Nach dem Wahlsieg der Linken wird Berlins Wohnungsfrage brisant

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Die Berliner Linke macht nach ihrem Wahlsieg die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne wieder zu einem zentralen Thema der Regierungsbildung. Spitzenkandidatin Elif Eralp hält daran fest, den erfolgreichen Volksentscheid aus dem Jahr 2021 umzusetzen. Für eine mögliche Koalition mit Grünen und SPD könnte genau diese Frage zu einem der schwierigsten Verhandlungspunkte werden. Die SPD lehnt eine Vergesellschaftung in der von der Linken geforderten Form bislang ab, während die Grünen das Instrument grundsätzlich unterstützen.

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September kam die Linke bei den Zweitstimmen auf 25,7 Prozent und wurde stärkste Kraft. Die CDU erreichte 18,8 Prozent, die AfD 16,3 Prozent, die Grünen 14,3 Prozent und die SPD 12,1 Prozent. Das amtliche Endergebnis ist noch nicht festgestellt.

Volksentscheid von 2021 ist Ausgangspunkt der Debatte

Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin beschäftigt die Landespolitik bereits seit Jahren. Beim Volksentscheid Deutsche Wohnen und Co enteignen stimmten am 26. September 2021 insgesamt 1.035.950 Menschen mit Ja. Der Anteil der Ja-Stimmen lag bei 57,6 Prozent der Teilnehmenden und bei 42,3 Prozent aller Stimmberechtigten. 715.698 Menschen stimmten dagegen. Der Beschlussentwurf wurde damit angenommen.

Der Volksentscheid verlangte, die Wohnungsbestände privatwirtschaftlicher Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin in Gemeineigentum zu überführen. Ausgenommen werden sollten unter anderem Unternehmen in öffentlichem Eigentum und kollektiv gehaltene Bestände. Vorgesehen war außerdem eine gemeinwirtschaftliche Verwaltung über eine Anstalt öffentlichen Rechts und eine Entschädigung der bisherigen Eigentümer.

Allerdings wurde damals nicht über ein fertiges Gesetz abgestimmt. Der Beschluss forderte den Senat dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Der damalige Senat stellte bereits vor der Abstimmung klar, dass dieser Beschluss rechtlich nicht dieselbe Bindungswirkung wie ein per Volksentscheid beschlossenes Gesetz entfaltet. Die Entscheidung über ein Vergesellschaftungsgesetz liegt beim Berliner Gesetzgeber.

Linke will Grenze von 3.000 Wohnungen übernehmen

Die Berliner Linke hat ihre Position vor der Wahl noch einmal konkretisiert. Nach einem Beschluss vom Mai 2026 soll eine Regierungskoalition mit Beteiligung der Partei innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode ein Vergesellschaftungs- und Trägergesetz beschließen. Als Grundlage nennt die Partei den von der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen ausgearbeiteten Gesetzentwurf.

Erfasst werden sollen nach dem Beschluss privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Die Bestände sollen gemeinwirtschaftlich und nicht profitorientiert verwaltet werden. Die Linke strebt nach eigenen Angaben bereits innerhalb des ersten Regierungsjahres die Vorlage eines entsprechenden Gesetzes im Abgeordnetenhaus an.

Wie viele Wohnungen am Ende tatsächlich betroffen wären, hängt von der konkreten gesetzlichen Definition der Unternehmen, ihrer Beteiligungsstrukturen und möglichen Ausnahmen ab. In der aktuellen Debatte werden Größenordnungen von mehr als 200.000 Wohnungen genannt. Eine verbindliche amtliche Zahl für ein noch nicht beschlossenes Umsetzungsgesetz gibt es jedoch nicht. Reuters berichtete im Zusammenhang mit dem Wahlkampf von mehr als 200.000 Wohnungen, andere aktuelle Schätzungen liegen bei rund 220.000.

Artikel 15 des Grundgesetzes ist die rechtliche Grundlage

Die geplante Überführung unterscheidet sich juristisch von einer klassischen Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes. Artikel 15 erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Das Gesetz muss zugleich Art und Ausmaß der Entschädigung regeln.

Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zu dem Ergebnis, dass Artikel 15 weiterhin anwendbares Verfassungsrecht ist. Nach einhelliger Auffassung der Kommission können Immobilienbestände grundsätzlich zu den Gegenständen gehören, die von Artikel 15 erfasst werden. Eine Mehrheit der Mitglieder sah auch die Verhältnismäßigkeit einer solchen Vergesellschaftung grundsätzlich beziehungsweise für das untersuchte Berliner Modell als möglich an. Mehrere Mitglieder vertraten hierzu abweichende Positionen.

Damit ist allerdings nicht höchstrichterlich entschieden, dass ein konkretes Berliner Vergesellschaftungsgesetz verfassungsgemäß wäre. Artikel 15 ist in dieser Größenordnung bislang nicht praktisch angewandt worden. Fragen zur Auswahl der betroffenen Unternehmen, zur Verhältnismäßigkeit und insbesondere zur Entschädigung könnten deshalb Gegenstand umfangreicher Gerichtsverfahren werden.

Berlin hat bereits ein Rahmengesetz beschlossen

Eine wichtige Veränderung gegenüber dem Volksentscheid von 2021 gibt es bereits. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss im März 2026 mit den Stimmen der damaligen schwarz-roten Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Es regelt allgemeine Voraussetzungen für eine mögliche Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes in Berlin. Dazu gehören ein Gemeinwohlzweck, Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Entschädigung.

Das Gesetz wurde am 18. März 2026 ausgefertigt und am 27. März verkündet. Es tritt gemäß seiner Schlussbestimmung erst 24 Monate nach der Verkündung in Kraft, also Ende März 2028. Vorgesehen sind zudem Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung. Streit über die Höhe einer Entschädigung kann vor den Zivilgerichten ausgetragen werden.

Das Rahmengesetz selbst überführt noch keine einzige Wohnung in Gemeineigentum. Dafür wäre ein weiteres, konkretes Gesetz erforderlich, das unter anderem den betroffenen Bestand und die Entschädigung festlegt.

SPD und CDU lehnen die Pläne der Linken ab

Politisch liegen die möglichen Koalitionspartner bei dieser Frage auseinander. SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach hatte im Wahlkampf die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften abgelehnt. Nach der Wahl erklärte er zugleich, dass die SPD sachlich mit der Linken über das Thema sprechen werde.

Die Grünen stehen der Vergesellschaftung grundsätzlich näher. In der Debatte zur Regierungsbildung werden Linke und Grüne bei dieser Frage auf einer Linie gesehen. Ob ein mögliches gemeinsames Regierungsprogramm die konkrete Schwelle von 3.000 Wohnungen, das Modell der Linken und eine bestimmte Entschädigungsregelung übernehmen würde, ist damit aber noch nicht entschieden.

Die CDU lehnt die Vergesellschaftung ausdrücklich ab. Sie argumentiert stattdessen für Neubau, beschleunigte Genehmigungen und eine stärkere Ausweitung des Wohnungsangebots.

Auch der Bund könnte Einfluss auf die Berliner Pläne nehmen

Die Auseinandersetzung reicht inzwischen über Berlin hinaus. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte nach der Wahl an, ein Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung großer Wohnungsgesellschaften vorantreiben zu wollen. Nach Angaben der Bundesregierung befand sich bereits vor der Berliner Wahl ein entsprechendes Vorhaben in Vorbereitung. Konkrete Einzelheiten waren Anfang September allerdings noch nicht festgelegt.

Ob und in welchem Umfang der Bund die Anwendung von Artikel 15 durch ein Landesgesetz einschränken könnte, wäre ebenfalls eine verfassungsrechtliche Frage. Für Berlin bedeutet das: Selbst eine politische Einigung einer künftigen Landesregierung würde noch nicht unmittelbar zur Überführung von Wohnungen führen. Notwendig wären ein konkretes Gesetz, Regelungen zur Entschädigung und voraussichtlich gerichtliche Prüfungen. Die Regierungsbildung entscheidet damit zunächst darüber, ob Berlin diesen rechtlich bislang weitgehend unerprobten Weg überhaupt weiterverfolgt.

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