
US-Präsident Donald Trump hat die Hinrichtung des früheren Army-Majors Nidal Malik Hasan durch ein Erschießungskommando genehmigt. Hasan war 2013 von einem Militärgericht wegen des Angriffs auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas im Jahr 2009 zum Tode verurteilt worden. Damals wurden 13 Menschen getötet und mehr als 30 weitere verletzt. Einen konkreten Termin für die Hinrichtung von Nidal Hasan gab es am Dienstag, 6. Oktober 2026, zunächst nicht. Zeitpunkt und Ort sollen nun durch die Führung der US-Armee festgelegt werden.
Pentagonsprecher Sean Parnell gab die Entscheidung am Montag bekannt. Verteidigungsminister Pete Hegseth habe die Vollstreckung durch ein Erschießungskommando empfohlen, Präsident Trump habe dieser Empfehlung zugestimmt. Nach Angaben Parnells soll der Heeresminister Zeitpunkt und Ort bestimmen. Diese Funktion wird derzeit kommissarisch von Adam R. Telle ausgeübt, der Anfang September 2026 zum amtierenden Secretary of the Army bestimmt wurde. Eine Mitteilung über einen bereits festgesetzten Tag oder einen Vollstreckungsort lag bis Dienstagnachmittag nicht vor.
Mit Trumps Entscheidung ist eine zentrale rechtliche Voraussetzung für die Vollstreckung der militärischen Todesstrafe erfüllt. Ein konkreter Termin für die Hinrichtung ist damit jedoch noch nicht festgelegt.
Artikel 71 des Uniform Code of Military Justice schreibt vor, dass eine von einem Militärgericht verhängte Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf, bevor der Präsident sie genehmigt hat. Diese Voraussetzung ist im Fall Hasan nun erfüllt.
Nach einer im Mai 2026 veröffentlichten Darstellung der US-Armee zu den geltenden Verfahren muss der vom Heeresminister bestimmte Hinrichtungstermin zwischen 60 und 150 Tagen nach der Genehmigung der Todesstrafe durch den Präsidenten liegen.
Ausgehend von der am 5. Oktober bekanntgegebenen Zustimmung Trumps ergibt sich damit nach dem regulären militärischen Verfahren ein Zeitfenster vom 4. Dezember 2026 bis zum 4. März 2027. Das ist jedoch noch kein offiziell angesetzter Hinrichtungstermin. Gerichtliche Entscheidungen könnten den zeitlichen Ablauf zusätzlich verändern.
Hasans Verfahren hat die regulären militärischen Rechtsmittel bereits weitgehend durchlaufen. Der United States Court of Appeals for the Armed Forces bestätigte im März 2024 das Urteil und wies die von Hasan vorgebrachten Einwände gegen Schuldspruch und Strafe zurück.
Anschließend wandte sich Hasan an den Supreme Court der Vereinigten Staaten. Das höchste US-Gericht lehnte seinen Antrag auf Überprüfung am 31. März 2025 ab. Das Verfahren wurde dort als Kapitalfall unter dem Aktenzeichen 24-5225 geführt.
Damit sind die Möglichkeiten jedoch nicht vollständig beendet. Nach der Darstellung der US-Armee kann ein zum Tode verurteilter Militärangehöriger nach der präsidialen Genehmigung noch Rechtsschutz vor zivilen Bundesgerichten beantragen. Ein entsprechendes Habeas-Corpus-Verfahren könnte zu einem gerichtlichen Aufschub führen. Auch die Nachrichtenagentur AP verweist ausdrücklich auf diese Möglichkeit.
Hasan war zum Zeitpunkt des Angriffs am 5. November 2009 Major und Psychiater der US-Armee. Er eröffnete im Soldier Readiness Processing Center auf dem damaligen Stützpunkt Fort Hood in Texas das Feuer. 13 Menschen kamen ums Leben, zahlreiche weitere wurden verletzt.
Ein Militärgericht befand ihn im August 2013 in 13 Fällen des vorsätzlichen Mordes und in 32 Fällen des versuchten vorsätzlichen Mordes für schuldig. Das aus Offizieren bestehende Gremium verhängte einstimmig die Todesstrafe. Zusätzlich wurde seine Entlassung aus dem Militärdienst sowie der Verlust seiner Bezüge angeordnet. Die US-Armee bestätigte das Urteil damals offiziell.
Hasan befindet sich auf dem militärischen Todestrakt im U.S. Disciplinary Barracks in Fort Leavenworth im Bundesstaat Kansas. Insgesamt befinden sich dort derzeit vier zum Tode verurteilte Männer.
Sollte Hasans Todesurteil tatsächlich vollstreckt werden, wäre es die erste Hinrichtung durch das US-Militär seit mehr als 65 Jahren. Zuletzt wurde 1961 der Soldat John A. Bennett in Fort Leavenworth gehängt. Die US-Armee nennt Bennett selbst als letzten Militärangehörigen, an dem eine Todesstrafe vollstreckt wurde.
Ein Erschießungskommando wurde vom US-Militär sogar noch länger nicht eingesetzt. Die letzte solche Hinrichtung erfolgte 1945 an Eddie Slovik, der während des Zweiten Weltkriegs wegen Desertion verurteilt worden war. Ein Vollzug im Fall Hasan wäre damit die erste militärische Hinrichtung durch Erschießung seit mehr als acht Jahrzehnten.
Dass eine präsidiale Genehmigung nicht zwangsläufig unmittelbar zu einer Hinrichtung führt, zeigt der Fall Ronald Gray. Präsident George W. Bush genehmigte 2008 dessen militärische Todesstrafe zur Vollstreckung. Ein Bundesgericht stoppte das Verfahren später. Gray befindet sich weiterhin im militärischen Todestrakt.
Mit der Genehmigung durch Trump hat der Fall Hasan eine neue rechtliche Stufe erreicht. Das Militär kann nun einen Termin und einen Vollstreckungsort bestimmen und die konkrete Durchführung vorbereiten. Der amtierende Heeresminister Adam Telle ist dabei für die nächsten Entscheidungen zuständig.
Fest steht bislang die vom Präsidenten gebilligte Hinrichtungsmethode. Nicht fest stehen öffentlich ein konkretes Datum und der Ort. Nach den geltenden Army-Regeln beginnt das mögliche Zeitfenster Anfang Dezember 2026. Zugleich bleibt Hasan die Möglichkeit, vor zivilen Bundesgerichten gegen die Vollstreckung vorzugehen. Eine tatsächlich unmittelbar bevorstehende Hinrichtung lässt sich deshalb aus der Entscheidung vom 5. Oktober allein nicht ableiten.
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