
Ein 46-jähriger deutscher Staatsbürger aus Ulm befindet sich nach Angaben seiner Familie seit dem 14. August 2026 in der Türkei in Haft. Der Mann war mit seiner Familie in das Land gereist und wollte dort nach Angaben seines Bruders seine Eltern besuchen. Während des Aufenthalts sei er aufgefordert worden, sich bei der Staatsanwaltschaft in Ankara zu melden. Dort sei er anschließend festgenommen worden. Der Fall des Ulmer Familienvaters in der Türkei hat inzwischen auch deutsche Politiker beschäftigt.
Nach Darstellung seines Bruders werfen die türkischen Strafverfolgungsbehörden dem Mann die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Grundlage soll demnach eine angebliche Verbindung zu einem früheren Bildungsverein in Ulm sein, der der Gülen-Bewegung zugerechnet worden sei. Eine öffentlich zugängliche Stellungnahme der zuständigen türkischen Staatsanwaltschaft zu den konkreten Vorwürfen lag zunächst nicht vor. Damit ließ sich auch nicht unabhängig bestätigen, welche Beweismittel dem Verfahren zugrunde liegen.
Die Familie weist den Vorwurf zurück. Nach Angaben des Bruders sei der 46-Jährige kein Mitglied des betreffenden Vereins gewesen. Seine Tochter habe dort lediglich vor Jahren Nachhilfeunterricht erhalten. Ob und in welcher Form türkische Ermittlungsbehörden diesen Vorgang tatsächlich als Beleg in dem Verfahren heranziehen, war zunächst nicht offiziell bestätigt.
Nach der Schilderung der Familie war der Mann zunächst mit seiner Frau und seinen Kindern in die Türkei gereist. Bei der Einreise beziehungsweise an der Grenze sei ihm mitgeteilt worden, dass er sich innerhalb einer Woche zu einer Befragung bei einer Staatsanwaltschaft in Ankara melden müsse. Der 46-Jährige sei dieser Aufforderung nachgekommen und anschließend festgenommen worden. Die Südwest Presse nennt den 14. August als Beginn seiner Haft.
Der Anwalt des Mannes habe inzwischen Rechtsmittel gegen die Haft eingelegt, berichtete die Südwest Presse am 24. August. Über eine Entscheidung einer höheren Instanz war am Dienstag zunächst nichts bekannt. Ebenso lagen keine gesicherten Angaben dazu vor, wie lange die Untersuchungshaft dauern könnte oder wann weitere gerichtliche Schritte vorgesehen sind.
Die Ehefrau und die vier Kinder des Mannes sind inzwischen nach Deutschland zurückgekehrt. Weitere private Einzelheiten zur Familie sind für das laufende Verfahren nicht von Bedeutung. Der Inhaftierte selbst konnte sich öffentlich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern.
Im Zentrum der bisher bekannten Darstellung steht ein früherer Bildungsverein in Ulm. Nach Angaben des Bruders werde dem 46-Jährigen eine Mitgliedschaft in diesem Verein zugerechnet. Der Verein soll Verbindungen zur Gülen-Bewegung gehabt haben. Die Familie bestreitet jedoch bereits die behauptete Vereinsmitgliedschaft des Mannes.
Die türkische Regierung macht die Gülen-Bewegung für den gescheiterten Putschversuch vom 15. Juli 2016 verantwortlich und stuft sie als terroristische Organisation ein. Die Bewegung bestreitet eine Verantwortung für den Putschversuch. Die türkische Einstufung wird international nicht einheitlich übernommen. In der Türkei wurden seit 2016 zahlreiche Menschen wegen tatsächlicher oder mutmaßlicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung strafrechtlich verfolgt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste sich bereits grundsätzlich mit türkischen Verurteilungen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung. In einem Urteil aus dem Jahr 2023 stellte die Große Kammer in einem anderen Verfahren Verstöße gegen mehrere Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Der Gerichtshof beanstandete dabei insbesondere den Umgang türkischer Gerichte mit bestimmten Beweismitteln. Das Urteil erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die Schuldfrage oder die konkrete rechtliche Situation im aktuellen Fall aus Ulm.
In Deutschland hat sich der Ulmer Grünen-Bundestagsabgeordnete Marcel Emmerich mit dem Fall befasst. Er erklärte gegenüber dem SWR, Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft aufgenommen zu haben. Nach seiner Darstellung müsse gegenüber den türkischen Behörden auf ein rechtsstaatliches und faires Verfahren sowie auf konsularische Betreuung für den deutschen Staatsbürger hingewirkt werden.
Ob und in welchem Umfang die deutsche Botschaft den Inhaftierten bereits konsularisch betreut, war zunächst nicht öffentlich bestätigt. Eine individuelle Stellungnahme des Auswärtigen Amts zu dem Verfahren lag zunächst nicht vor. Konsularische Hilfe kann deutschen Staatsangehörigen im Ausland Unterstützung ermöglichen, sie greift jedoch nicht in ein Strafverfahren des jeweiligen Staates ein.
Der Fall fällt in eine seit Jahren bekannte Problematik bei Reisen deutscher Staatsangehöriger in die Türkei. Das Auswärtige Amt weist in seinen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin Fälle willkürlicher Festnahmen, Einreiseverweigerungen und Ausreisesperren gebe. Dabei könnten nach Angaben des Ministeriums auch Menschen betroffen sein, die zuvor mehrfach ohne Schwierigkeiten in die Türkei gereist seien.
Nach den Sicherheitshinweisen liegen Strafverfolgungsmaßnahmen in zahlreichen Fällen im Verdacht der Propaganda für, der Unterstützung von oder der Mitgliedschaft in einer Organisation begründet, die in der Türkei als terroristisch eingestuft wird. Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass teilweise Handlungen oder Äußerungen eine Rolle spielen können, die lange zurückliegen.
Diese allgemeine Warnung bedeutet nicht, dass die Bewertung des Auswärtigen Amts unmittelbar auf das aktuelle Verfahren übertragen werden kann. Die konkreten Ermittlungsakten im Fall des Mannes aus Ulm sind nicht öffentlich bekannt. Welche Tatsachen die türkische Justiz ihm genau zur Last legt und welche Beweismittel dafür vorliegen, blieb zunächst offen.
Damit konzentriert sich der aktuelle Stand auf das laufende türkische Strafverfahren und die Frage, wie über die Haft des 46-Jährigen entschieden wird. Die Familie bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Eine unabhängige Bestätigung für die behauptete Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung lag zunächst nicht vor.
Der Fall Ulmer Familienvater in der Türkei verhaftet betrifft zugleich die konsularische Betreuung eines deutschen Staatsbürgers und ein Strafverfahren, für das türkisches Recht maßgeblich ist. Bis zu einer gerichtlichen Klärung gilt der gegen den Mann erhobene Vorwurf als nicht erwiesen. Zu einem möglichen Anklagetermin oder einem weiteren Gerichtstermin gab es zunächst keine gesicherten Angaben.
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