
Deutschland und zwölf weitere Mitgliedstaaten drängen die Europäische Union zu einem grundlegenden Kurs bei der Gesetzgebung. In einem gemeinsamen Non-Paper verlangen sie mehr Zurückhaltung bei neuen Vorschriften und eine systematische Überprüfung des bestehenden EU-Rechts. Ziel ist es, administrative Belastungen für Unternehmen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts zu stärken.
Zu den Unterzeichnern gehören Österreich, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien und die Slowakei. Österreich hat den gemeinsamen Vorstoß maßgeblich angestoßen. Damit stellt sich fast die Hälfte der 27 EU-Mitgliedstaaten hinter die Initiative.
Im Mittelpunkt steht nicht nur die Forderung nach weniger neuen Vorschriften. Die 13 Staaten wollen auch das bestehende Regelwerk umfassend überprüfen lassen. Dabei soll für einzelne Regelungen geklärt werden, ob sie weiterhin notwendig sind, vereinfacht werden können oder keinen ausreichenden zusätzlichen Nutzen mehr bringen.
13 EU-Staaten fordern Bürokratieabbau damit nicht ausschließlich durch das Streichen einzelner Berichtspflichten. Ihr Vorschlag zielt auf einen dauerhaften Mechanismus für schlankere Gesetzgebung. Neue Regeln sollen nach dem Willen der Unterzeichner stärker darauf geprüft werden, ob sie notwendig, umsetzbar, widerspruchsfrei und mit anderen europäischen Vorschriften vereinbar sind. Auch Auswirkungen auf Investitionen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sollen berücksichtigt werden.
Besonderes Augenmerk richtet sich auf zusätzliche Berichts- und Nachweispflichten. Bevor größere neue Verpflichtungen beschlossen werden, soll nach Vorstellung der Staaten geprüft werden, welche bestehenden Anforderungen im selben Bereich zusammengelegt, vereinfacht oder aufgehoben werden können.
Zu den konkreten Forderungen gehört auch eine stärkere Kontrolle bereits beschlossener Vorschriften. Neue Regelungen sollen Überprüfungsklauseln enthalten, mit denen spätestens in regelmäßigen Abständen bewertet wird, ob die ursprünglichen Ziele erreicht werden und ob die Regeln weiterhin erforderlich sind. In dem bekannt gewordenen Papier wird dafür ein Turnus von mindestens fünf Jahren genannt.
Der Vorstoß richtet sich zugleich gegen eine zunehmende Überschneidung verschiedener Regelwerke. Unternehmen beklagen seit Jahren, dass europäische und nationale Vorgaben teilweise parallel gelten oder ähnliche Informationen mehrfach verlangt werden. Die Staaten argumentieren, dass eine solche kumulative Komplexität Investitionen erschweren und den Binnenmarkt weniger attraktiv machen könne.
Von einer vollständigen Abschaffung europäischer Standards ist dabei nicht die Rede. Nach den veröffentlichten Inhalten des Papiers sollen bestehende Schutzstandards unter anderem für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitnehmerrechte erhalten bleiben. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Ziele mit einfacheren und besser aufeinander abgestimmten Regeln erreicht werden können.
Die Initiative der 13 Staaten trifft auf eine EU-Kommission, die den Abbau administrativer Belastungen selbst zu einem Schwerpunkt ihrer Wettbewerbsstrategie gemacht hat. Die Kommission hat sich vorgenommen, den Aufwand durch Berichtspflichten für Unternehmen deutlich zu reduzieren. Als Ziel wurden mindestens 25 Prozent weniger Belastungen für Unternehmen insgesamt und mindestens 35 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen genannt.
Dazu hat Brüssel in den vergangenen Jahren mehrere sogenannte Omnibus-Pakete vorbereitet, mit denen Vorschriften in unterschiedlichen Rechtsbereichen gebündelt, verändert oder vereinfacht werden sollen. Die politische Debatte dreht sich deshalb inzwischen weniger um die grundsätzliche Frage, ob Bürokratie reduziert werden soll, sondern zunehmend um Umfang, Geschwindigkeit und Reichweite der Änderungen.
Auch die Bundesregierung drängt seit Monaten auf weitergehende Schritte. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Kommission bereits im März aufgefordert, bestehendes EU-Recht systematisch daraufhin zu untersuchen, welche Vorschriften vereinfacht und welche Regelungen gestrichen werden könnten. Die Bundesregierung bezeichnet den Rückbau europäischer Bürokratie als einen Bestandteil ihrer Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Der Vorstoß wird teilweise als Forderung nach einer regulatorischen Pause beschrieben. Gemeint ist nach den bislang bekannt gewordenen Inhalten vor allem eine deutlich größere Zurückhaltung gegenüber neuen Belastungen. Neue Vorschriften sollen nicht automatisch ausgeschlossen werden. Die Staaten verlangen vielmehr, dass zunächst geprüft wird, ob europäische Regelungen tatsächlich erforderlich sind und welchen zusätzlichen Aufwand sie verursachen.
Damit geht die Initiative über einzelne Änderungen an bestehenden Gesetzen hinaus. Die 13 Regierungen wollen die Grundsätze künftiger EU-Gesetzgebung verändern. Weniger neue Pflichten, regelmäßige Überprüfungen und das Streichen überholter Anforderungen sollen verhindern, dass sich unterschiedliche Regelwerke immer weiter überlagern.
Ob und in welchem Umfang die EU-Kommission die Vorschläge übernimmt, ist damit noch nicht entschieden. Die Forderungen der Mitgliedstaaten sind kein unmittelbar bindender Beschluss. Sie erhöhen jedoch den politischen Druck auf die Kommission, ihre bereits laufende Vereinfachungsagenda weiter auszubauen und neue Gesetzesvorhaben stärker auf zusätzliche Bürokratiekosten zu prüfen.






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