Neue Debatte um Übergewinnsteuer spaltet die Koalition

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die hohen Energie- und Kraftstoffpreise haben in Deutschland eine alte Steuerdebatte neu entfacht. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD wirbt für eine Übergewinnsteuer auf außergewöhnlich hohe Gewinne von Energiekonzernen. Dabei setzt er nicht auf einen deutschen Alleingang, sondern auf eine gemeinsame Regelung in der Europäischen Union. Unterstützung erhält er von mehreren europäischen Finanzministern. Innerhalb der Bundesregierung ist das Vorhaben jedoch umstritten.

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Auslöser der aktuellen Diskussion sind die Folgen des Iran-Kriegs für die internationalen Energiemärkte. Einschränkungen beim Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus ließen die Preise für Rohöl und Kraftstoffe zeitweise stark steigen. Gleichzeitig meldeten mehrere große internationale Ölkonzerne höhere Gewinne. Die Frage lautet deshalb erneut, ob Unternehmen einen zusätzlichen Beitrag leisten sollen, wenn ihre Gewinne infolge einer außergewöhnlichen Krise deutlich über dem üblichen Niveau liegen.

Klingbeil wirbt mit fünf EU-Partnern für gemeinsame Lösung

Klingbeil hat die Forderung inzwischen auf die europäische Ebene getragen. Deutschland, Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien warben im August gemeinsam bei der irischen EU-Ratspräsidentschaft dafür, einen europäischen Rahmen zur Besteuerung krisenbedingter Zusatzgewinne zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Mineralölunternehmen.

Die Bundesregierung hatte bereits im Juni erklärt, Klingbeil setze sich auf EU-Ebene für eine Besteuerung von Übergewinnen und ein abgestimmtes Vorgehen ein. Die Europäische Kommission hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings keine neue unionsweite Übergewinnsteuer vorgeschlagen. Sie signalisierte lediglich, nationale Entscheidungen der Mitgliedstaaten respektieren und deren Auswirkungen auf den Binnenmarkt begleiten zu wollen.

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Auch innerhalb der SPD ist die Forderung breit verankert. Parteichefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte sich bereits im Frühjahr offen für eine zusätzliche Belastung außergewöhnlicher Gewinne von Ölunternehmen gezeigt. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch unterstützte eine entsprechende Diskussion ebenfalls. Zuletzt griff Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig das Thema erneut auf und verband es mit der Belastung durch hohe Kraftstoffpreise.

Wirtschaftsministerin Reiche lehnt Übergewinnsteuer ab

Eine gemeinsame Linie der Regierungskoalition gibt es trotzdem nicht. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU lehnt eine Übergewinnsteuer ab. Auch in der Unionsfraktion gibt es erhebliche Vorbehalte gegen zusätzliche Sonderabgaben und staatliche Eingriffe in die Gewinnbildung von Unternehmen.

Damit stehen sich innerhalb der Regierung zwei unterschiedliche Ansätze gegenüber. Das SPD-geführte Finanzministerium argumentiert, außergewöhnliche Krisengewinne könnten zur Finanzierung von Entlastungen herangezogen werden. Vertreter der Union warnen dagegen vor Investitionshemmnissen, komplizierten Abgrenzungsfragen und möglichen Verzerrungen im Wettbewerb. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte entsprechende Forderungen im Frühjahr ebenfalls zurückgewiesen.

Der Koalitionsstreit bedeutet allerdings nicht, dass die Bundesregierung jegliche Eingriffe ausgeschlossen hätte. Als Reaktion auf die Energiepreiskrise wurden unter anderem Maßnahmen im Kartellrecht, eine zeitweise Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und strengere Vorgaben für Preisänderungen an Tankstellen beschlossen oder auf den Weg gebracht. Eine neue nationale Übergewinnsteuer gehört bislang nicht zu den gemeinsam beschlossenen Instrumenten.

