
Beim Kindergeld in Deutschland stehen für Familien mehrere Veränderungen bevor. Während die automatische Auszahlung ohne klassischen Antrag nach der Zustimmung des Bundesrates inzwischen politisch beschlossen ist, befindet sich eine weitere für Eltern wichtige Änderung noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung will das Kindergeld von derzeit 259 Euro je Kind und Monat auf 267 Euro im Jahr 2027 anheben. Für 2028 sind anschließend 272 Euro vorgesehen. Der Bundestag soll die geplante Einkommensteuerreform, zu der die Erhöhung gehört, am 8. Oktober erstmals beraten.
Damit ergibt sich Ende September ein zweigeteiltes Bild: Beim Verfahren der Auszahlung sind die gesetzlichen Weichen bereits gestellt. Bei der Höhe des Kindergeldes steht eine parlamentarische Entscheidung dagegen noch aus. Für 2026 bleibt es zunächst bei 259 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Kind. Die Bundesagentur für Arbeit hatte diesen Betrag zum Jahresbeginn automatisch von zuvor 255 Euro angehoben.
Die jüngste bereits beschlossene Änderung betrifft den Antrag. Der Bundesrat stimmte am 25. September dem Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes zu. Der Bundestag hatte die Regelung bereits am 9. Juli verabschiedet. Das neue Verfahren soll 2027 schrittweise eingeführt werden.
In der ersten Stufe sollen Familien profitieren, die bereits Kindergeld für mindestens ein älteres Kind beziehen. Kommt ein weiteres Kind hinzu, kann die Familienkasse auf bereits vorhandene Daten zurückgreifen. Nach den bisherigen Planungen soll diese Stufe im Frühjahr 2027 starten. Das Bundesfinanzministerium hatte für die technische Einführung zunächst März 2027 als voraussichtlichen Zeitpunkt genannt.
Später im Jahr soll das Verfahren auch auf das erste Kind ausgeweitet werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnen, eine Kontoverbindung muss bekannt sein und mindestens ein Elternteil muss im Inland arbeiten. Fehlen notwendige Angaben oder bestehen Unklarheiten beim Anspruch, kann weiterhin eine Mitwirkung der Eltern erforderlich sein. Die Familienkasse prüft den Kindergeldanspruch also auch im neuen System weiterhin.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums könnten durch die Neuregelung jährlich rund 300.000 bisher notwendige Anträge entfallen. Für den Datenaustausch sollen Informationen stärker zwischen den zuständigen Behörden übertragen werden.
Davon unabhängig plant die Bundesregierung eine Erhöhung der monatlichen Leistung. Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro je Kind. Der Regierungsentwurf für die Einkommensteuerreform 2027 sieht vor, den Betrag im kommenden Jahr um acht Euro auf 267 Euro monatlich zu erhöhen. 2028 soll eine weitere Anhebung um fünf Euro auf 272 Euro folgen.
Für eine Familie mit zwei anspruchsberechtigten Kindern würde allein die geplante Erhöhung von 259 auf 267 Euro einen zusätzlichen Betrag von 16 Euro im Monat beziehungsweise 192 Euro im Jahr bedeuten. Bei drei Kindern wären es 24 Euro monatlich oder 288 Euro jährlich.
Diese Beträge sind allerdings noch nicht geltendes Recht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September beschlossen. Nach der aktuellen Planung des Bundestages steht die erste Lesung am 8. Oktober auf der Tagesordnung. Anschließend soll sich der Finanzausschuss mit dem Vorhaben befassen. Änderungen während des parlamentarischen Verfahrens bleiben damit möglich.
Die vorgesehene Kindergelderhöhung ist Teil einer umfassenderen Reform der Einkommensteuer. Gleichzeitig plant die Bundesregierung höhere Kinderfreibeträge. Sie sollen 2027 auf insgesamt 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro steigen. Außerdem sind Veränderungen beim Grundfreibetrag und beim Einkommensteuertarif vorgesehen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind dabei Bestandteile des steuerlichen Familienleistungsausgleichs. Das monatliche Kindergeld wird zunächst ausgezahlt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die steuerliche Entlastung durch die Freibeträge für die jeweilige Familie günstiger ist.
Für Eltern bedeutet die aktuelle Entwicklung deshalb nicht, dass sich ihre laufende Zahlung bereits zum 30. September verändert. Im Jahr 2026 gelten weiterhin 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat. Auch an den bereits festgelegten Auszahlungsterminen der Familienkasse ändert die Reform zunächst nichts. Die Auszahlung richtet sich weiterhin nach der Endziffer der jeweiligen Kindergeldnummer.
Beim Kindergeld 2027 zeichnen sich damit zwei unterschiedliche Veränderungen ab. Die Vereinfachung des Antragsverfahrens hat nach der Zustimmung des Bundesrates die entscheidenden parlamentarischen Hürden genommen und soll schrittweise umgesetzt werden. Die geplante Erhöhung auf 267 Euro ist dagegen Teil eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Dessen nächste parlamentarische Etappe ist für den 8. Oktober vorgesehen.






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