Auto prallt mehrfach gegen Tunnelwände in Wuppertal

Symbolbild: Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Der Unfall im Burgholztunnel hat in der Nacht zu Dienstag für erhebliche Verkehrsbehinderungen auf der L418 in Wuppertal gesorgt. Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Unfall am Montagabend gegen 23.15 Uhr in Fahrtrichtung Sonnborner Kreuz beziehungsweise Düsseldorf. Ein Auto geriet demnach im Tunnel außer Kontrolle und prallte mehrfach gegen die Tunnelwände. Zwei Mitfahrer wurden leicht verletzt.

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Wagen prallt auf beiden Seiten gegen die Tunnelwand

Nach den bisherigen Angaben soll der Fahrer mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit durch den Tunnel gefahren sein. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei habe er die Kontrolle über den Wagen verloren. Das Fahrzeug sei zunächst seitlich gegen eine Tunnelwand geraten und anschließend auf der gegenüberliegenden Seite eingeschlagen, bevor es zum Stillstand gekommen sei.

Der Fahrer blieb nach Polizeiangaben unverletzt. Zwei Insassen des Autos erlitten leichte Verletzungen. Zum Alter des Fahrers und der beiden Mitfahrer lagen am Dienstagmorgen zunächst keine amtlich bestätigten Angaben vor.

Ein zweites Fahrzeug war nach dem bisherigen Stand nicht unmittelbar an diesem Unfall beteiligt. Im Rückstau vor dem Tunnel habe es allerdings mehrere weitere Auffahrunfälle gegeben. Diese seien mit ein Grund dafür gewesen, dass die Strecke zeitweise vollständig gesperrt werden musste.

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Polizei prüft Verdacht eines möglichen Alleinrennens

Die Polizei prüft nach den bislang vorliegenden Angaben, ob die Fahrt als verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Form eines sogenannten Alleinrennens einzuordnen sein könnte. Eine abschließende rechtliche Bewertung lag am Dienstagmorgen nicht vor.

Bei einem solchen Verdacht geht es nicht zwingend um ein Rennen zwischen mehreren Fahrzeugen. Paragraf 315d Strafgesetzbuch erfasst auch Fälle, in denen sich ein Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Ob diese Voraussetzungen im Burgholztunnel erfüllt waren, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Eine amtliche Bestätigung dafür, dass der Führerschein des Fahrers oder das Unfallfahrzeug beschlagnahmt beziehungsweise sichergestellt wurden, lag zunächst nicht vor. Auch zur Höhe des Sachschadens gab es am frühen Dienstagmorgen keine gesicherte Angabe.

Tunnel zeitweise vollständig gesperrt

Nach dem Unfall war die Fahrtrichtung zum Sonnborner Kreuz beziehungsweise nach Düsseldorf erheblich beeinträchtigt. Zunächst konnte zeitweise noch ein Fahrstreifen genutzt werden. Wegen der Unfallaufnahme und weiterer Zusammenstöße im Rückstau wurde der Tunnel anschließend vorübergehend vollständig gesperrt.

Am frühen Dienstagmorgen war die Strecke wieder teilweise passierbar. Gegen 7 Uhr war nach den vorliegenden Angaben noch ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung Düsseldorf gesperrt. Die Einschränkung sollte voraussichtlich bis etwa 7.30 Uhr dauern. Ob die Strecke anschließend vollständig freigegeben werden konnte, war zunächst nicht amtlich bestätigt.

Zu möglichen Schäden an Tunnelwänden, Beleuchtung, Verkehrssteuerung oder anderer Tunneltechnik lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor. Auch war nicht bekannt, ob nach der Unfallaufnahme zusätzliche technische Kontrollen oder Reparaturen erforderlich waren.

Burgholztunnel ist wichtige Verbindung im Süden Wuppertals

Der Burgholztunnel ist Teil der Landesstraße 418, die als autobahnähnlich ausgebaute Südtangente durch den Süden Wuppertals führt. Die Strecke verbindet unter anderem den Bereich Ronsdorf und Cronenberg mit dem Sonnborner Kreuz und damit mit der A46.

Der Tunnel besteht aus zwei getrennten Röhren. Sie sind rund 1,8 Kilometer lang, die längere Röhre misst etwa 1.865 Meter. Verkehrsplanungen für den Abschnitt gehen von einer Belastung in einer Größenordnung von rund 30.000 Fahrzeugen täglich aus. Damit gehört die Verbindung zu den bedeutenden leistungsfähigen Straßenachsen im Süden der Stadt.

Paragraf 315d StGB sieht abgestufte Strafen vor

Für verbotene Kraftfahrzeugrennen sieht Paragraf 315d StGB unterschiedliche Strafrahmen vor. Das Ausrichten oder Durchführen eines nicht erlaubten Rennens, die Teilnahme als Fahrer sowie ein tatbestandsmäßiges sogenanntes Alleinrennen können mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Wer dabei Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Verursacht eine entsprechende Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen, reicht der gesetzliche Strafrahmen grundsätzlich von einem bis zu zehn Jahren. Welche Vorschriften im konkreten Fall einschlägig sind, hängt vom Ergebnis der Ermittlungen ab.

Unfälle in Tunneln bergen besondere Risiken

Unfälle in Straßentunneln können besondere Gefahren verursachen. Begrenzte Ausweichmöglichkeiten, eingeschränkte Zufahrten für Rettungskräfte und mögliche Rückstaus können die Situation erschweren. Bei einem Fahrzeugbrand können sich zudem Rauch und Hitze innerhalb eines geschlossenen Bauwerks ausbreiten.

Moderne Straßentunnel verfügen deshalb über umfangreiche Sicherheitseinrichtungen. Dazu zählen unter anderem Notrufmöglichkeiten, Überwachungstechnik, Fluchtwege und Verbindungen zwischen den Röhren. Der Burgholztunnel besitzt ebenfalls entsprechende Sicherheitssysteme. Nach dem Unfall vom Montagabend dauerten die Ermittlungen zum genauen Hergang am Dienstagmorgen an.

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