
Münster. Ferienwohnung statt Hotel: Immer mehr Gäste buchen ihren Aufenthalt in Münster über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Expedia. Im Jahr 2025 wurden in der Stadt knapp 120.000 Übernachtungen in Kurzzeitunterkünften registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg von rund 15 Prozent.
Im Jahr 2024 waren in Münster noch knapp 104.000 Übernachtungen über Buchungsplattformen erfasst worden. Wichtig ist dabei die genaue Einordnung: Die Statistik zählt keine Personen oder einzelnen Buchungen, sondern Gästeübernachtungen. Ein Besucher, der mehrere Nächte bleibt, wird entsprechend mehrfach berücksichtigt. Etwa ein Viertel der Plattformübernachtungen entfiel 2025 auf Gäste aus dem Ausland. Im Vorjahr hatte ihr Anteil noch bei knapp einem Drittel gelegen. Wegen der gerundeten Werte lässt sich daraus jedoch kein genauer Rückgang der ausländischen Übernachtungen ableiten.
Landesweit wurden 2025 rund 8,1 Millionen Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und ähnlichen Kurzzeitunterkünften über die beteiligten Plattformen gezählt. Das waren 13,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten Plattformübernachtungen in Nordrhein-Westfalen verzeichnete der Hochsauerlandkreis mit rund 760.000, gefolgt von Köln mit etwa 670.000. Bottrop lag mit rund 23.500 Übernachtungen am Ende des Vergleichs. Insgesamt entfielen etwa 3,4 Millionen NRW-weite Plattformübernachtungen auf Gäste aus dem Ausland.
Die Daten stammen aus einer experimentellen Eurostat-Statistik. Für 2025 wurden Airbnb, Booking.com und Expedia berücksichtigt. Direktbuchungen, kleinere Plattformen und andere Vermittlungswege können fehlen. Auch klassische Hotels und Campingplätze gehören nicht zu dieser Auswertung. Münster verzeichnete 2025 insgesamt rund 1,91 Millionen touristische Übernachtungen. Die knapp 120.000 Plattformübernachtungen entsprechen rechnerisch etwa sechs Prozent, wegen unterschiedlicher Erhebungsmethoden ist dies jedoch kein belastbarer Marktanteil.
Wohnraum darf in Münster grundsätzlich an höchstens 90 Tagen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei kurzfristig vermietet werden. Für Studierende gilt eine Grenze von bis zu 180 Tagen. Bereits vor dem Anbieten einer Unterkunft ist eine Wohnraum-ID erforderlich. Wer eine Wohnung länger als 90 Tage im Jahr an wechselnde Gäste vermieten möchte, benötigt eine Genehmigung zur Zweckentfremdung. Bei Verstößen kann die Stadt ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen.
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