit dem Gericht verpflichtet. Die neue Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar korrigiert damit einen Kurs, den die frühere Regierung von Viktor Orbán im vergangenen Jahr eingeschlagen hatte.
Der Gesetzentwurf war am Montag von Ministerpräsident Péter Magyar eingebracht worden. Mit der Entscheidung erhält die Regierung die gesetzliche Grundlage, Ungarns Beteiligung am Rom-Statut fortzuführen. Der geplante Austritt sollte am 2. Juni 2026 wirksam werden. Die Vereinten Nationen hatten den Eingang der ungarischen Austrittserklärung im Juni 2025 registriert und festgehalten, dass der Austritt nach Artikel 127 des Rom-Statuts ein Jahr später greifen sollte.
Die frühere Regierung von Viktor Orbán hatte den Austritt im Frühjahr 2025 angekündigt. Der Schritt folgte auf den Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu in Budapest. Gegen Netanyahu bestand zu diesem Zeitpunkt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen. Israel weist die Vorwürfe zurück.
Ungarn nahm Netanyahu damals nicht fest. Der Internationale Strafgerichtshof stellte später fest, dass Ungarn damit seinen Verpflichtungen aus dem Rom-Statut nicht nachgekommen sei. Der Vorgang hatte international Kritik ausgelöst und den politischen Streit über die Rolle des Gerichts weiter verschärft.
Der Beschluss ist auch über Ungarn hinaus bedeutsam. Bei einem Vollzug des Austritts wäre Ungarn der einzige EU-Mitgliedstaat außerhalb des Systems des Rom-Statuts gewesen. Zugleich wäre es nach Burundi und den Philippinen erst das dritte Land gewesen, das den Internationalen Strafgerichtshof verlassen hätte.
Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag verfolgt Einzelpersonen wegen schwerster internationaler Verbrechen, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er ist kein Teil der Vereinten Nationen, arbeitet aber auf Grundlage des Rom-Statuts, dem die Vertragsstaaten beigetreten sind.
Die Präsidentschaft der Vertragsstaatenversammlung des Rom-Statuts begrüßte die Ankündigung der ungarischen Regierung, den Austrittsprozess nicht fortzusetzen und Vertragsstaat zu bleiben. Die Versammlung ist das Aufsichts- und Gesetzgebungsorgan der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs.
Für die Regierung Magyar ist der Beschluss zugleich ein außenpolitisches Signal. Ungarn rückt wieder näher an die Linie der meisten EU-Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof grundsätzlich unterstützen. Die praktische Bedeutung zeigt sich vor allem bei künftigen Kooperationspflichten gegenüber dem Gericht, etwa bei Haftbefehlen, Rechtshilfeersuchen und der Zusammenarbeit mit den Organen des IStGH.
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