Zehn Jahre Haft für Serkan Eren: Özdemir fordert Freilassung

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Der Gründer der Stuttgarter Hilfsorganisation STELP, Serkan Eren, soll im Iran zu zehn Jahren Haft verurteilt worden sein. Das teilte die Organisation unter Berufung auf den Rechtsbeistand des 42-Jährigen mit. Eine offizielle Bestätigung des Urteils durch iranische oder türkische Behörden lag zunächst nicht vor. Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir fordert die unverzügliche Freilassung Erens.

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STELP spricht von zehn Jahren Haft

Nach Angaben von STELP hat ein iranisches Gericht Eren zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Als Grund nannte die Organisation einen vom Gericht erhobenen Vorwurf wegen Kontakten zu einem Staat, den Iran als verfeindet einstuft. Um welches Land es sich handeln soll, wurde zunächst nicht bekannt. Auch nähere Angaben zur rechtlichen Grundlage des Urteils, zum Gericht oder zu möglichen weiteren Rechtsmitteln veröffentlichte STELP nicht.

Die Organisation erklärte, die rechtliche Bewertung des Gerichts nicht nachvollziehen zu können. Weitere Einzelheiten wolle sie zum Schutz Erens und anderer Beteiligter derzeit nicht veröffentlichen. Eine unabhängige Bestätigung der konkreten Vorwürfe und des Urteils lag zunächst nicht vor.

Serkan Eren im Iran befindet sich bereits seit mehr als einem Jahr in Gewahrsam. Nach Angaben seiner Organisation war er im Juni 2025 für einen humanitären Einsatz in das Land gereist. STELP zufolge wollte er dort Menschen in einer Notlage unterstützen. Seitdem konnte er nicht nach Deutschland zurückkehren.

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Özdemir verlangt unverzügliche Freilassung

Nach Bekanntwerden des Urteils äußerten sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir von den Grünen und Landtagspräsident Thomas Strobl von der CDU gemeinsam zu dem Fall. Özdemir erklärte, er werde sich weiterhin für eine unverzügliche Freilassung von Serkan Eren einsetzen. In welcher Form dies geschehen soll, wurde zunächst nicht näher erläutert.

Özdemir und Strobl bezeichneten die Nachricht über die zehnjährige Haftstrafe als schwere Belastung für Erens Familie und sein Umfeld. Damit erhält der Fall inzwischen auch auf politischer Ebene in Deutschland größere Aufmerksamkeit.

Die unmittelbaren konsularischen Möglichkeiten Deutschlands sind allerdings begrenzt. Eren ist nach Angaben von STELP und der Deutschen Presse-Agentur in Deutschland geboren und aufgewachsen, besitzt jedoch die türkische Staatsangehörigkeit. Das Auswärtige Amt erklärte auf Anfrage des SWR, der Fall sei bekannt. Wegen Erens Staatsangehörigkeit liege die konsularische Zuständigkeit bei den türkischen Behörden. STELP erklärte ebenfalls, in engem Austausch mit türkischen Stellen zu stehen.

Eren gründete STELP nach einem Hilfseinsatz

Eren gehört zu den Gründern der in Stuttgart ansässigen Hilfsorganisation STELP. Seine humanitäre Arbeit begann nach Angaben des Bundespräsidialamts 2015, als er gemeinsam mit einem Freund einen Spendentransport für Geflüchtete auf der Balkanroute organisierte. Daraus entwickelte sich später der Verein STELP, dessen Name für „Stuttgart helps“ steht.

Für sein Engagement wurde Eren 2023 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Das Bundespräsidialamt verwies damals unter anderem auf seine Hilfseinsätze im Jemen, in der Ukraine und nach dem schweren Erdbeben in der Türkei.

Auswärtiges Amt warnt vor Festnahmen im Iran

Der Fall fällt in eine Zeit, in der das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in den Iran warnt. In seinen Sicherheitshinweisen vom September 2026 spricht das Ministerium von einer Gefahr willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger und weist darauf hin, dass Betroffene zu langen Haftstrafen verurteilt werden können. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, das Land zu verlassen.

Das Auswärtige Amt warnt zudem davor, dass Vorwürfe wie Spionage auf Grundlage weit gefasster strafrechtlicher Bestimmungen erhoben werden können. Die konsularischen Unterstützungsmöglichkeiten der Deutschen Botschaft in Teheran seien derzeit stark eingeschränkt. Diese allgemeinen Hinweise erlauben jedoch keinen Rückschluss darauf, wie die konkreten Vorwürfe gegen Eren zustande kamen oder wie sein Verfahren ablief.

Auch die Vereinten Nationen haben sich 2026 erneut mit Berichten über willkürliche Festnahmen und Defizite bei rechtsstaatlichen Garantien im Iran befasst. UN-Menschenrechtsexperten dokumentierten unter anderem Vorwürfe über Inhaftierungen, Misshandlungen und Verfahren, bei denen Zweifel an der Einhaltung fairer Prozessstandards erhoben wurden. Die dort untersuchten Fälle stehen nicht in direktem Zusammenhang mit Eren.

Offizielle Bestätigung des Urteils steht aus

STELP will sich nach eigenen Angaben weiter darum bemühen, dass Eren den Iran verlassen kann. Zugleich hält sich die Organisation mit Details zu Gesprächen und zum Verfahren zurück.

Ob und wann gegen die Entscheidung rechtlich vorgegangen werden kann, war zunächst ebenso offen wie die genaue Grundlage des Urteils. Eine Bestätigung der zehnjährigen Haftstrafe durch iranische oder türkische Behörden lag zunächst nicht vor. Damit stützen sich die Angaben zum Urteil weiterhin auf STELP und Erens Rechtsbeistand im Iran.

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