
Der Solarausbau in Deutschland hat im August 2026 eine wichtige gesetzliche Marke erreicht. Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft liegt die bundesweit installierte Photovoltaikleistung inzwischen bei mehr als 128 Gigawatt. Damit ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte Zwischenziel für das Jahr 2026 bereits vor Jahresende erreicht. Entscheidend ist dabei eine Unterscheidung: Die Marke von 128 Gigawatt beschreibt die gesamte installierte Leistung in Deutschland und nicht den alleinigen Zubau innerhalb des Jahres 2026.
Der Solarausbau in Deutschland liegt damit bei der installierten Gesamtleistung auf dem gesetzlichen Ausbaupfad. Für die kommenden Jahre steigen die Anforderungen jedoch erheblich. Das EEG sieht für 2028 eine installierte Photovoltaikleistung von 172 Gigawatt vor. Bis 2030 sollen 215 Gigawatt erreicht werden. Bis 2040 steigt das gesetzliche Ziel auf 400 Gigawatt. Von der aktuellen Marke bis zum Ziel für 2030 müssen somit noch rund 87 Gigawatt hinzukommen.
Die erreichte 128 Gigawatt Marke bedeutet deshalb nicht, dass das bisherige Ausbautempo automatisch für die nächsten Etappen ausreicht. Der Bundesverband Solarwirtschaft geht davon aus, dass bis 2030 im Durchschnitt etwa 20 Gigawatt neue Photovoltaikleistung pro Jahr erforderlich sind. In den vergangenen beiden Jahren lag der Zubau nach Angaben des Verbands jeweils bei rund 17,5 Gigawatt.
Auch die Zahlen für das erste Halbjahr 2026 zeigen die Größenordnung. Nach der Statistik der Bundesnetzagentur mit Datenstand 13. Juli 2026 wurden von Januar bis Juni rund 7,5 Gigawatt neue Photovoltaikleistung in Betrieb genommen. Die Angaben können sich durch spätere Registrierungen im Marktstammdatenregister noch verändern. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass insbesondere Daten für die jüngsten Monate wegen Nachmeldungen vorläufig sind.
Der Bundesverband Solarwirtschaft sieht deshalb trotz des erreichten Zwischenziels Risiken für die weitere Entwicklung. Der Verband fordert stabile Investitionsbedingungen und warnt davor, dass veränderte Förderregeln und zusätzliche Anforderungen den Ausbau ab 2027 verlangsamen könnten. Dabei handelt es sich um die Bewertung des Branchenverbands. Die Bundesregierung vertritt dagegen die Position, dass die geplanten Änderungen den Ausbau stärker am Strommarkt, an den Netzen und an den Kosten des Gesamtsystems ausrichten sollen.
Innerhalb des Photovoltaikmarktes haben sich die Gewichte zuletzt verschoben. Nach Daten der Bundesnetzagentur entfielen im ersten Halbjahr 2026 rund 4,0 Gigawatt der neu in Betrieb genommenen Leistung auf Freiflächenanlagen. Gebäudesolaranlagen kamen im selben Zeitraum auf rund 3,2 Gigawatt. Damit stellten Solarparks auf Freiflächen im ersten Halbjahr das größte Zubausegment.
Diese Entwicklung entspricht grundsätzlich der energiepolitischen Richtung der Bundesregierung. Die vom Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossene EEG-Novelle sieht vor, beim weiteren Solarausbau stärker auf kostengünstigere Freiflächenanlagen zu setzen. Das Bundeswirtschaftsministerium begründet dies mit Skaleneffekten und dem Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit den vorhandenen Netzkapazitäten abzustimmen.
Das derzeit geltende EEG verfolgt zugleich weiterhin den Grundsatz, dass der Ausbau von Anlagen an oder auf Gebäuden mindestens in einer Größenordnung angestrebt werden soll, die dem Ausbau von Freiflächenanlagen und vergleichbaren Anlagen entspricht. Wie sich dieses Verhältnis nach Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens konkret entwickelt, hängt von der endgültigen Fassung der Reform ab.
Eine besondere Rolle spielen steckerfertige Solaranlagen, die häufig als Balkonkraftwerke bezeichnet werden. Ihre Bedeutung zeigt sich vor allem an der Zahl der installierten Anlagen, weniger an ihrem Anteil an der gesamten neuen Leistung. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden allein von Januar bis Juni 2026 mehr als 203.000 solcher Anlagen registriert. Ihre gemeinsame Leistung lag bei rund 278 Megawatt.
Damit machen Balkonkraftwerke nur einen vergleichsweise kleinen Teil des gesamten Leistungszubaus aus. Sie haben jedoch dazu beigetragen, Photovoltaik auch für Mieter und Haushalte ohne großes eigenes Dach zugänglicher zu machen. Im Vergleich dazu erreichen einzelne große Freiflächenprojekte bereits Leistungen, die Tausenden kleiner Steckersolargeräte entsprechen können.
Im Mittelpunkt der aktuellen politischen Auseinandersetzung stehen die geplanten Änderungen der Förderregeln. Die Bundesregierung will neue Anlagen stärker in die direkte Vermarktung ihres Stroms einbinden. Für kleine neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt soll es nach den Plänen ab 2027 keine dauerhafte bisherige Förderung mehr geben. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz. Ihre zugesagte Förderung bleibt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für die vorgesehene Laufzeit erhalten.
Zudem sollen neue Anlagen stärker auf Strompreissignale reagieren können. Die Bundesregierung verspricht sich davon geringere Systemkosten und eine bessere Abstimmung zwischen Stromproduktion und Netzkapazitäten. In Regionen mit besonders starken Netzengpässen sollen nach den Plänen außerdem neue Regeln für Entschädigungen bei Abregelungen gelten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert mehrere dieser Punkte. Er befürchtet, dass insbesondere bei kleineren Dachanlagen höhere Anforderungen an Vermarktung und Technik sowie veränderte Förderbedingungen Investitionen unattraktiver machen könnten. Zudem fordert der Verband bessere Bedingungen für Batteriespeicher und schnellere Netzanschlüsse. Die Bundesregierung hält dagegen daran fest, dass die Ausbauziele für erneuerbare Energien bestehen bleiben und der Ausbau künftig stärker nach Kosteneffizienz und Netzdienlichkeit gesteuert werden soll.
Mit dem Überschreiten von 128 Gigawatt hat Deutschland sein gesetzliches Photovoltaikziel für 2026 erreicht. Die langfristige Aufgabe wird dadurch jedoch nicht kleiner. Bis 2028 müssen nach geltendem EEG weitere rund 44 Gigawatt hinzukommen, bis 2030 insgesamt rund 87 Gigawatt gegenüber dem heutigen Niveau.
Ob dieses Tempo erreicht wird, hängt unter anderem von Investitionen in Dachanlagen und Solarparks, verfügbaren Netzanschlüssen, Speichern und den endgültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Fest steht bislang nur der gesetzliche Ausbaupfad. Die Warnung vor einem Rückgang des Zubaus ist eine Prognose der Solarbranche und keine bereits eingetretene Entwicklung. Das erreichte Zwischenziel zeigt deshalb vor allem, wie weit der Ausbau inzwischen gekommen ist und wie stark er bis zum Ende des Jahrzehnts weiter wachsen müsste.
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