Verfahren gegen Xavier Naidoo: Gericht lässt nur einen Vorwurf zu

Lecker aufs Land heute im SWR: Folge 104 aus dem Landkreis Rottweil
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Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo eröffnet. Die Entscheidung betrifft allerdings nur einen von insgesamt sechs Tatvorwürfen, die die Staatsanwaltschaft Mannheim in zwei Anklagen erhoben hatte. Nach Angaben des Landgerichts ließ die 4. Große Strafkammer mit Beschluss vom 25. Juni 2026 einen Vorwurf aus der Anklage vom 11. Juli 2023 zur Hauptverhandlung zu. Die Staatsanwaltschaft wirft Naidoo dabei Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vor.

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Die übrigen fünf Tatvorwürfe ließ das Landgericht Mannheim dagegen nicht zur Hauptverhandlung zu. Nach Angaben des Gerichts bestehe insoweit aus tatsächlichen beziehungsweise rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt. Damit ist die Ablehnung dieser Anklagepunkte noch nicht abschließend geklärt. Über das Rechtsmittel muss das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung im zugelassenen Teil des Verfahrens steht bislang nicht fest.

Die Verteidigung bestreitet die gegen Xavier Naidoo erhobenen Vorwürfe. Seine Rechtsanwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß erklärten nach Bekanntwerden der Entscheidung, das Landgericht sei ihrer Auffassung in fünf von sechs Fällen gefolgt. Nach Ansicht der Verteidigung trage auch der verbliebene Vorwurf rechtlich nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Xavier Naidoo war zunächst nicht erreichbar. Seine Anwälte betonen, ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut ab und distanziere sich von Diskriminierung. Für Naidoo gilt ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Was das Landgericht Mannheim zugelassen hat

Im Xavier-Naidoo-Strafverfahren geht es bei dem jetzt zugelassenen Anklagepunkt um einen Sachverhalt, den die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits 2023 angeklagt hatte. Nach Darstellung der Anklagebehörde soll Naidoo eine Person, die der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig gewesen sei, beleidigt haben. In diesem Zusammenhang soll er nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft Mannheim außerdem Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Die Staatsanwaltschaft bewertet den behaupteten Sachverhalt als Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung.

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Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens ist keine Feststellung verbunden, dass sich der Vorwurf bestätigt hat. Die Strafkammer entscheidet in diesem Stadium lediglich darüber, ob hinsichtlich eines Anklagepunktes ein hinreichender Tatverdacht besteht und damit eine Hauptverhandlung stattfinden soll. Ob Naidoo sich strafbar gemacht hat, muss erst im weiteren Verfahren geklärt werden.

Fünf von sechs Vorwürfen zunächst nicht zugelassen

Die ursprüngliche Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom Juli 2023 umfasste insgesamt vier Fälle von Volksverhetzung, in einem davon zusätzlich den Vorwurf der Beleidigung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Naidoo zwischen Anfang Dezember 2020 und Ende April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben. Die Behörde führte dabei unter anderem Texte, eine eigene Audiobotschaft sowie Verlinkungen zu einer fremden Audiobotschaft und einem Video als Gegenstand ihrer Vorwürfe an.

Von diesen vier Tatvorwürfen ließ das Landgericht Mannheim nach der aktuell bekannt gewordenen Entscheidung lediglich den mit dem Beleidigungsvorwurf verbundenen Sachverhalt zur Hauptverhandlung zu. Bei den drei weiteren Vorwürfen aus dieser Anklage lehnte die Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Hinzu kommt eine zweite Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim aus dem Juni 2024. Darin wirft die Behörde Naidoo Volksverhetzung in zwei weiteren Fällen vor. Laut Staatsanwaltschaft soll der Sänger im März 2021 über einen Telegram-Kanal den Holocaust leugnende und antisemitische Inhalte durch die Verlinkung eines Videos sowie durch eine mit Text versehene Bilddatei veröffentlicht haben. Auch diese beiden Anklagepunkte ließ das Landgericht Mannheim nicht zur Hauptverhandlung zu.

Beschwerde liegt beim Oberlandesgericht Karlsruhe

Damit ergibt sich derzeit ein klar abgegrenzter Verfahrensstand: Ein Tatvorwurf ist vor dem Landgericht Mannheim zur Hauptverhandlung zugelassen, fünf weitere sind es bislang nicht. Die Staatsanwaltschaft Mannheim akzeptiert die teilweise Nichteröffnung jedoch nicht und hat sofortige Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe muss deshalb prüfen, ob die Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich der abgelehnten Anklagepunkte Bestand hat.

Erst nach dieser Entscheidung steht endgültig fest, mit welchem Umfang das Strafverfahren weitergeführt werden kann. Die Tatsache, dass einzelne Anklagepunkte nicht zugelassen wurden, bedeutet ebenso wenig einen Freispruch wie die Eröffnung des Hauptverfahrens in einem Punkt eine Verurteilung bedeutet.

Verteidigung weist die strafrechtliche Bewertung zurück

Naidoos Anwälte hatten bereits nach der zweiten Anklage im Jahr 2024 erklärt, die von der Staatsanwaltschaft Mannheim erhobenen Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung seien aus ihrer Sicht unzutreffend und würden ausdrücklich bestritten. Nach der jetzigen Entscheidung sehen sie sich dadurch bestätigt, dass fünf von sechs Tatvorwürfen zunächst nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurden.

Auch hinsichtlich des verbliebenen Vorwurfs widerspricht die Verteidigung der rechtlichen Einordnung der Staatsanwaltschaft. Ob der zugelassene Sachverhalt den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt und ob sich die tatsächlichen Vorwürfe beweisen lassen, ist Gegenstand des weiteren Strafverfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für Xavier Naidoo die Unschuldsvermutung.

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