Ärzte warnen vor Einschnitten bei der Darmkrebsvorsorge

Ein Schild zeigt Warnung
Symbolbild mit KI erstellt

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Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands warnt vor möglichen Folgen neuer Budgetgrenzen für die Darmkrebsvorsorge. Der Verband appelliert an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, die Finanzierung der etablierten Früherkennungsangebote nicht durch pauschale Ausgabenobergrenzen auszubremsen. Im Mittelpunkt steht die vorsorgliche Darmspiegelung, die seit mehr als zwei Jahrzehnten zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.

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Der Appell bedeutet allerdings nicht, dass die Bundesregierung beschlossen hätte, die Darmspiegelung als Kassenleistung abzuschaffen. Der Anspruch der Versicherten besteht weiterhin. Hintergrund ist vielmehr das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung das Wachstum der Gesundheitsausgaben begrenzen will. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026, anschließend passierte es auch den Bundesrat.

Neue Budgetgrenzen sollen ab 2027 greifen

Die Reform verändert die Finanzierung verschiedener bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen. Dazu gehören auch Vorsorge- und Präventionsleistungen. Für sie sollen auf Landesebene eigene Gesamtvergütungen vereinbart werden. Ausgangspunkt sind die bisherigen Ausgaben, die anschließend nur innerhalb gesetzlich definierter Grenzen wachsen dürfen. Die neue Systematik soll ab 2027 greifen.

Damit unterscheidet sich die geplante Regelung von einer vollständigen Streichung einer Leistung. Versicherte verlieren durch die Vorschriften nicht automatisch ihren Anspruch auf die jeweilige Untersuchung. Ärzteverbände befürchten jedoch, dass begrenzte Honorartöpfe die Bereitschaft der Praxen schwächen könnten, zusätzliche Kapazitäten für Früherkennungsuntersuchungen bereitzuhalten.

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Diese Sorge wurde bereits während des Gesetzgebungsverfahrens von mehreren Organisationen vorgebracht. Auch der Bundesrat hatte darum gebeten zu prüfen, Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen von der Budgetierung auszunehmen. Als Begründung verwies er unter anderem darauf, dass eine Begrenzung der verfügbaren Mittel den Ausbau von Vorsorgeangeboten erschweren und langfristig höhere Behandlungskosten nach sich ziehen könne.

Das gesamte Gesetz ist Teil eines deutlich größeren Sparpakets. Das Bundesgesundheitsministerium bezifferte den notwendigen Konsolidierungsbedarf für 2027 zuletzt auf fast 19 Milliarden Euro. Vorgesehen sind deshalb Begrenzungen der Ausgabenentwicklung in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens.

Gastroenterologen verweisen auf steigende Teilnahme

Der Berufsverband argumentiert, dass ausgerechnet ein wachsendes Früherkennungsprogramm von der neuen Finanzierungslogik betroffen sei. Nach Angaben des Verbands wurden 2025 deutschlandweit rund 695.000 Früherkennungskoloskopien durchgeführt. Der Verband beruft sich dabei auf Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung und nennt einen Zuwachs von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Unabhängig davon dokumentieren veröffentlichte Daten des Zentralinstituts bereits für das erste Halbjahr 2025 einen Anstieg. In diesem Zeitraum wurden mehr als 339.000 Früherkennungskoloskopien abgerechnet. Das waren 3,6 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2024.

Der Berufsverband verweist zudem auf eine deutliche Zunahme seit Einführung des organisierten Einladungsverfahrens im Jahr 2019. Seine Angabe eines Anstiegs der Vorsorgedarmspiegelungen um 30,5 Prozent ist eine Verbandsangabe.

