
Beim Ausweis bewegt sich derzeit einiges. Im Mittelpunkt stehen mehrere Änderungen rund um Personalausweis, Reisepass und digitale Identität. Konkret sind eine neue Bundestagsmeldung zur Nutzung elektronischer Lichtbilder, höhere Gebühren für den Personalausweis seit Februar 2026, geplante Erleichterungen für ältere Menschen und die Einführung der EUDI Wallet. Wer demnächst ein Ausweisdokument beantragt, sollte vor allem beim Passbild, bei den Kosten und bei digitalen Funktionen genauer hinsehen.
Seit Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen des Ausländerrechts nur noch elektronisch gefertigte biometrische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos, die früher häufig selbst mitgebracht wurden, reichen dafür nicht mehr aus. Das Bild muss entweder direkt in der Behörde oder bei einem angebundenen Fotodienstleister erstellt und digital übermittelt werden. Nach Angaben der Bundesregierung sind von rund 6.500 Behördenstandorten etwa 4.950 mit PointID Systemen ausgestattet. Ob eine Kommune diesen Service direkt anbietet oder auf Fotodienstleister verweist, entscheidet sie selbst. Wird das Bild in der Behörde mit PointID aufgenommen, fallen dafür sechs Euro an.
Seit dem 7. Februar 2026 kostet ein neuer Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren 46 Euro. Zuvor lag die Gebühr bei 37 Euro. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 27,60 Euro. Der Ausweis ist in dieser Altersgruppe sechs Jahre gültig, für Erwachsene ab 24 Jahren zehn Jahre. Begründet wird die Erhöhung mit gestiegenen Kosten und dem Ziel, die Gebühren wieder kostendeckend auszugestalten. Wer zusätzlich ein digitales Lichtbild direkt in der Behörde erstellen lässt, muss diese Kosten gesondert einplanen.
Geplant ist außerdem eine Entlastung für ältere Menschen. Personen, die ihren Personalausweis zuletzt im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt haben, sollen diesen künftig unbegrenzt weiterverwenden können. Die Regelung ist jedoch noch nicht in Kraft. Sie gehört zu einem Gesetzespaket, das nach dem Kabinettsbeschluss noch den parlamentarischen Weg durchlaufen muss. Ziel ist es, Behördengänge im hohen Alter zu reduzieren und Bürgerämter zu entlasten. Wichtig ist aber die Einschränkung: Für Reisen ins Ausland kann ein sehr altes Dokument problematisch bleiben, weil international meist eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren üblich ist. Auch die Online Ausweisfunktion bleibt technisch nicht unbegrenzt nutzbar.
Parallel bereitet die Bundesregierung die europäische digitale Brieftasche vor. Die EUDI Wallet soll im Januar 2027 in einer ersten Ausbaustufe starten. Sie soll es ermöglichen, sich per Smartphone digital auszuweisen und persönliche Nachweise sicher zu verwalten. Dazu kann perspektivisch ein digitaler Zwilling des Personalausweises gehören. Weitere Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder Fahrtickets sollen später folgen. Die Nutzung soll freiwillig und kostenlos sein. Analoge Verfahren bleiben bestehen. Für Bürgerinnen und Bürger ist damit keine Pflicht verbunden, den physischen Ausweis sofort durch eine App zu ersetzen. Der klassische Personalausweis bleibt weiterhin relevant.
Wer in den kommenden Wochen einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, sollte vorab prüfen, wie die eigene Kommune digitale Passbilder organisiert. Nicht jedes Bürgeramt bietet die Aufnahme vor Ort an. Teilweise müssen Antragstellende vorher zu einem angeschlossenen Fotostudio gehen. Außerdem sollten die höheren Gebühren einkalkuliert werden. Für Erwachsene ab 24 Jahren sind 46 Euro für den Personalausweis fällig, hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für das Lichtbild. Die geplante Erleichterung für Menschen ab 70 Jahren ist noch keine geltende Regel. Wer aktuell ein ablaufendes Dokument besitzt, sollte deshalb weiterhin die örtlichen Hinweise des Bürgeramts beachten.
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