
Die Linke erhöht den politischen Druck auf die Bundesregierung in der Wohnungspolitik. Die Bundestagsfraktion fordert einen sofortigen Mietenstopp und anschließend einen bundesweiten Mietendeckel. Ein von der Fraktion beauftragtes Rechtsgutachten soll belegen, dass eine solche Regelung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Die Bundesregierung verfolgt bislang einen anderen Kurs. Sie setzt unter anderem auf die verlängerte Mietpreisbremse, Änderungen im Mietrecht sowie auf mehr und schnelleren Wohnungsbau.
Die Linke hat ihren Antrag für einen bundesweiten Mietendeckel im August in den Bundestag eingebracht. In angespannten Wohnungsmärkten sollen nach ihren Vorstellungen zunächst Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen gestoppt werden. In anderen Gebieten sollen Erhöhungen während dieser Übergangsphase auf höchstens sechs Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt werden.
Auf den zunächst befristeten Mietenstopp soll nach dem Konzept der Fraktion ein neues System folgen. Vorgesehen sind bundesweit geltende Regeln, auf deren Grundlage kommunale Mietobergrenzen festgesetzt werden.
Zentrale Grundlage soll eine neu berechnete Durchschnittsmiete sein. Anders als bisher sollen dabei auch länger bestehende Mietverträge und Sozialmieten berücksichtigt werden. Neubauten sollen für fünf Jahre nach Fertigstellung ausgenommen bleiben. Auch Mieten, die als unzulässig hoch einzustufen wären, sollen nach den Vorstellungen der Linken nicht in die Berechnung einfließen. Die Obergrenzen könnten sich regional unterscheiden.
Das Konzept geht damit deutlich weiter als die bestehende Mietpreisbremse. Nach den Vorstellungen der Linken sollen nicht nur Neuvermietungen begrenzt werden. Auch Mieten in bestehenden Verträgen, die über den neu ermittelten Obergrenzen liegen, könnten abgesenkt werden.
Genau dieser Punkt gehört allerdings zu den rechtlich besonders weitreichenden Teilen des Vorhabens.
Am Donnerstag, 27. August, stellte die Linksfraktion ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten des Regensburger Verfassungsrechtlers Thorsten Kingreen vor. Nach dessen Bewertung verfügt der Bundesgesetzgeber grundsätzlich über erheblichen Spielraum bei der Regulierung von Mieten. Auch Absenkungen bestehender Mieten hält der Gutachter unter bestimmten Voraussetzungen für grundsätzlich vertretbar.
Eine gerichtliche Entscheidung über das nun vorgelegte Modell ist das Gutachten nicht. Gerade die geplante Absenkung bereits vereinbarter Mieten würde in bestehende Vertragsverhältnisse eingreifen. Ob ein konkret beschlossenes Gesetz in sämtlichen Punkten vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, lässt sich aus dem Gutachten deshalb nicht ableiten.
Der frühere Berliner Mietendeckel liefert dafür nur begrenzt eine Antwort. Das Bundesverfassungsgericht erklärte ihn im April 2021 für nichtig, weil dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehlte. Der Bund hatte bereits Regelungen zum Mietpreisrecht getroffen. Die damalige Entscheidung bedeutete deshalb nicht, dass jede Form eines Mietendeckels auf Bundesebene automatisch verfassungswidrig wäre.
Die Bundesregierung verfolgt derzeit kein mit dem Vorschlag der Linken vergleichbares Modell eines allgemeinen bundesweiten Mietendeckels. Zu ihren Instrumenten gehört stattdessen die Mietpreisbremse. Sie wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert.
Die Länder können Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dort grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bestimmte Wohnungen und Konstellationen gelten Ausnahmen, unter anderem für neuere Wohnungen.
Hinzu kommt ein weiteres Mietrechtspaket der Bundesregierung, das im Juli 2026 erstmals im Bundestag beraten wurde. Es soll unter anderem Umgehungsmöglichkeiten der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen begrenzen.
Bei Kurzzeitmietverhältnissen soll die Ausnahme von bestimmten Schutzvorschriften grundsätzlich auf sechs Monate begrenzt werden. Möblierungszuschläge sollen transparenter ausgewiesen werden. Zudem will die Regierung hohe Steigerungen bei Indexmieten in angespannten Märkten begrenzen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verwies bei der Vorstellung des Pakets zugleich darauf, dass Vermietung und Modernisierung wirtschaftlich attraktiv bleiben müssten.
Der zweite Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf dem Wohnungsbau. Mit dem sogenannten Wohnungsbau-Turbo sollen Kommunen schneller Baurecht schaffen und Genehmigungsverfahren vereinfachen können. Zusätzlich setzt der Bund erhebliche Mittel für öffentlich geförderte Wohnungen ein.
Von 2025 bis 2029 sind nach Angaben des Bundesbauministeriums insgesamt 23,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Die Länder beteiligen sich zusätzlich an der Finanzierung.
Die Ausgangslage bleibt angespannt. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 18 Prozent weniger als 2024 und so wenige wie seit 2012 nicht mehr.
Bei den Genehmigungen hat sich die Entwicklung inzwischen verbessert. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 126.300 Wohnungen genehmigt. Das waren 15,1 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Statistische Bundesamt weist allerdings darauf hin, dass dieser Anstieg von einem niedrigen Niveau ausgeht.
Damit stehen sich in der Debatte zwei unterschiedliche wohnungspolitische Ansätze gegenüber. Die Linke will stärker unmittelbar in die Preisbildung eingreifen und Mieten sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Verträgen begrenzen. Zusätzlich fordert sie deutlich höhere öffentliche Investitionen in kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau.
Die Bundesregierung verbindet dagegen regulierende Instrumente wie die Mietpreisbremse und Begrenzungen bestimmter Mietmodelle mit Maßnahmen zur Ausweitung des Wohnungsangebots. Bundesjustizministerin Hubig bezeichnete hohe Mieten im Juli weiterhin ausdrücklich als Problem und verwies zugleich darauf, dass zusätzlicher Wohnraum vor allem durch Neubau entstehen müsse.
Wie deutlich die beiden Konzepte auseinanderliegen, zeigt auch die Erfahrung aus Berlin. Untersuchungen zum dortigen Mietendeckel fanden einerseits niedrigere Mieten für die von der Regelung erfassten Wohnungen. Andererseits ging das Angebot an Mietwohnungen deutlich zurück und es entstanden negative Anreize für Investitionen in neuen Wohnraum.
Damit konzentriert sich die politische Auseinandersetzung nicht nur auf die Frage, ob Mieten stärker begrenzt werden sollen. Umstritten ist ebenso, welche Kombination aus Mieterschutz, Investitionsbedingungen und zusätzlichem Wohnungsbau den angespannten Wohnungsmärkten dauerhaft entgegenwirken kann.
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