
Pflegekräfte aus der Altenpflege haben einen mehrtägigen Protestmarsch von Magdeburg nach Berlin begonnen. Seit Sonntag, 30. August 2026, schieben Verdi-Aktive ein Pflegebett von Magdeburg nach Berlin. Insgesamt sollen sie dabei 204 Kilometer zurücklegen. Ziel ist das Reichstagsgebäude, wo die Beteiligten am 7. September ihre Forderungen an Abgeordnete des Bundestages übergeben wollen. Die Gewerkschaft richtet sich mit der Aktion gegen mehrere Punkte des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes der Bundesregierung.
Der Marsch begann am Sonntag um 13 Uhr vor dem Universitätsklinikum Magdeburg. Noch am ersten Tag war eine Kundgebung an der Verdi-Bezirksgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt Nord vorgesehen. Anschließend führte die Strecke zu einer Senioreneinrichtung in Magdeburg.
In den folgenden Tagen verläuft die Route nach Angaben der Gewerkschaft über Burg und Genthin in Sachsen-Anhalt sowie Brandenburg an der Havel, Werder und Potsdam bis nach Berlin. An mehreren Stationen sind Kundgebungen und weitere Aktionen geplant. Der Zieleinlauf ist für Montag, 7. September, um 16 Uhr am Reichstagsgebäude angekündigt. Dort sollen die Forderungen an Mitglieder des Bundestages übergeben werden. Verdi-Chef Frank Werneke und Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler wollen ebenfalls teilnehmen.
Zu den Initiatoren gehören der Altenpfleger und Betriebsrat Johannes Hermann sowie der langjährig in der Altenpflege beschäftigte Gewerkschafter Hans-Jürgen Schneider. Mit dem Pflegebett von Magdeburg nach Berlin wollen die Beteiligten nach Angaben von Verdi auf die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen und mögliche Folgen der geplanten Reform aufmerksam machen.
Ein zentraler Streitpunkt betrifft die Bezahlung von Beschäftigten in der Langzeitpflege. Seit 2022 gelten besondere gesetzliche Vorgaben zur tariflichen oder tariforientierten Entlohnung. Das Bundesgesundheitsministerium kommt in einer Evaluation zu dem Ergebnis, dass diese Regelungen zu deutlich höheren Löhnen beigetragen haben.
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht dennoch vor, die entsprechenden Regelungen im Zulassungs- und Vergütungsrecht für vier Jahre auszusetzen. Das Ministerium begründet dies unter anderem mit Bürokratieabbau und dem Ziel, den Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen zu begrenzen. Lohnsteigerungen sollen nach Darstellung des Ministeriums weiterhin entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung und oberhalb der erwarteten Inflation berücksichtigt werden. Die Entwicklung soll überwacht werden, bis Ende 2029 ist ein Bericht an den Bundestag vorgesehen.
Verdi lehnt diese Aussetzung ab. Die Gewerkschaft befürchtet Nachteile für die Beschäftigten und kritisiert zugleich die aus ihrer Sicht unzureichende Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Sie fordert dauerhaft gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Finanzierung entsprechender Personalkosten.
Die Reform geht deutlich über die Arbeitsbedingungen hinaus. Nach dem Referentenentwurf sollen Leistungen der Pflegeversicherung neu geordnet und stärker auf Prävention ausgerichtet werden. Die fünf Pflegegrade bleiben bestehen. Die Voraussetzungen für eine Neueinstufung sollen allerdings teilweise angehoben werden. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Bestandsschutz vorgesehen.
Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro entfallen. Stattdessen sind eine intensivere Pflegebegleitung sowie Präventionsangebote vorgesehen. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag in einem Sozialraumbudget aufgehen, das monatlich 175 Euro umfassen soll. Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält und das neue Entlastungsbudget nutzt, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte dieses Budgets bekommen.
Auch die Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen von Heimbewohnern sind Teil der Debatte. Die Verweildauerstufen, nach denen sich die Höhe der Zuschüsse richtet, sollen verlängert werden. Für Menschen, die bereits einen Zuschuss beziehen, sieht der Entwurf einen Bestandsschutz für die erreichte Stufe vor. Verdi wendet sich gegen Verschlechterungen bei diesen Zuschüssen und fordert stattdessen eine Pflegeversicherung, die langfristig alle pflegebedingten Kosten übernimmt.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Reform mit der angespannten Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Nach Ministeriumsangaben gibt es inzwischen mehr als sechs Millionen Pflegebedürftige. Während 1998 noch 29 Beitragszahlende auf einen Leistungsempfänger kamen, lag das Verhältnis 2025 nur noch bei zehn zu eins.
Der Entwurf sieht deshalb sowohl Einsparungen als auch zusätzliche Einnahmen vor. Geplant sind unter anderem eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und die Einbeziehung bislang beitragsfreier Gruppen. Gleichzeitig sollen Leistungen ab 2028 regelmäßig entsprechend der Inflation angepasst werden. Weitere Bestandteile sind mehr Prävention, vereinfachte Leistungsbudgets, eine neue Pflegebegleitung, weniger Bürokratie sowie ein digitaler Zugang zu Informationen und Leistungen der Pflegeversicherung.
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch kein beschlossenes Gesetz. Der Referentenentwurf befindet sich innerhalb der Bundesregierung in der Ressortabstimmung. Einzelne geplante Maßnahmen können sich deshalb noch ändern.
Das gilt auch für die zunächst diskutierten Einschnitte bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Die Bundesregierung erklärte am 24. August, Gesundheitsminister Carsten Linnemann habe Änderungen an diesem Teil des Pakets angekündigt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz habe sich skeptisch gegenüber Kürzungen bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über das Gesamtpaket sei jedoch noch nicht gefallen.
Verdi fordert weitergehende Änderungen. Dazu gehören ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen sowie perspektivisch eine Vollversicherung für pflegebedingte Kosten.
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