Baerbocks Rolle bei der Guterres-Nachfolge sorgt für Streit

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Bei der Suche nach einem Nachfolger für UN-Generalsekretär António Guterres ist ein offener Streit über das Auswahlverfahren ausgebrochen. Die USA und Russland kritisieren Annalena Baerbock, die als Präsidentin der UN-Generalversammlung eine stärkere Beteiligung der Mitgliedstaaten und öffentliche Anhörungen der Kandidaten vorantreibt. Washington wirft ihr vor, dabei zu weit in den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsrats vorzudringen. Moskau hat sich dieser Kritik angeschlossen. Im Streit um den UN-Generalsekretär geht es damit auch um eine grundsätzliche Frage: Wie transparent darf ein Verfahren werden, bei dem am Ende die fünf Vetomächte eine entscheidende Stellung besitzen?

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USA werfen Baerbock Eingriff in das Verfahren vor

Die amerikanische Kritik wurde am Mittwoch, 19. August, bei einer Debatte des UN-Sicherheitsrats über dessen Arbeitsmethoden öffentlich. Die US-Diplomatin Jennifer Locetta beanstandete insbesondere zwei Schreiben Baerbocks an den Sicherheitsrat und eine Publikumsbefragung im Zusammenhang mit der Vorstellung der Kandidaten. Washington bewertete dieses Vorgehen als Überschreitung der Rolle der Präsidentin der Generalversammlung und als problematisch für das Auswahlverfahren.

Baerbock hatte zuvor mehrfach für ein transparentes, inklusives und strukturiertes Verfahren geworben. Die Generalversammlung organisierte öffentliche Dialoge, in denen sich die Bewerber den Mitgliedstaaten und Vertretern der Zivilgesellschaft vorstellen konnten. Solche Anhörungen sind kein völlig neues Instrument. Sie gehören inzwischen zu den Maßnahmen, mit denen die Vereinten Nationen die traditionell stark abgeschirmte Suche nach ihrem Generalsekretär öffnen wollen.

Besonders umstritten ist ein Schreiben Baerbocks vom 28. Juli. Darin bekräftigte sie unter Berufung auf eine Resolution der Generalversammlung die Erwartung, dass Kandidaten zunächst an einem interaktiven Dialog in der Generalversammlung teilnehmen sollten, bevor sie in den Probeabstimmungen des Sicherheitsrats berücksichtigt werden. Anlass war die kurzfristige Kandidatur des ugandischen Diplomaten Olara Otunnu.

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Sicherheitsrat stimmte trotzdem über Otunnu ab

Der Sicherheitsrat folgte dieser Erwartung nicht. Bei seiner ersten geheimen Probeabstimmung am 30. Juli stand Otunnu bereits auf dem Stimmzettel, obwohl seine öffentliche Anhörung vor der Generalversammlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hatte. Sie wurde erst am 19. August nachgeholt. Die Probeabstimmungen dienen dazu, festzustellen, welche Bewerber im 15 Mitglieder umfassenden Sicherheitsrat ausreichende Unterstützung finden könnten.

Damit wurde der institutionelle Gegensatz sichtbar. Die Generalversammlung drängt auf transparente und möglichst gleiche Bedingungen für die Bewerber. Der Sicherheitsrat beharrt auf seiner eigenen Verfahrenshoheit. Eine förmliche Entscheidung darüber, dass Baerbocks Vorgehen gegen die UN-Charta verstoßen habe, gibt es nicht.

Auch die USA betonen, dass der Sicherheitsrat Kandidaten berücksichtigen könne, die nicht zuvor an einem Dialog der Generalversammlung teilgenommen haben. Washington kritisierte zudem die bei einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführte Befragung des Publikums. Aus Sicht der amerikanischen Delegation hatten dabei Personen Einfluss auf eine Bewertung der Bewerber, die im eigentlichen Ernennungsverfahren keine formelle Funktion besitzen.

