
Die Kölner Polizei hat die Wohnung einer reichweitenstarken Influencerin durchsucht, die von den Sicherheitsbehörden der salafistischen Szene zugerechnet wird. Hintergrund sei ein öffentlich sichtbarer Beitrag in sozialen Netzwerken. Die Staatsanwaltschaft Köln prüfe den Verdacht, dass darin ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet worden sein könnte. Die Beschuldigte hat die Durchsuchung bestätigt, sich zu dem konkreten Vorwurf aber bislang nicht inhaltlich geäußert.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln soll die Beschuldigte im April 2026 auf einer öffentlich zugänglichen Social-Media-Plattform ein rotes Dreieck verbreitet haben. Die Ermittlungsbehörde ordne das Zeichen der Hamas zu. Der Vorwurf lautet auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
NRW-Innenminister Herbert Reul bestätigte im Landtag, dass ein entsprechender Verdacht Gegenstand der Ermittlungen sei. Ob sich der Vorwurf bestätigt, ist offen. Eine Anklage oder gerichtliche Entscheidung ist bislang nicht bekannt.
Die Durchsuchung soll am Donnerstag, 2. Juli 2026, an der Kölner Wohnanschrift der Influencerin erfolgt sein. Nach dem bislang veröffentlichten Stand wurde ausschließlich ihre Wohnung als durchsuchtes Objekt genannt. Hinweise auf Durchsuchungen weiterer Wohnungen, Büros oder Vereinsräume liegen nicht vor.
Bei dem Einsatz seien Datenträger als mögliche Beweismittel sichergestellt worden. Um welche Geräte es sich konkret handelt und welche Inhalte darauf vermutet werden, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Die Datenträger würden nun ausgewertet. Ausgeführt worden sei die Maßnahme von der Kölner Polizei.
Die Betroffene hat den Polizeieinsatz auf ihrem eigenen Kanal öffentlich gemacht. Dabei erklärte sie sinngemäß, die Ermittler hätten ihre Wohnung umfassend durchsucht, aus ihrer Sicht jedoch nichts Belastendes gefunden. Dass Datenträger mitgenommen wurden, bedeutet allerdings noch keine Feststellung über deren Inhalt oder strafrechtliche Relevanz.
Gegenüber t-online bestätigte sie anschließend, dass der Einsatz mit den von der Staatsanwaltschaft genannten Ermittlungen zusammenhänge. Zum konkreten Tatvorwurf wolle sie sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern. Ihre öffentliche Tätigkeit und ihre bisherigen Überzeugungen wolle sie nach eigenen Angaben unverändert fortsetzen.
Die Staatsanwaltschaft Köln nennt die Identität der Beschuldigten mit Verweis auf ihre Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung nicht. Mehrere Medien ordnen den Vorgang übereinstimmend einer bekannten Kölner Influencerin aus der salafistischen Szene zu. Sie selbst hat den Einsatz bestätigt. Eine amtliche Bestätigung dieser namentlichen Zuordnung liegt jedoch nicht vor.
Eine gesonderte Stellungnahme eines Rechtsanwalts oder Strafverteidigers wurde in den bislang veröffentlichten Berichten nicht genannt. Damit ist die Betroffene zwar angehört worden und ihre Reaktion dokumentiert, eine ausführliche rechtliche Einlassung liegt jedoch nicht vor. Die Ermittlungen dauern an. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu