Weidel stellt sich hinter Siegmunds Plan zum Verfassungsschutz

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AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel unterstützt den Vorstoß ihres Parteikollegen Ulrich Siegmund zur Zukunft des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt. Auf eine Anfrage von The Pioneer erklärte Weidel am Montag: „Selbstverständlich unterstütze ich diesen Vorstoß.“ Sie fügte hinzu: „Der Verfassungsschutz passt nicht zu einer liberalen Demokratie und gehört in seiner jetzigen Form abgeschafft.“ Damit positioniert sich die Parteichefin deutlicher als Siegmund selbst, der bislang sowohl eine Abschaffung als auch einen grundlegenden Umbau der Behörde als mögliche Varianten genannt hat.

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Der konkrete Vorstoß betrifft allerdings zunächst den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Siegmund ist Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl am 6. September und spricht über Veränderungen, die eine mögliche Landesregierung anstreben könnte. Eine Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz stand in seinen aktuellen Äußerungen nicht zur Entscheidung. Das Bundesamt ist eine Bundesbehörde und untersteht dem Bundesinnenministerium. Weidels Formulierung bezog sich dagegen allgemein auf den Verfassungsschutz und damit auf das System in seiner gegenwärtigen Form.

Siegmund nennt Abschaffung und grundlegenden Umbau als Optionen

Ausgangspunkt der Debatte war ein Auftritt Siegmunds im Podcast „ungeskriptet“ von Ben Berndt. Dort erklärte der AfD-Politiker, innerhalb seiner Partei gebe es unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft des Verfassungsschutzes. Eine Möglichkeit sei die vollständige Abschaffung der entsprechenden Struktur in Sachsen-Anhalt, eine andere die Beibehaltung mit einer Konzentration auf Aufgaben, die die AfD als eigentlichen Auftrag des Nachrichtendienstes betrachtet. „Da bin ich völlig ergebnisoffen, das werden wir uns mal anschauen in Sachsen-Anhalt“, sagte Siegmund.

Der AfD-Politiker wirft dem Verfassungsschutz vor, die politische Opposition zu überwachen und als politisches Instrument eingesetzt zu werden. Mit Blick auf die Beobachtung seiner eigenen Partei kündigte er an, die bisherigen Entscheidungen im Falle einer Regierungsübernahme „rechtsstaatlich neutral bewerten“ zu wollen. Das Innenministerium in Magdeburg hat den Vorwurf einer politischen Instrumentalisierung wiederholt zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass der Verfassungsschutz auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben arbeite.

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Bundesrecht setzt einer Abschaffung klare Grenzen

Wer den Verfassungsschutz abschaffen will, stößt auf Landesebene auf bundesrechtliche Grenzen. Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz muss jedes Bundesland eine Behörde unterhalten, die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes bearbeitet. Mehrere Länder könnten sich dabei theoretisch auch eine gemeinsame Behörde teilen. Ein einzelnes Land kann die gesetzlich vorgeschriebene Funktion nach geltendem Recht deshalb nicht ersatzlos beseitigen.

Größer ist der politische Gestaltungsspielraum bei der konkreten Organisation. In Sachsen-Anhalt ist der Verfassungsschutz keine eigenständige Landesbehörde, sondern eine Abteilung des Innenministeriums. Eine Landesregierung kann grundsätzlich Organisationsstrukturen verändern, Führungsposten im rechtlich zulässigen Rahmen neu besetzen und Schwerpunkte bei Personal und Haushaltsmitteln setzen. Die bundesrechtlich festgelegten Kernaufgaben müssen jedoch weiterhin erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie Aufgaben der Spionageabwehr.

Juristen sehen Spielraum beim Umbau, aber nicht beim Auftrag

Eine aktuelle Analyse der Juristen Lukas Maria Hohner und Till Stoye kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass ein Bundesland den Verfassungsschutz nicht einfach vollständig abschaffen kann. Gleichzeitig sehen die Autoren erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Organisation, Prioritäten und Ausstattung. Eine Landesregierung könnte die Behörde verkleinern oder ihre Arbeit neu gewichten. Ein Rückbau dürfte jedoch nicht so weit gehen, dass gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben faktisch nicht mehr erfüllt werden können.

Auch Verfassungsrechtler haben sich in den vergangenen Wochen mit möglichen Konflikten zwischen einer künftigen Landesregierung in Sachsen-Anhalt und bundesrechtlichen Verpflichtungen beschäftigt. Der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius von der Universität Münster verwies darauf, dass der Bund Instrumente besitzt, wenn ein Land Bundesrecht nicht ordnungsgemäß umsetzt. Welche Möglichkeiten in einem konkreten Fall greifen könnten, hängt nach seiner Darstellung vom tatsächlichen Verhalten einer Landesregierung ab. Eine politische Forderung nach einem Umbau einer Behörde löst solche Mechanismen für sich genommen nicht aus.

Bundesregierung verfolgt derzeit den entgegengesetzten Kurs

Eine unmittelbare Stellungnahme der Bundesregierung zu Weidels Erklärung war am Montagvormittag zunächst nicht veröffentlicht. Die politische Linie der Bundesregierung beim Bundesverfassungsschutz ist jedoch eindeutig anders ausgerichtet. Erst am 12. August hatte das Bundeskabinett eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen nach den Plänen zusätzliche Befugnisse erhalten. Die Gesetzentwürfe müssen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt begründet die Reform unter anderem mit Gefahren durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und verdeckte Einflussnahme ausländischer Staaten. Neben erweiterten Möglichkeiten für die Dienste sind zusätzliche Kontrollmechanismen vorgesehen. Während die AfD somit einen Abbau beziehungsweise eine grundlegende Neuausrichtung des Verfassungsschutzes fordert, setzt die Bundesregierung derzeit auf eine Stärkung der Nachrichtendienste.