Studien zeigen deutlichen Nutzen der Früherkennung

Für die grundsätzliche Wirksamkeit der Darmkrebsvorsorge gibt es belastbare wissenschaftliche Belege. Eine 2026 veröffentlichte Modellierungsstudie des Deutschen Krebsforschungszentrums kam zu dem Ergebnis, dass bei konsequenter Nutzung der angebotenen Vorsorgestrategien bis zu drei Viertel der Darmkrebserkrankungen verhindert werden könnten. Die Zahl der Todesfälle könnte den Berechnungen zufolge um mehr als 80 Prozent sinken. Dabei schnitten regelmäßige immunologische Stuhltests und Koloskopiestrategien bei konsequenter Teilnahme ähnlich gut ab.

Damit ist eine vom Gastroenterologenverband verbreitete Aussage, bis zu 80 Prozent aller Darmkrebserkrankungen könnten verhindert werden, nicht exakt mit der aktuellen DKFZ-Modellrechnung gleichzusetzen. Diese nennt für Neuerkrankungen bis zu etwa 75 Prozent und für Todesfälle mehr als 80 Prozent.

Auch längerfristige Beobachtungen zeigen einen Rückgang der Erkrankungs- und Sterberaten. Nach einer Auswertung des Deutschen Krebsforschungszentrums sank die altersstandardisierte Darmkrebs-Neuerkrankungsrate in Deutschland zwischen 2000 und 2016 bei Männern und Frauen um knapp ein Viertel. Die Sterberate ging zwischen 2000 und 2018 bei Männern um 35,8 Prozent und bei Frauen um 40,5 Prozent zurück. Die stärksten Rückgänge zeigten sich in Altersgruppen, für die die Vorsorgekoloskopie angeboten wurde.

Eine frühere Analyse der ersten zehn Jahre des deutschen Vorsorgeprogramms kam auf Grundlage eines mathematischen Modells zu dem Ergebnis, dass durch rund 4,4 Millionen Vorsorgekoloskopien etwa 180.000 Darmkrebsfälle verhindert worden sein könnten. Außerdem wurden mehr als 40.000 Krebserkrankungen frühzeitig entdeckt.

Rund 55.000 Neuerkrankungen pro Jahr

Darmkrebs gehört weiterhin zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Nach den zuletzt verfügbaren Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut wurden für 2022 rund 54.600 Neuerkrankungen registriert beziehungsweise geschätzt. Rund 23.000 Menschen starben in diesem Zeitraum an Darmkrebs.

Die altersstandardisierten Erkrankungsraten gehen nach Angaben des Robert Koch-Instituts seit etwa 2003 zurück. Gleichzeitig steigt das individuelle Erkrankungsrisiko deutlich mit dem Alter. Mehr als die Hälfte der Erkrankten erhält die Diagnose erst nach dem 70. Lebensjahr.

Diese Darmkrebsvorsorge bezahlt die Krankenkasse

Seit dem 1. April 2025 gelten für Frauen und Männer dieselben Regeln. Gesetzlich Versicherte können ab 50 Jahren maximal zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von mindestens zehn Jahren in Anspruch nehmen. Alternativ steht ab 50 Jahren alle zwei Jahre ein immunologischer Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl zur Verfügung.

Fällt ein solcher Stuhltest auffällig aus, besteht unabhängig davon Anspruch auf eine Darmspiegelung zur diagnostischen Abklärung. Versicherte werden von ihren Krankenkassen mit 50, 55, 60 und 65 Jahren zum organisierten Darmkrebs-Screening eingeladen. Die Untersuchung kann auch ohne vorherige Einladung innerhalb der vorgesehenen Intervalle wahrgenommen werden.

An diesen Anspruchsregeln hat die aktuelle Finanzreform bislang nichts geändert. Der Konflikt dreht sich vielmehr um die Frage, wie viel Geld für die ärztliche Durchführung der Leistungen künftig zur Verfügung steht. Der Berufsverband fordert deshalb, die Finanzierung der Darmkrebsfrüherkennung von den neuen Budgetobergrenzen auszunehmen oder die gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu präzisieren. Eine Abschaffung der Vorsorgekoloskopie als Kassenleistung ist nach dem derzeit geltenden Leistungsrecht nicht beschlossen.

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