
Nordwalde. Ein spektakulärer Staatsschutzfall führt mitten ins Münsterland: Am frühen Dienstagmorgen haben Beamte des Bundeskriminalamts den früheren BND-Präsidenten August Hanning auf seinem Anwesen in Nordwalde im Kreis Steinfurt festgenommen. Das zurückgesetzt liegende Grundstück ist nur über einen langen Privatweg erreichbar und wurde anschließend durchsucht. Gegen den 80-Jährigen bestehen schwere Vorwürfe – darunter versuchter Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. Hannings früherer Büroleiter Manfred D. wurde ebenfalls festgenommen und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Im Mittelpunkt stehen annähernd 2.000 interne BND-Dokumente. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Festnahme von August Hanning erfolgte am frühen Dienstagmorgen, 6. Oktober, auf seinem alten Familienanwesen in Nordwalde. Beamte des Bundeskriminalamts vollstreckten dort einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Aufnahmen vom Einsatz zeigen, wie der frühere Geheimdienstchef von dem Anwesen abgeführt wird. Das Grundstück liegt zurückgesetzt und ist nach Angaben des WDR nur über einen längeren Privatweg erreichbar. Auch nach Hannings Festnahme blieb das BKA vor Ort: Das Anwesen wurde durchsucht. Parallel liefen Durchsuchungsmaßnahmen beim zweiten Beschuldigten sowie in Berlin.
Nahezu zeitgleich nahmen BKA-Beamte Hannings früheren Büroleiter Manfred D. im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern fest. Bei ihm ist die nächste juristische Entscheidung bereits gefallen: D. wurde dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Er befindet sich damit in Untersuchungshaft. Ihm wird Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Hanning selbst soll am Mittwoch, 7. Oktober, in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser entscheidet anschließend, ob auch der frühere BND-Präsident in Untersuchungshaft kommt.
Gegen August Hanning besteht nach Angaben der Bundesanwaltschaft dringender Tatverdacht wegen landesverräterischer Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, versuchten Landesverrats sowie geheimdienstlicher Agententätigkeit. Der gebürtige Nordwalder führte den Bundesnachrichtendienst von Dezember 1998 bis Ende November 2005. Anschließend war er bis November 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Danach arbeitete Hanning unter anderem als privater Sicherheitsberater. Die Ermittler gehen davon aus, dass er auch lange nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst weiterhin Zugang zu internen Informationen des deutschen Auslandsnachrichtendienstes hatte.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sollen Hanning und Manfred D. vermutlich im Frühjahr 2010 vereinbart haben, dass D. seinem früheren Chef gegen Bezahlung fortlaufend Erkenntnisse aus dem BND beschafft. Hanning sollte diese Informationen nach Darstellung der Bundesanwaltschaft im Rahmen seiner privaten Beratertätigkeit gewinnbringend nutzen können. Bis Juni 2022 soll D. ihm annähernd 2.000 Dokumente übergeben haben. Darunter befanden sich vielfach als Verschlusssache eingestufte Informationen. Das Material war ausschließlich für interne Zwecke des Bundesnachrichtendienstes bestimmt und diente unter anderem der Vorbereitung der Behördenleitung auf hochrangige Lagebesprechungen.
Manfred D. kannte Hanning bereits aus dessen Zeit an der Spitze des Bundesnachrichtendienstes und arbeitete damals als sein Büroleiter. Später folgte er ihm als abgeordneter Assistent ins Bundesinnenministerium. Besonders relevant für die heutigen Ermittlungen ist seine weitere Karriere: Von März 2012 bis März 2026 war D. nach Angaben der Bundesanwaltschaft Büroleiter mehrerer nachfolgender BND-Präsidenten. Dadurch hatte er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen. Ein Teil der Unterlagen diente insbesondere der Vorbereitung der sogenannten nachrichtendienstlichen Lagebesprechung im Bundeskanzleramt, an der Spitzenbeamte von Bundesressorts und deutschen Sicherheitsbehörden teilnehmen.
Der Fall reicht nach dem Verdacht der Ermittler über die Beschaffung interner BND-Unterlagen hinaus. In mindestens einem Fall soll Hanning eingestufte Erkenntnisse genutzt haben, um eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparats zu erstellen. Ob dieses Dokument tatsächlich beim vorgesehenen Empfänger ankam, ließ sich bislang nicht feststellen. Außerdem soll Hanning über mehrere Jahre in intensivem Kontakt mit einem Angehörigen eines weiteren staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Diesen soll er mit politischen Informationen versorgt haben, die teilweise auf Material von Manfred D. beruhten. Um welche ausländischen Dienste es sich handelt, teilte die Bundesanwaltschaft nicht mit.
Ausgangspunkt der heutigen Staatsschutzermittlungen war eine Durchsuchung, die zunächst mit einem völlig anderen Verfahren zusammenhing. Im September 2025 hatten Hamburger Ermittler bei Hanning Durchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Christina Block durchgeführt. Dabei wurden Funde gemacht, die schließlich den Verdacht auf einen Geheimnisabfluss aus dem BND auslösten. Nach gemeinsamen Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung befanden sich auf einem sichergestellten Datenträger geheime BND-Unterlagen aus einer Zeit, in der Hanning längst nicht mehr für den Nachrichtendienst tätig war. Anfang Mai 2026 wurde der Vorgang der Bundesanwaltschaft zur Übernahme vorgelegt.
Auch der Bundesnachrichtendienst selbst untersuchte den Verdacht. BND-Präsident Martin Jäger erklärte, der Dienst habe frühzeitig umfangreiche interne Ermittlungen einleiten lassen, durch die sich der Verdacht erhärtet habe. Anschließend übernahm der Generalbundesanwalt die strafrechtlichen Ermittlungen. Wie groß ein möglicher Schaden für den deutschen Auslandsnachrichtendienst oder für die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sein könnte, lässt sich derzeit nicht belastbar beziffern. Die Bundesanwaltschaft führt die weiteren Ermittlungen gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskriminalamt.
Für das Münsterland hat der Fall auch einen besonderen biografischen Bezug. August Hanning wurde 1946 in Nordwalde als Sohn eines Ziegeleibesitzers geboren und lebte zuletzt wieder auf dem alten Familienanwesen im Kreis Steinfurt. Jura studierte er unter anderem in Münster, wo er auch promovierte. Von dort führte ihn seine Karriere über die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung, das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt bis an die Spitze des Bundesnachrichtendienstes. Nun richtet sich die bundesweite Aufmerksamkeit erneut auf seinen Heimatort Nordwalde – diesmal wegen eines der schwerwiegendsten Vorwürfe, die gegen einen früheren deutschen Geheimdienstchef erhoben wurden.
Der nächste entscheidende Schritt folgt am Mittwoch, 7. Oktober: Dann soll August Hanning dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Erst danach steht fest, ob der Haftbefehl gegen ihn in Vollzug gesetzt wird und auch der frühere BND-Präsident in Untersuchungshaft kommt.
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