
Das Bundeskabinett soll an diesem Mittwoch über eine umfassende Reform der frühkindlichen Bildung beraten. Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien von der CDU will mit dem Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz bundesweit stärker vereinheitlichen, wie Kinder vor der Einschulung gefördert werden. Im Mittelpunkt stehen verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen, zusätzliche Förderung für Kinder mit Unterstützungsbedarf und mehr Personal für Kitas in besonders belasteten sozialen Lagen. Der Bund plant dafür von 2027 bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro.
Prien bezeichnete frühe Förderung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als möglichen Gamechanger. Nach ihren Plänen soll spätestens im Alter von vier Jahren festgestellt werden, wie weit ein Kind unter anderem bei Sprache, motorischer und sozial-emotionaler Entwicklung sowie bei ersten mathematischen Fähigkeiten ist. Die Ergebnisse sollen anschließend Grundlage für gezielte Bildungs- und Förderangebote bis zum Schuleintritt sein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Entwicklungsstandserhebung nicht nur Kinder erfasst, die bereits eine Kita besuchen. Auch Vierjährige außerhalb der Kindertagesbetreuung sollen einbezogen werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Entwicklung. Für die Planung und Begleitung der Förderung sollen Kita-Fachkräfte laut Referentenentwurf für jedes Kind zusätzlich 30 Minuten pro Woche erhalten.
Damit greift der Bund ein Problem auf, das seit Jahren in Schuleingangsuntersuchungen und Bildungsstudien sichtbar wird. Kinder beginnen ihre Schullaufbahn in Deutschland mit teilweise erheblich unterschiedlichen Voraussetzungen. Das Bundesministerium begründet die Reform damit, dass sich Bildungsunterschiede häufig bereits vor der Einschulung entwickeln und der familiäre und soziale Hintergrund weiterhin großen Einfluss auf die weitere Bildungslaufbahn hat.
Eine weitere Säule des Gesetzes betrifft Einrichtungen mit einem besonders hohen Anteil von Kindern in schwierigen Lebenslagen. Mindestens zehn Prozent der Kitas jedes Bundeslandes sollen nach dem bisherigen Entwurf zusätzliche Unterstützung erhalten. Vorgesehen sind je nach Größe der Einrichtung zusätzliche Personalkapazitäten von einer halben bis eineinhalb Stellen für sprachliche Bildung und Kita-Sozialarbeit.
Bei einer Kita mit bis zu 80 Kindern entspricht die zusätzliche Ausstattung nach den bisher bekannt gewordenen Plänen mindestens 20 Fachkraftstunden pro Woche. Bei größeren Einrichtungen soll der Umfang auf mindestens 40 beziehungsweise 60 Stunden steigen. Entscheidend für die Auswahl sollen unter anderem soziale Bedürftigkeit, sprachlicher Förderbedarf und weitere Belastungsmerkmale der betreuten Kinder sein.
Finanziell ist der Entwurf deutlich langfristiger angelegt als das bisherige Kita-Qualitätsgesetz. Insgesamt will der Bund den Ländern zwischen 2027 und 2034 rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Nach den bislang veröffentlichten Finanzierungsdaten sind für 2027 und 2028 jeweils rund 1,493 Milliarden Euro vorgesehen. 2029 soll die Bundesbeteiligung bei etwa 1,243 Milliarden Euro liegen. Von 2030 bis einschließlich 2034 sind demnach jeweils rund 993 Millionen Euro eingeplant.
Damit würde die jährliche Unterstützung niedriger ausfallen als beim derzeitigen Kita-Qualitätsgesetz. Über dieses Programm stellt der Bund für die Jahre 2025 und 2026 jeweils knapp zwei Milliarden Euro bereit. Gerade diese Differenz ist zum zentralen Streitpunkt zwischen Bund und Ländern geworden.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hatte den Referentenentwurf bereits im Juli beraten. Die Länder unterstützen nach Angaben der damaligen Vorsitzenden grundsätzlich das Ziel besserer Startchancen und verbindlicher Qualitätsstandards. Den vorgelegten Entwurf lehnten sie in dieser Form jedoch ab. Kritisiert wurde insbesondere, dass der Bund neue dauerhafte Verpflichtungen vorsehen wolle, seine finanzielle Beteiligung aber gleichzeitig zurückfahre.
Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte für die Länder darauf hingewiesen, dass neue Aufgaben dauerhaft finanziert werden müssten. Auch Sachsens Kultusminister Conrad Clemens von der CDU forderte Änderungen. Er kritisierte, dass höhere Anforderungen mit weniger finanzieller Unterstützung verbunden würden.
Auch Wohlfahrts- und Kita-Verbände bewerten die grundsätzliche Ausrichtung teilweise positiv, sehen bei der Umsetzung aber erhebliche offene Punkte. Der Deutsche Caritasverband und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder begrüßen das Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft zu stärken. Sie verlangen jedoch ausreichende strukturelle und finanzielle Voraussetzungen, insbesondere für Fachberatung, Personal, sprachliche Bildung und die Unterstützung von Kindern in belasteten Lebenslagen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt ebenfalls eine stärkere Sprachförderung und eine gezielte Unterstützung benachteiligter Kinder. Sie fordert zugleich eine dauerhafte und mit den Kosten steigende Beteiligung des Bundes.
Der Deutsche Kitaverband sieht unter anderem die geplante alltagsintegrierte Sprachförderung, zusätzliche Ressourcen für besonders belastete Einrichtungen und eine verbindlichere Fachberatung als Fortschritt. Kritisiert wird dagegen, dass die Bundesfinanzierung ab 2029 sinkt und nach 2034 endet, obwohl zentrale Qualitätsanforderungen dauerhaft gelten sollen.
Die Reform trifft auf ein Kita-System mit sehr unterschiedlichen Bedingungen in den Bundesländern. Nach den jüngsten vollständig verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes gab es zum 1. März 2025 deutschlandweit 61.031 Kindertageseinrichtungen. Rund 3,91 Millionen Kinder wurden dort betreut. Insgesamt waren knapp 796.000 Menschen im pädagogischen Bereich, in der Leitung oder Verwaltung der Einrichtungen beschäftigt.
Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag bundesweit bei 37,8 Prozent, bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren lag sie bei 95 Prozent. Gleichzeitig unterscheiden sich die Personalschlüssel zwischen den Ländern erheblich. Bundesweit kam in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren rechnerisch eine pädagogische Kraft auf 3,6 Kinder. Bei Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt lag der Personal-Kind-Schlüssel bei 1 zu 7,3. In einzelnen Ländern waren die Gruppen rechnerisch deutlich stärker belastet.
Hinzu kommen Berichte aus den Einrichtungen über hohen Personalbedarf und Belastungen der Beschäftigten. Der Paritätische Gesamtverband kommt in seinem aktuellen Kita-Bericht auf Grundlage einer Befragung von mehr als 3.200 Einrichtungen rechnerisch auf einen Bedarf von rund 107.000 zusätzlichen pädagogischen Beschäftigten. Diese Zahl ist keine amtliche Personalstatistik, sondern eine Hochrechnung des Verbands auf Basis seiner Erhebung.
Genau an dieser Stelle entscheidet sich die praktische Wirkung der Reform. Entwicklungsstandserhebungen, zusätzliche Förderung und intensivere Fachberatung setzen genügend qualifiziertes Personal und verfügbare Arbeitszeit voraus. Der Entwurf versucht deshalb, nicht nur neue Anforderungen festzuschreiben, sondern zusätzliche Zeitanteile und Personalstellen vorzusehen.
Nach einer möglichen Zustimmung des Bundeskabinetts ist das Gesetz noch nicht beschlossen. Es folgt das parlamentarische Verfahren, in dem insbesondere die Finanzierung und die konkrete Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen erneut eine zentrale Rolle spielen dürften. Für den 2. September war zunächst die Beratung und Beschlussfassung im Bundeskabinett vorgesehen.
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