Ostbeauftragte Kaiser fordert Konsequenzen aus Vermögensgefälle

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Symbolbild mit KI erstellt

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Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser, fordert angesichts großer Unterschiede bei Vermögen, Erbschaften und Schenkungen zwischen Ost- und Westdeutschland politische Konsequenzen. Die SPD-Politikerin spricht sich unter anderem für einen finanziellen Ausgleich zwischen Bundesländern mit unterschiedlich hohem Erbschaftsteueraufkommen aus. Zudem bringt sie ein staatliches Grunderbe für junge Menschen und Änderungen bei der Besteuerung großer Erbschaften ins Gespräch. Dabei handelt es sich um politische Vorschläge, nicht um beschlossene Maßnahmen der Bundesregierung.

Der Vorstoß fällt unmittelbar vor den Tag der Deutschen Einheit. Am Mittwoch, 30. September 2026, befasst sich das Bundeskabinett auch mit dem Bericht der Ostbeauftragten zum Stand der Deutschen Einheit. Elisabeth Kaiser ist außerdem für 12 Uhr zur Vorstellung des Berichts bei der Bundespressekonferenz angekündigt.

95 Prozent des steuerlich erfassten Vermögens im Westen

Neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen ein deutliches Gefälle bei steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen. Nach Angaben der Behörde entfielen im Jahr 2025 rund 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen auf die westdeutschen Bundesländer. Der Anteil der westlichen Länder an der Bevölkerung lag demnach bei rund 81 Prozent. Auf Ostdeutschland einschließlich Berlin entfielen entsprechend nur etwa fünf Prozent des berücksichtigten Vermögens.

Die Statistik erfasst allerdings nicht sämtliche Erbschaften und Schenkungen. Vermögensübertragungen, die innerhalb der gesetzlichen Freibeträge bleiben und deshalb nicht steuerpflichtig werden, sind darin in der Regel nicht enthalten. Für das Jahr 2025 registrierte Destatis insgesamt 141,1 Milliarden Euro übertragenes Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte mit 21,4 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert.

Auch andere Vermögensdaten zeigen weiterhin erhebliche Unterschiede. Nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe lag das durchschnittliche Nettogesamtvermögen eines Haushalts im Jahr 2023 in den westlichen Bundesländern bei 257.100 Euro. Für die neuen Länder und Berlin weist Destatis durchschnittlich 125.500 Euro aus. Beim Verkehrswert von Immobilien standen durchschnittlich 214.500 Euro im Westen 97.800 Euro im Osten gegenüber.

Kaiser bringt Grunderbe ins Gespräch

Kaiser sieht in diesen Unterschieden ungleiche Ausgangsbedingungen beim privaten Vermögensaufbau. Menschen, die wenig oder nichts erbten, müssten finanzielle Reserven stärker aus eigenem Einkommen aufbauen, erklärte sie in Äußerungen, die am Mittwoch veröffentlicht wurden. Als mögliche Gegenmaßnahme nannte sie ein Grunderbe, das jungen Menschen unabhängig vom Vermögen ihrer Eltern eigenes Startkapital verschaffen könnte. Eine konkrete Höhe oder ein bereits abgestimmtes Regierungsmodell ist damit nicht verbunden.

Zudem fordert die Ostbeauftragte eine Debatte darüber, wie große Erbschaften künftig besteuert werden. Eine Änderung des Erbschaftsteuerrechts ist damit ebenfalls nicht beschlossen. Die konkrete Ausgestaltung einer möglichen Reform wäre Sache des Gesetzgebers und müsste innerhalb der Regierungskoalition sowie mit Blick auf die föderalen Zuständigkeiten abgestimmt werden.

Erbschaftsteuer ist für die Länder besonders relevant

Die Erbschaftsteuer gehört zu den Landessteuern. Im Jahr 2025 erzielten die Länder daraus nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Einnahmen von 15,4 Milliarden Euro. Das waren 54,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Damit war die Erbschaftsteuer 2025 die aufkommensstärkste reine Landessteuer.

Kaiser verbindet deshalb die private Vermögensverteilung mit der Finanzkraft der Länder. Sie spricht sich dafür aus, bei einer möglichen Reform auch einen Ausgleich zwischen Ländern mit hohem und niedrigem Erbschaftsteueraufkommen zu prüfen. Hintergrund ist, dass Regionen mit geringeren vererbten Vermögen zugleich weniger Einnahmen aus dieser Steuer erzielen können. Ein solcher neuer Ausgleichsmechanismus ist bislang jedoch nicht beschlossen.

Vermögensunterschiede bleiben Teil der Ost-West-Debatte

Die Unterschiede bei Einkommen, Vermögen und wirtschaftlichen Möglichkeiten gehören bereits länger zu den Themen der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland. Kaiser ist seit 2025 Staatsministerin und Ostbeauftragte. Sie sitzt für die SPD im Bundestag und vertritt dort Thüringen. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, gleichwertiger Lebensverhältnisse und der gesellschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland.

Bereits der Bericht der Ostbeauftragten von 2025 hatte fortbestehende Unterschiede zwischen Ost und West beschrieben. Der damalige Schwerpunkt lag auf der Generation, die nach der Wiedervereinigung aufgewachsen ist. Die Bundesregierung berichtet regelmäßig über den Stand der Deutschen Einheit. Seit 2022 wechseln sich dabei unterschiedliche Berichtsformate ab.

Mit dem aktuellen Vorstoß rückt nun besonders die Vermögensverteilung in den Mittelpunkt. Die amtlichen Zahlen zeigen weiterhin deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. Welche der von Kaiser genannten Vorschläge tatsächlich Eingang in konkrete Gesetzesvorhaben finden, war am Mittwochmorgen noch nicht entschieden.

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