Russland schließt sich der Kritik an

Am Donnerstag, 20. August, äußerte auch der russische UN-Botschafter Vassily Nebenzia Kritik an Baerbocks Vorgehen. Russland sei besorgt über die Rolle, die die Präsidentin der Generalversammlung für sich im Auswahlprozess beanspruche, erklärte Nebenzia in New York. Damit stehen mit den USA und Russland zwei der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats gegen Baerbocks Interpretation ihrer Rolle im Verfahren.

Die Kritik ist besonders relevant, weil beide Staaten über ein Vetorecht verfügen. Neben ihnen gehören China, Frankreich und Großbritannien zu den ständigen Mitgliedern. Ein Kandidat benötigt für eine formelle Empfehlung des Sicherheitsrats mindestens neun Stimmen. Zugleich darf keine der fünf Vetomächte dagegen stimmen.

Die endgültige Ernennung erfolgt anschließend durch die UN-Generalversammlung. Artikel 97 der UN-Charta legt fest, dass die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Sicherheitsrats ernennt. Der entscheidende Auswahlprozess findet damit faktisch im Sicherheitsrat statt. Die Zustimmung der Generalversammlung war in der Vergangenheit regelmäßig der abschließende Schritt nach der Einigung des Rates.

Acht Kandidaten wollen Guterres nachfolgen

Der Auswahlprozess hatte offiziell am 25. November 2025 begonnen, als die Präsidenten von Generalversammlung und Sicherheitsrat gemeinsam die UN-Mitgliedstaaten zur Benennung von Kandidaten aufriefen. Der neue Generalsekretär oder die neue Generalsekretärin soll das Amt am 1. Januar 2027 übernehmen. Guterres scheidet nach zwei fünfjährigen Amtszeiten zum 31. Dezember 2026 aus.

Nach der jüngsten Nominierung der ecuadorianischen Diplomatin Ivonne A-Baki sind acht Bewerber im Verfahren. Dazu zählen außerdem Rebeca Grynspan aus Costa Rica, Rafael Grossi aus Argentinien, María Fernanda Espinosa aus Ecuador, Carolyn Rodrigues Birkett aus Guyana, der frühere senegalesische Präsident Macky Sall, Olara Otunnu aus Uganda sowie die frühere chilenische Präsidentin Michelle Bachelet, deren ursprüngliche Nominierung nach einem Regierungswechsel in Chile nicht mehr von Santiago, aber weiter von Brasilien und Mexiko unterstützt wird.

A-Baki stellte sich am 20. August in einem öffentlichen Dialog den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft vor. Otunnu hatte diese Anhörung einen Tag zuvor absolviert. Damit läuft die öffentliche Phase parallel zu den vertraulichen Beratungen des Sicherheitsrats weiter.

Transparenz trifft auf Macht der fünf Vetostaaten

Der Konflikt um Baerbock berührt einen seit Jahren bestehenden Gegensatz innerhalb der Vereinten Nationen. Die Generalversammlung hat das Auswahlverfahren schrittweise transparenter gestaltet. Bewerber veröffentlichen inzwischen unter anderem politische Leitlinien und Angaben zur Finanzierung ihrer Kandidaturen. Öffentliche Dialoge sollen den 193 Mitgliedstaaten ermöglichen, die Kandidaten unmittelbar zu ihren Vorstellungen zu befragen.

An der entscheidenden Machtverteilung ändert dies jedoch nichts. Solange Artikel 97 der UN-Charta unverändert bleibt, muss der Sicherheitsrat zuerst eine Empfehlung abgeben. Damit können insbesondere die fünf ständigen Mitglieder eine Kandidatur verhindern.

Baerbocks Präsidentschaft der 80. UN-Generalversammlung endet Anfang September. Der Auswahlprozess für die Guterres-Nachfolge dürfte zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein. Die Auseinandersetzung mit Washington und Moskau betrifft deshalb weniger die Person eines bestimmten Bewerbers als die Frage, welchen Einfluss die Generalversammlung auf ein Verfahren haben soll, dessen entscheidende Abstimmungen weiterhin hinter verschlossenen Türen im Sicherheitsrat stattfinden.

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