
Münster. Die geplante Neuregelung zur Krankschreibung sorgt auch in Münster für Kritik. Oberbürgermeister Tilman Fuchs spricht sich gegen die Pläne der Bundesregierung aus, nach denen Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen sollen. Die Stadt Münster will nach Möglichkeit an der bisherigen Praxis festhalten.
Nach Angaben der Stadt Münster bewertet Oberbürgermeister Tilman Fuchs die geplante Verschärfung kritisch. Aus seiner Sicht würde eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Kalendertag einer Erkrankung ein falsches Signal senden.
„Reformen müssen den Menschen das Leben einfacher machen und Vertrauen stärken“, erklärt Fuchs laut Mitteilung der Stadt. Die angekündigten Neuregelungen setzten jedoch aus seiner Sicht genau an der falschen Stelle an. Sie stellten Beschäftigte unter Generalverdacht, schafften neue Unsicherheit und könnten Arbeitnehmer, Unternehmen sowie das Gesundheitssystem zusätzlich belasten.
Besonders kritisch sieht Fuchs die möglichen Folgen für Arztpraxen. Schon jetzt seien viele Praxen stark ausgelastet. Wenn künftig auch Menschen mit leichten Erkrankungen sofort eine ärztliche Bescheinigung benötigen, könnte sich diese Situation weiter verschärfen.
„Das Personal in den Praxen ist schon jetzt stark ausgelastet“, so Fuchs. Eine zusätzliche Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag könne den Druck weiter erhöhen. Aus Sicht der Stadt Münster wäre daher fraglich, ob eine solche Regelung in der Praxis wirklich zu weniger Problemen führt.
Die Bundesregierung hatte zugleich angekündigt, dass Arbeitgeber möglicherweise bei der bisherigen gesetzlichen Regelung bleiben können. Sollte diese Wahlmöglichkeit tatsächlich kommen, will die Stadt Münster nach eigener Darstellung sorgfältig prüfen, ob sie an der bewährten Praxis festhält.
Fuchs verweist dabei auf die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Sie leisteten jeden Tag einen wichtigen Beitrag dafür, dass Münster funktioniere. Als Arbeitgeberin wolle die Stadt ihnen mit klaren, fairen und praktikablen Regelungen begegnen.
Nach der derzeitigen Regelung muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ab dem vierten Kalendertag einer Erkrankung vorgelegt werden. Gleichzeitig kann die Stadtverwaltung in begründeten Einzelfällen schon jetzt verlangen, dass eine Bescheinigung ab dem ersten Kalendertag vorgelegt wird.
Damit besteht aus Sicht der Stadt Münster bereits heute ein Instrument, um im Einzelfall genauer hinzuschauen. Eine generelle Pflicht für alle Beschäftigten ab dem ersten Krankheitstag hält Oberbürgermeister Fuchs dagegen nicht für den richtigen Weg.
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