Politiker von SPD und Grünen warnen vor Zugriff auf Geheimdaten

Direkte Reaktionen anderer Parteien auf Weidels Erklärung lagen am Montag zunächst nicht in größerem Umfang vor. Die Rolle des Verfassungsschutzes bei einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt beschäftigt Bundespolitiker allerdings bereits seit Wochen. Verteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD hatte sich besorgt darüber gezeigt, dass Mitglieder einer möglichen AfD-Landesregierung Zugang zu geheim eingestuften Informationen erhalten könnten. Der Grünen-Sicherheitspolitiker Konstantin von Notz äußerte ähnliche Bedenken mit Blick auf den Austausch zwischen den Nachrichtendiensten.

Auch Thüringens Innenminister Georg Maier von der SPD hatte vor möglichen Folgen für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gewarnt. Dabei handelt es sich um politische Bewertungen eines möglichen Wahlausgangs und nicht um Feststellungen eines rechtswidrigen Verhaltens einer künftigen Regierung. Siegmund selbst erklärt dagegen, niemand müsse vor einer AfD-geführten Landesregierung Angst haben und seine Partei wolle staatliche Strukturen nach rechtsstaatlichen Maßstäben führen. Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Sven Schulze hat eine Zusammenarbeit seiner Partei mit der AfD auch im laufenden Wahlkampf erneut ausgeschlossen.

Bundes-AfD bleibt derzeit ein Verdachtsfall

Besondere Bedeutung erhält die Auseinandersetzung durch die Einstufung der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden. Auf Bundesebene ist die Rechtslage seit Februar 2026 differenziert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamtpartei im Mai 2025 zunächst vom Verdachtsfall zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Die AfD klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied im Februar 2026 im Eilverfahren, dass das Bundesamt die Gesamtpartei bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen, behandeln oder entsprechend öffentlich bezeichnen darf.

Das Gericht stellte zugleich fest, dass weiterhin ein starker Verdacht auf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen bestehe. Für die weitergehende Einstufung der Gesamtpartei sah es im Eilverfahren jedoch keine hinreichende Gewissheit für eine das Gesamtbild beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz. Unabhängig davon ist die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall rechtskräftig bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Mai 2025 Beschwerden der Partei gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit wurden die entsprechenden Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen rechtskräftig.

In Sachsen-Anhalt gilt eine andere Einstufung

Für den Landesverband Sachsen-Anhalt gilt eine andere Situation. Der dortige Verfassungsschutz stuft die AfD seit November 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Die Behörde begründete ihre Entscheidung mit der Auswertung zahlreicher Äußerungen von Funktionären und Mandatsträgern. Die AfD weist die Einstufung zurück und geht gerichtlich dagegen vor. Das Verfahren war zuletzt ausgesetzt. Die Bewertung des Landesverbandes durch den Landesverfassungsschutz besteht bislang fort.

Damit würde bei einem Wahlsieg der AfD eine Partei über die Landesregierung erheblichen Einfluss auf ein Innenministerium erhalten können, dessen Verfassungsschutzabteilung ihren eigenen Landesverband beobachtet. Bundesrechtliche Vorgaben blieben davon unberührt. Zudem kann das Bundesamt für Verfassungsschutz unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen selbst Erkenntnisse in einem Bundesland sammeln und auswerten.

Landtagswahl am 6. September erhöht politische Bedeutung

Die Diskussion fällt mitten in die entscheidende Phase des Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Gewählt wird am 6. September 2026. In mehreren aktuellen Umfragen liegt die AfD deutlich auf Platz eins. Eine Erhebung des Instituts Pollytix im Auftrag der Organisation Campact sah die Partei zuletzt bei 43 Prozent und die CDU bei 23 Prozent. Eine INSA-Erhebung kam zuvor auf 42 Prozent für die AfD und 22 Prozent für die CDU. Wahlumfragen bilden lediglich die Stimmung zum jeweiligen Erhebungszeitpunkt ab und sind keine Vorhersage des Wahlergebnisses.

Die Sitzverteilung könnte zusätzlich davon abhängen, welche kleineren Parteien die Fünf-Prozent-Hürde überwinden. Siegmund hat wiederholt erklärt, eine AfD-Alleinregierung anzustreben. Eine Regierungsbeteiligung würde die Diskussion über den Verfassungsschutz deshalb von einer programmatischen Forderung zu einer konkreten Frage der Landespolitik machen. Selbst bei einer eigenen Mehrheit wäre eine Landesregierung dabei an Grundgesetz, Bundesrecht und die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern gebunden.

Verfassungsschutz ist Nachrichtendienst und keine Polizeibehörde

Das deutsche Verfassungsschutzsystem unterscheidet sich von den Sicherheitsstrukturen vieler anderer Staaten durch seinen föderalen Aufbau. Neben dem Bundesamt existieren zuständige Stellen in allen Ländern. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, Extremismus und Spionage zu sammeln und auszuwerten. Polizeiliche Befugnisse besitzt das Bundesamt nicht. Die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gehört zu den Grundprinzipien der deutschen Sicherheitsarchitektur.

Auch die Einstufung oder Beobachtung einer Partei durch den Verfassungsschutz ist nicht mit einem Parteiverbot gleichzusetzen. Über die Verfassungswidrigkeit und ein mögliches Verbot einer Partei kann ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich deshalb um eine andere Frage: wie weit eine gewählte Landesregierung die Organisation und Arbeit einer Verfassungsschutzbehörde verändern kann, ohne die bundesrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben des deutschen Verfassungsschutzverbundes zu verletzen.

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