85,6 Milliarden Euro für Krankheit: Bas zweifelt an Attestpflicht

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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat für deutsche Arbeitgeber einen neuen Höchststand erreicht. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft, kurz IW, summierten sich die Aufwendungen im Jahr 2025 auf geschätzt 85,6 Milliarden Euro. Parallel dazu gewinnt die politische Debatte darüber an Schärfe, wann Beschäftigte künftig eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit nachweisen müssen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt die von Union und SPD vereinbarte generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag inzwischen ausdrücklich infrage.

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Die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Für die fortgezahlten Bruttoentgelte im Krankheitsfall weist das Sozialbudget des Bundesarbeitsministeriums für 2025 vorläufig 72,5 Milliarden Euro aus. Das IW rechnet zusätzlich rund 13,1 Milliarden Euro an Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung hinzu. Diese Beiträge sind in der entsprechenden Position des Sozialbudgets nicht enthalten.

Damit handelt es sich bei den 85,6 Milliarden Euro nicht um eine eigenständige amtliche Statistik, sondern um eine auf amtlichen Ausgangsdaten beruhende Schätzung des IW. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kosten erneut gestiegen. Für 2024 hatte das Institut die gesamten Arbeitgeberaufwendungen noch auf rund 82 Milliarden Euro beziffert.

Rekordsumme hat mehrere Ursachen

Der langfristige Anstieg lässt sich nicht allein mit einer höheren Zahl von Krankmeldungen erklären. Steigende Löhne erhöhen automatisch die Kosten eines krankheitsbedingten Arbeitstages. Hinzu kommt die Entwicklung der Beschäftigung. Im Jahr 2025 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt rund 46 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Die Beschäftigung lag damit weiterhin auf einem historisch hohen Niveau.

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Auch der Krankenstand spielt eine Rolle. Allerdings sind langfristige Vergleiche nur eingeschränkt aussagekräftig. Das Statistische Bundesamt weist für Arbeitnehmer für 2024 durchschnittlich 14,8 gemeldete Krankheitstage aus. Das waren 3,6 Tage mehr als 2021.

Ein Teil dieses Anstiegs kann auf eine veränderte Erfassung zurückgehen. Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden insbesondere kürzere Fehlzeiten vollständiger bei den Krankenkassen erfasst. Deshalb lässt sich aus steigenden registrierten Krankheitszahlen nicht automatisch ableiten, dass Beschäftigte tatsächlich im selben Umfang häufiger der Arbeit fernbleiben.

Auch das IW verweist darauf, dass nicht abschließend geklärt ist, wie stark der statistisch höhere Krankenstand seit Einführung der elektronischen Erfassung mit einem tatsächlichen Anstieg betrieblicher Fehlzeiten zusammenhängt.

Arbeitgeber zahlen grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter

Das deutsche System verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich dazu, erkrankten Beschäftigten ihr Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erst danach übernimmt bei gesetzlich Versicherten in der Regel die Krankenkasse mit dem Krankengeld.

Diese Konstruktion erklärt, warum krankheitsbedingte Fehlzeiten unmittelbar hohe Kosten bei Unternehmen verursachen. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Regelung vergleichsweise umfassend. Nach einer Übersicht der OECD gehört Deutschland zu den Staaten, in denen Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum das volle Entgelt übernehmen. Die Systeme unterscheiden sich zwischen den Ländern jedoch erheblich. Teilweise greifen staatliche oder versicherungsfinanzierte Leistungen früher ein, teilweise gelten Karenztage oder niedrigere Ersatzquoten.

Direkte Vergleiche von Krankenständen zwischen Ländern sind deshalb nur begrenzt aussagekräftig. Neben unterschiedlichen Nachweisregeln unterscheiden sich auch Gesundheitssysteme, Wirtschaftsstrukturen, Beschäftigungsquoten und die statistische Erfassung.

Attestpflicht soll ab dem ersten Tag gelten

Die schwarz-rote Koalition hatte Anfang Juli vereinbart, die Regeln für Krankmeldungen zu verschärfen. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag ärztlich festgestellt werden. Zugleich soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.

Geltendes Recht ist diese Neuregelung bislang nicht. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert.

Eine ärztliche Feststellung ist nach der gesetzlichen Grundregel erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen allerdings schon heute verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeit früher ärztlich nachgewiesen wird. Damit kann in einzelnen Betrieben bereits derzeit eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag gelten.

Die geplante Reform würde daraus eine allgemeine gesetzliche Vorgabe machen. Details der Ausgestaltung stehen jedoch noch nicht endgültig fest.

Bärbel Bas stellt den vereinbarten Kurs infrage

Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas hat am Samstag deutliche Zweifel an der geplanten Verschärfung geäußert. Sie erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass die Koalition die Sinnhaftigkeit der Regelung noch einmal prüfen solle.

Bas verwies dabei unter anderem auf mögliche Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen. Nach ihrer Darstellung könnte eine große Zahl von Sonderregelungen den Nutzen einer allgemeinen gesetzlichen Pflicht infrage stellen.

Ihre grundsätzlichen Vorbehalte gegen die Regelung machte die Arbeitsministerin ebenfalls deutlich. Die SPD habe der Attestpflicht im Rahmen eines größeren Kompromisses zugestimmt. Bas erklärte, ihre Partei habe weder Karenztage noch Kürzungen bei der Lohnfortzahlung gewollt. Im Gegenzug habe sie einer Nachweispflicht vom ersten Tag an zugestimmt, obwohl sie diese inhaltlich für falsch halte.

Bas äußerte zudem die Sorge, dass Beschäftigte mit leichten Infekten künftig bereits am ersten Tag medizinischen Kontakt aufnehmen könnten und dadurch zusätzliche Arzttermine entstünden. Ob eine generelle Attestpflicht tatsächlich zu mehr oder längeren Krankschreibungen führen würde, ist bislang nicht belegt.

Umsetzung ist an weitere Gesundheitsreformen gekoppelt

Bas verbindet die Umsetzung nach eigenen Angaben außerdem mit anderen Teilen des innerhalb der Koalition ausgehandelten Pakets. Dazu gehören eine Termingarantie im Gesundheitssystem und Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge. Für die gesundheitspolitischen Vorhaben ist seit Ende Juli Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann zuständig.

Die Koalition hält bislang grundsätzlich an ihrem Reformprogramm fest. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Attestpflicht steht jedoch noch aus. Damit gilt für Beschäftigte vorerst die bestehende Regelung des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Auch die neu errechneten 85,6 Milliarden Euro liefern für sich genommen keinen Nachweis dafür, dass eine strengere Attestpflicht die Kosten deutlich senken würde. Das IW selbst weist darauf hin, dass der langfristige Anstieg der Entgeltfortzahlung durch mehrere Faktoren verursacht wird, darunter höhere Löhne, die Beschäftigungsentwicklung und der Krankenstand.

Damit treffen in der aktuellen Debatte zwei unterschiedliche Fragen aufeinander: die erhebliche finanzielle Belastung der Arbeitgeber durch krankheitsbedingte Ausfälle und die Frage, ob ein früherer ärztlicher Nachweis diese Belastung tatsächlich verringern kann. Für Letzteres liegt bislang kein eindeutiger Beleg vor.

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