
Münster / Gronau / Coesfeld / Warendorf. Der Zoll hat bei einer groß angelegten Kontrolle im Friseur- und Kosmetikgewerbe im Münsterland zahlreiche Betriebe überprüft. Dabei stießen Einsatzkräfte in Nagelstudios auf neun Personen, die nach Angaben des Hauptzollamtes Münster nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse verfügten. Zudem gibt es erste Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Mindestlohnverstöße und nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge.
Die Zollkontrolle im Münsterland war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Deutschlandweit waren dabei nach Angaben des Hauptzollamtes rund 2.200 Kräfte im Einsatz.
Im Bereich des Hauptzollamtes Münster kontrollierten rund 40 Beschäftigte insgesamt 19 Unternehmen in Münster und Gronau sowie im Raum Coesfeld und Warendorf. Im Fokus standen Friseurbetriebe, Barbershops, Kosmetikbetriebe und Nagelstudios. Unterstützt wurde der Zoll von zehn Einsatzkräften der Landes- und Bundespolizei sowie der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung.
Nach einer ersten Auswertung ergaben sich in zwei Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften. In zwei weiteren Fällen besteht laut Hauptzollamt der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten worden sein könnten. Darüber hinaus stellten die Kontrolleure in drei Fällen Anhaltspunkte für einen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen fest.
Die Ermittlungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit will die bei den Kontrollen sichergestellten beziehungsweise eingesehenen Unterlagen in den kommenden Wochen weiter auswerten.
Besonders auffällig waren nach Angaben des Zolls die Kontrollen in mehreren Nagelstudios. Dort trafen die Beamten auf neun vietnamesische Staatsangehörige, die laut Hauptzollamt nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse verfügten.
Gegen die betroffenen Arbeitnehmer leitete der Zoll Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Einreise ein. Auch gegen Arbeitgeber wurden Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Nach Angaben des Hauptzollamtes sollen die zuständigen Ausländerbehörden nun über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Schritte entscheiden.






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