
Die Hellweg Insolvenz steuert auf eine Aufteilung der Baumarktgruppe unter mehreren neuen Betreibern zu. Für wesentliche Teile des Filialnetzes von Hellweg und der Tochtergesellschaft BayWa Bau und Garten liegen nach Angaben der Sanierungsgeschäftsführung Übernahmeangebote verschiedener Investoren vor. Eine gemeinsame Fortführung sämtlicher Märkte unter einem einzigen neuen Eigentümer ist demnach nicht vorgesehen. Die Standorte sollen künftig unter unterschiedlichen Marken betrieben werden.
Welche Unternehmen zum Zuge kommen und welche Märkte konkret übernommen werden, war mit Stand vom 20. August 2026 noch nicht bekanntgegeben worden. Der Investorenprozess war noch nicht vollständig abgeschlossen. Für Standorte ohne konkrete Lösung sollte die Suche nach Käufern fortgesetzt werden. Deshalb lässt sich derzeit auch nicht für jede einzelne Filiale sagen, ob und unter welchem Namen sie langfristig geöffnet bleibt.
Hellweg und BayWa Bau und Garten betrieben nach Angaben der Sanierungsgeschäftsführung Mitte August zusammen noch 114 Baumärkte. Davon entfielen 68 Standorte mit rund 2.900 Beschäftigten auf Hellweg. Weitere 46 Märkte mit etwa 1.300 Beschäftigten gehörten zur Vertriebslinie BayWa Bau und Garten. Insgesamt geht es damit um rund 4.200 Arbeitsplätze im Filialgeschäft und in den Unternehmensstrukturen.
Die Hellweg Märkte befinden sich vor allem im Rhein-Ruhr-Gebiet sowie im Großraum Berlin. BayWa Bau und Garten ist besonders in Süddeutschland vertreten. Hellweg hatte das Baumarktgeschäft von BayWa bereits 2012 übernommen und die Märkte weiterhin unter dem bekannten BayWa Namen geführt.
Die Gesellschaften hatten Mitte Juni 2026 beim Amtsgericht Essen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht stimmte der vorläufigen Eigenverwaltung zu. Anders als bei einer sofortigen Stilllegung blieb der Geschäftsbetrieb zunächst bestehen. Die Märkte sowie der Hellweg Online-Shop wurden weitergeführt.
Deutlich konkreter sind die Folgen für die bisherigen Unternehmenszentralen. Im Zuge der vorgesehenen Übertragung großer Teile des Filialnetzes sollen die Zentralen in Dortmund und Garching geschlossen werden. Davon sind nach Unternehmensangaben insgesamt rund 340 Beschäftigte betroffen. Damit steht für diese Arbeitsplätze anders als für viele Stellen in den Märkten keine Weiterbeschäftigung innerhalb der bisherigen zentralen Strukturen in Aussicht.
Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs sei nach Angaben der Sanierungsgeschäftsführung für die kommenden Monate gesichert. Die Gehälter sollen auch nach dem Ende des Insolvenzgeldzeitraums bis einschließlich November 2026 gezahlt werden können. Dies soll den Angaben zufolge auch für Beschäftigte der Zentralen und für Mitarbeiter an Standorten gelten, für die möglicherweise keine Übernahmelösung gefunden wird.
Für die Belegschaften der einzelnen Baumärkte bleibt dennoch eine entscheidende Frage offen. Erst wenn feststeht, welcher Investor welche Filialen übernimmt und zu welchen Bedingungen die Übertragung erfolgt, lässt sich verlässlich beurteilen, wie viele Arbeitsplätze dauerhaft erhalten bleiben.
Die angekündigte Aufteilung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche bisherigen Hellweg Märkte schließen. Im Gegenteil rechnen die Sanierungsverantwortlichen mit einer Fortführung eines wesentlichen Teils des Filialnetzes durch neue Betreiber. Allerdings sollen die übernommenen Standorte künftig nicht geschlossen unter einem einzigen neuen Dach geführt werden.
Damit ist auch die langfristige Zukunft des Namens Hellweg nicht geklärt. Offiziell bestätigt war bis zum 20. August lediglich, dass unterschiedliche Investoren für verschiedene Filialpakete Angebote abgegeben haben und die Märkte deshalb künftig unter verschiedenen Marken fortgeführt werden sollen. Ob einzelne Standorte den Namen Hellweg behalten können oder die Marke vollständig aus dem Baumarktgeschäft verschwindet, war zu diesem Zeitpunkt nicht offiziell entschieden.
Für Kunden ist entscheidend, zwischen dem aktuellen Geschäftsbetrieb und möglichen späteren Folgen des Insolvenzverfahrens zu unterscheiden. Hellweg bot auf seiner Internetseite auch nach Beginn der Eigenverwaltung weiterhin Gutscheinkarten an und erklärte, dass diese sowohl im Online-Shop als auch in den Märkten als Zahlungsmittel eingesetzt werden können. Auch Reklamations-, Garantie- und Rückgabeinformationen waren weiterhin abrufbar.
Solange Hellweg Gutscheine tatsächlich akzeptiert, können Kunden vorhandenes Guthaben entsprechend den geltenden Bedingungen einsetzen. Eine verbindliche Zusage darüber, wie Gutscheine nach der Übertragung einzelner Märkte durch andere Betreiber behandelt werden, war bis zum 20. August jedoch nicht veröffentlicht. Kunden sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gutschein automatisch bei jedem späteren Betreiber eines ehemaligen Hellweg Standorts akzeptiert wird.
Kommt es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird ein Gutschein vom insolventen Aussteller nicht mehr eingelöst, kann daraus eine Insolvenzforderung werden. Die Verbraucherzentralen weisen generell darauf hin, dass solche Forderungen dann zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Eine vollständige Auszahlung ist dadurch nicht garantiert. Für derzeit noch akzeptierte Hellweg Gutscheine ergibt sich daraus allerdings nicht, dass sie bereits wertlos wären.
Auch bei Reklamationen ist zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilligen Garantien zu unterscheiden. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Bei einem eröffneten Insolvenzverfahren kann die Durchsetzung solcher Ansprüche schwieriger werden. Wird eine Nacherfüllung nicht durchgeführt, kann ein daraus entstehender Geldanspruch unter Umständen nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden.
Eine Herstellergarantie kann dagegen unabhängig vom insolventen Händler bestehen, wenn sie von einem nicht insolventen Hersteller oder einem anderen Garantiegeber zugesagt wurde. Kunden sollten deshalb Kaufbelege, Garantieunterlagen, Gutscheine sowie Unterlagen zu noch nicht vollständig abgewickelten Bestellungen aufbewahren.
Der nächste wesentliche Schritt ist die vertragliche Umsetzung der Investorenangebote und die Zuordnung der einzelnen Märkte. Mitte August hatte die Sanierungsgeschäftsführung angekündigt, konkrete Angaben zu den neuen Betreibern und den betroffenen Standorten voraussichtlich innerhalb von rund zwei Wochen zu veröffentlichen. Für Filialen ohne Übernahmeangebot sollte bis Ende August weiter nach Lösungen gesucht werden.
Damit steht bereits fest, dass die bisherige Unternehmensstruktur von Hellweg und BayWa Bau und Garten in dieser Form nicht erhalten bleibt. Noch offen ist dagegen, wie groß der tatsächlich fortgeführte Teil des Filialnetzes sein wird, welche Namen künftig über den Märkten stehen und wie viele der rund 4.200 Arbeitsplätze außerhalb der Zentralen langfristig gesichert werden können.
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