
Steinfurt. Auf Kunden der Kreissparkasse Steinfurt kommen vom 23. bis 25. Oktober 2026 deutliche Einschränkungen zu. Grund ist die technische Fusion im Kreis Steinfurt: Nach dem rechtlichen Zusammenschluss mit den Stadtsparkassen Lengerich und Rheine werden nun auch die Datenbestände und IT-Systeme zusammengeführt. Betroffen sind unter anderem Kartenzahlungen, Geldautomaten und das Online-Banking.
Am Fusionswochenende kann die Sparkassen-Card beim Bezahlen und beim Abheben von Bargeld nur eingeschränkt funktionieren. Das gilt sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Auch Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch können betroffen sein. Die Kreissparkasse empfiehlt deshalb, sich rechtzeitig vor dem Wochenende mit ausreichend Bargeld zu versorgen.
Online-Banking sowie die Sparkassen- und S-Invest-App stehen während der technischen Umstellung nicht zur Verfügung. Das gilt auch für Kontoauszugsdrucker und weitere Selbstbedienungsgeräte. Wertpapieraufträge können am Freitag, 23. Oktober, nur bis etwa 16.30 Uhr erteilt werden. Kreditkartenzahlungen sollen dagegen innerhalb des jeweiligen persönlichen Verfügungslimits weiterhin möglich sein.
Die Kreissparkasse Steinfurt betreut nach eigenen Angaben mehr als 242.000 Privatkunden und rund 13.500 Firmenkunden. Seit den rechtlichen Zusammenschlüssen mit den Sparkassen in Lengerich und Rheine erstreckt sich ihr Geschäftsgebiet über alle 24 Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt.
Für Kunden der früheren Stadtsparkassen Lengerich und Rheine bringt die technische Fusion weitere Änderungen. Ab dem 26. Oktober erhalten ihre Konten eine neue IBAN und einen einheitlichen BIC der Kreissparkasse Steinfurt. Die neuen Bankdaten können anschließend unter anderem im Online-Banking eingesehen werden.
Bestehende Zahlungen über die bisherige IBAN werden während einer Übergangszeit weitergeleitet. Dauerhafte Abbuchungen müssen deshalb nicht sofort geändert werden. Für neue Aufträge sollen Kunden ab dem 26. Oktober die neue Bankverbindung verwenden.
Die vorhandenen Sparkassen- und Kreditkarten bleiben grundsätzlich bis zu ihrem regulären Ablauf gültig. Nur in einzelnen Fällen, in denen sich Kontonummern durch die Zusammenführung überschneiden, werden neue Kontonummern und Karten vergeben. Betroffene Kunden sollen darüber gesondert informiert werden.






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