
Norwegen führt rund um die Beisetzung von König Harald V. vorübergehend wieder Kontrollen an seinen inneren Schengen-Grenzen ein. Die Maßnahme gilt vom 4. bis einschließlich 14. September 2026. Das norwegische Justiz- und Bereitschaftsministerium traf die Entscheidung auf Empfehlung der Polizei. Hintergrund sind die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen für die Trauerfeier am 9. September in Oslo, zu der zahlreiche internationale Gäste erwartet werden.
Die Grenzkontrollen in Norwegen beginnen damit fünf Tage vor der Beisetzung und bleiben noch mehrere Tage nach der Zeremonie bestehen. Nach Angaben der norwegischen Polizeidirektion soll die vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen den Behörden ermöglichen, systematischer Informationen über einreisende Personen zu erheben und Kontrollen gezielt durchzuführen. Im Mittelpunkt stehen dabei Reisende, bei denen aus Sicht der Sicherheitsbehörden Anlass für eine nähere Überprüfung besteht.
Eine generelle Schließung der Grenzen ist mit der Entscheidung nicht verbunden. Die Polizei geht davon aus, dass der gewöhnliche Reiseverkehr nur in geringem Umfang beeinträchtigt wird und die Maßnahme im Normalfall keine größeren Verzögerungen bei Grenzübertritten verursacht. Dennoch müssen Reisende in dem Zeitraum grundsätzlich mit Kontrollen rechnen. Besondere Bedeutung haben dabei der Flughafen Oslo Gardermoen sowie die großen Straßenübergänge an der Grenze zu Schweden. Die Polizei nannte unter anderem Svinesund und Ørje als wichtige Grenzübergänge im Zuständigkeitsbereich des Polizeibezirks Øst.
Die Sicherheitsvorkehrungen stehen unmittelbar mit der Beisetzung des verstorbenen norwegischen Königs in Verbindung. Harald V. starb am 28. August 2026 im Alter von 89 Jahren im Rikshospitalet in Oslo. Für Norwegen begann anschließend eine nationale Trauerperiode. Die Beisetzungszeremonie findet am Mittwoch, 9. September, um 13 Uhr im Osloer Dom statt. Geleitet wird sie von Olav Fykse Tveit, dem leitenden Bischof der Norwegischen Kirche. Auch die Osloer Bischöfin Sunniva Gylver sowie weitere Vertreter der Kirche wirken an der Zeremonie mit.
Am Tag der Beisetzung wird der Sarg zunächst in einer zeremoniellen Prozession vom Königlichen Schloss zum Osloer Dom gebracht. Die Route führt über die zentrale Karl Johans gate und anschließend über die Kirkegata zur Kathedrale. Nach dem Gottesdienst zieht die Prozession weiter zur Schlosskirche der Festung Akershus. Dort ist eine private Zeremonie vorgesehen. Wegen der erwarteten hochrangigen Gäste aus dem Ausland bereiten sich die norwegischen Behörden auf umfangreiche Schutzmaßnahmen in Oslo und an wichtigen Einreisepunkten vor.
Norwegen gehört zwar nicht zur Europäischen Union, ist aber Teil des Schengen-Raums. An den Grenzen zu anderen Schengen-Staaten finden deshalb im Normalbetrieb keine systematischen Personenkontrollen statt. Das Schengen-Regelwerk erlaubt es den beteiligten Staaten jedoch, unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum wieder Kontrollen an ihren inneren Grenzen einzuführen. Im norwegischen Recht ist diese Möglichkeit im Grenzgesetz verankert.
Die Entscheidung anlässlich der Beisetzung bedeutet daher keine Aussetzung der Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums. Sie erweitert für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeiten der Polizei, Personen bei der Einreise zu überprüfen und Informationen zu erheben. Nach dem norwegischen Grenzgesetz kann die Regierung beziehungsweise das zuständige Ministerium solche Kontrollen anordnen, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit vorliegt. Die Maßnahmen müssen zeitlich begrenzt bleiben.
Neben den Grenzkontrollen laufen in der norwegischen Hauptstadt umfangreiche Vorbereitungen für den 9. September. Entlang der Prozessionsstrecke werden besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten. Für Medienvertreter wurden begrenzte und akkreditierungspflichtige Positionen entlang der Route eingerichtet. Die norwegische Regierung geht davon aus, dass zahlreiche internationale Gäste mit erhöhtem Schutzbedarf zur Trauerfeier anreisen werden. Viele von ihnen dürften über den internationalen Flughafen von Oslo nach Norwegen kommen.
Die vorübergehenden Kontrollen sollen den Sicherheitsbehörden deshalb bereits bei der Einreise zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geben. Die Polizeidirektion erklärte, dadurch könnten Personen schneller identifiziert und gegebenenfalls zurückgewiesen werden, wenn von ihnen nach Einschätzung der zuständigen Behörden ein Sicherheitsrisiko ausgeht. Für die große Mehrheit der Reisenden soll sich an der Einreise nach Norwegen dagegen möglichst wenig ändern. Nach dem derzeitigen Beschluss endet die Sonderregelung am 14. September 2026.
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