
Münster. Rund einen Monat nach dem offiziellen Start von Uber in Münster wollen Grüne, SPD, Volt und Linke die Preisgestaltung app-vermittelter Mietwagen begrenzen. Sie fordern verbindliche Mindestpreise für Fahrten über Plattformen wie Uber oder Bolt. Eine solche Preisuntergrenze gilt bislang allerdings noch nicht.
Der Antrag mit dem Titel „Taxigewerbe schützen – Mindestbeförderungsentgelt für Fahrten mit Mietwagen“ wurde am 23. Juni 2026 eingereicht. Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob sie eine Allgemeinverfügung mit Mindestpreisen erlassen kann. Eine konkrete Höhe nennt der Beschlusstext nicht. Denkbar ist jedoch eine Orientierung am Münsteraner Taxitarif. Die Taxizentrale unterstützt die Forderung und verweist darauf, dass Taxis an feste Tarife sowie eine Betriebs- und Beförderungspflicht gebunden sind. Mietwagenanbieter können ihre Preise dagegen grundsätzlich flexibel gestalten. Uber lehnt die Pläne ab.
Kommunen dürfen nach dem Personenbeförderungsgesetz Mindestentgelte für Mietwagen festlegen. Dafür muss Münster allerdings nachvollziehbar begründen, warum die Regelung erforderlich und verhältnismäßig ist. In Köln dürfen Mietwagenfahrten seit dem 1. Juni 2026 höchstens 20 Prozent günstiger sein als vergleichbare Taxifahrten. Dortmund will vor allem kurzfristig gebuchte Fahrten erfassen, die vollständig innerhalb des Stadtgebiets stattfinden. Das Beispiel Essen zeigt jedoch die rechtlichen Risiken: Dort wurde eine Mindestpreisregelung wegen unklarer Vorgaben für Fahrten über die Stadtgrenze vorläufig ausgesetzt.
Zusätzlich prüft die Stadt Hinweise, wonach auswärtige Mietwagenfahrer ohne vorherigen Auftrag nach Münster kommen und dort auf Fahrgäste warten könnten. Mietwagen müssen nach einer Fahrt grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt. Ob Fahrer in Münster tatsächlich gegen diese Rückkehrpflicht verstoßen haben, ist bislang nicht bestätigt. Die Beschwerden werden vom Ordnungsamt geprüft. Wann über mögliche Mindestpreise entschieden wird, ist noch offen.
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