Grüne und Linke fordern weitergehende Modelle

Auch die Opposition hält das Thema auf der Tagesordnung. Die Grünen haben im Bundestag einen Antrag vorgelegt, der eine branchenunabhängige Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorsieht. Der vorgeschlagene Steuersatz liegt bei mindestens 33 Prozent. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

Die Linke fordert eine Übergewinnsteuer speziell für den fossilen Energiesektor. Einen darüber hinausgehenden Antrag zur Begrenzung der Gewinnmargen von Mineralölunternehmen lehnte der Bundestag im Juni ab. Die AfD spricht sich dagegen grundsätzlich gegen eine nationale oder sektorspezifische Übergewinnsteuer aus.

Deutschland hatte Krisengewinne schon 2022 zusätzlich besteuert

Eine Sonderbelastung außergewöhnlicher Gewinne ist für Deutschland kein völlig neues Instrument. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Europäische Union 2022 einen befristeten Solidaritätsbeitrag für Unternehmen aus den Bereichen Erdöl, Erdgas, Kohle und Raffinerien beschlossen. Deutschland setzte die Regelung mit dem EU-Energiekrisenbeitragsgesetz um.

Betroffen waren Unternehmen, die mindestens 75 Prozent ihres Umsatzes in den gesetzlich definierten fossilen Branchen erzielten. Als Bemessungsgrundlage galt der Teil des steuerlichen Gewinns, der den Durchschnitt früherer Jahre um mehr als 20 Prozent überstieg. Auf diesen Betrag wurde in Deutschland ein zusätzlicher Satz von 33 Prozent erhoben. Die Regelung galt für zwei Wirtschaftsjahre und kam zusätzlich zur regulären Unternehmensbesteuerung zur Anwendung.

Nach Angaben von Bundesfinanzminister Klingbeil brachte der deutsche Energiekrisenbeitrag rund 2,1 Milliarden Euro ein. In späteren Haushaltsabrechnungen wurden noch nachlaufende Einnahmen ausgewiesen. Parallel dazu wurden im Strommarkt zeitweise sogenannte Überschusserlöse abgeschöpft. Bei bestimmten Stromerzeugern konnten 90 Prozent der Erlöse oberhalb technologiespezifischer Referenzwerte zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse herangezogen werden.

EU nahm mit früheren Sonderbeiträgen Milliarden ein

Auch auf europäischer Ebene liegen inzwischen Erfahrungen mit dem Instrument vor. Die EU-Regelung von 2022 verpflichtete die Mitgliedstaaten entweder zu einem Solidaritätsbeitrag oder zu einer vergleichbaren nationalen Maßnahme. Nach dem Abschlussbericht der Europäischen Kommission lagen die bis Mitte 2024 tatsächlich vereinnahmten Beiträge für die Steuerjahre 2022 und 2023 EU-weit bei rund 26,15 Milliarden Euro. Einschließlich damals noch erwarteter Einnahmen rechnete die Kommission mit insgesamt rund 28,66 Milliarden Euro.

Die Mitgliedstaaten verwendeten das Geld überwiegend für Hilfen an Energieverbraucher, insbesondere für private Haushalte. Die EU hatte das Instrument ausdrücklich als befristete Reaktion auf eine außergewöhnliche Energiekrise angelegt. Nachdem sich die Energiepreise 2023 und 2024 wieder stabilisiert hatten, lief die Regelung aus.

Neue EU-Regelung ist bislang nicht beschlossen

Genau an diese Erfahrungen knüpft die aktuelle deutsche Initiative an. Klingbeil favorisiert erneut eine europäische Lösung, auch weil international tätige Energiekonzerne andernfalls je nach Sitzstaat sehr unterschiedlich behandelt würden. Bislang existiert aber weder ein neuer EU-Gesetzesvorschlag noch eine Einigung der Mitgliedstaaten auf konkrete Bemessungsgrenzen oder Steuersätze.

Damit bleibt die Übergewinnsteuer vorerst eine politische Forderung und kein beschlossenes Instrument. Die entscheidende Frage ist nun, ob sich genügend EU-Staaten auf ein gemeinsames Modell verständigen können. In Deutschland müsste zusätzlich der Konflikt zwischen SPD und Union gelöst werden. Eine neue Steuer auf Zusatzgewinne von Unternehmen ist derzeit weder national noch auf EU-Ebene beschlossen.

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