Immer mehr gehen früher in Rente und verzichten dauerhaft auf Geld

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Berlin. Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, verzichtet inzwischen im Durchschnitt auf deutlich mehr Geld als noch vor fünf Jahren. Bei vorgezogenen Altersrenten mit Abschlägen lag die durchschnittliche Rentenminderung 2025 bei 162 Euro im Monat. Im Jahr 2020 waren es noch 103 Euro. Damit ist der durchschnittliche Eurobetrag innerhalb von fünf Jahren um gut 57 Prozent gestiegen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linksfraktion hervor, über die das RedaktionsNetzwerk Deutschland am Dienstag, 6. Oktober, berichtet.

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Die neuen Zahlen bedeuten allerdings nicht, dass der gesetzliche Abschlagssatz erhöht worden ist. Für die Abschläge bei vorzeitiger Rente gilt weiterhin grundsätzlich eine Kürzung von 0,3 Prozent für jeden Monat, den eine Altersrente vor der jeweils maßgeblichen Altersgrenze bezogen wird. Ein Jahr früher bedeutet damit 3,6 Prozent weniger Rente. Die Kürzung gilt dauerhaft.

Anteil der Altersrenten mit Abschlägen wächst deutlich

Nicht nur der durchschnittliche Eurobetrag ist gestiegen. Auch der Anteil der neuen Altersrenten, bei denen Abschläge anfallen, hat zugenommen. Nach den Angaben des Bundesarbeitsministeriums erhöhte sich dieser Anteil von 23,4 Prozent im Jahr 2020 auf 30,4 Prozent im Jahr 2025. Zu dieser Gruppe gehören vor allem Versicherte, die nach mindestens 35 Versicherungsjahren eine Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig beziehen. Auch bestimmte vorgezogene Renten schwerbehinderter Menschen können Abschläge enthalten.

Der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission bestätigt die Größenordnung für 2025. Demnach waren mehr als 30 Prozent der Altersrentenzugänge mit Abschlägen verbunden. Rund 18 Prozent der Altersrentenzugänge entfielen auf langjährig Versicherte, die bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gingen.

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Der steigende durchschnittliche Betrag bedeutet dabei keine entsprechende Erhöhung des Prozentsatzes. Bei höheren Renten führt derselbe prozentuale Abschlag automatisch zu einem höheren Betrag in Euro. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Kürzung von der individuellen Rentenhöhe und davon abhängt, wie viele Monate die Rente vorgezogen wird.

Weiterhin gelten 0,3 Prozent Abschlag pro Monat

Nach geltendem Recht können Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren grundsätzlich vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen. Pro vorgezogenem Monat werden 0,3 Prozent abgezogen. Vier Jahre vor der maßgeblichen Regelaltersgrenze ergeben damit rechnerisch maximal 14,4 Prozent Abschlag. Die Deutsche Rentenversicherung nennt diesen Wert ausdrücklich als derzeitige Höchstgrenze für diese Rentenart.

Bei einer angenommenen monatlichen Rente von 1.800 Euro wären 3,6 Prozent beispielsweise 64,80 Euro im Monat. Bei drei Jahren vorzeitigem Rentenbeginn und damit 10,8 Prozent wären es 194,40 Euro. Bei 14,4 Prozent würde die monatliche Rente rechnerisch um 259,20 Euro sinken. Entscheidend ist, dass diese Abschläge nicht beim Erreichen der regulären Altersgrenze verschwinden, sondern dauerhaft bestehen bleiben.

Versicherte ab 50 Jahren können die erwartete Rentenminderung unter bestimmten Voraussetzungen durch zusätzliche Beiträge ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welche Zahlung dafür erforderlich wäre. Eine Verpflichtung zur Zahlung entsteht durch diese Auskunft nicht.

Rentenkommission will Frührente deutlich verändern

Politisch steht allerdings eine wesentlich größere Veränderung im Raum. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat bereits am 23. Juni 2026 vorgeschlagen, die Bedingungen für den vorzeitigen Renteneintritt neu zu ordnen. Diese Empfehlungen sind bislang kein geltendes Recht.

Ein zentraler Vorschlag betrifft die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer derzeit 45 Versicherungsjahre erreicht und die für seinen Jahrgang maßgebliche Altersgrenze erfüllt, kann vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Die Kommission empfiehlt, diesen abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugang abzuschaffen. Künftig soll ein früherer Ruhestand grundsätzlich nur noch mit Abschlägen möglich sein, sofern keine besondere Härtefallregelung greift.

Für Betroffene könnte das erhebliche Konsequenzen haben. Wer nach künftigem Recht nicht mehr die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren nutzen könnte, müsste entweder länger arbeiten oder gegebenenfalls auf eine andere vorgezogene Altersrente mit Abschlägen ausweichen. Wie Übergangsfristen aussehen würden und welche Jahrgänge tatsächlich betroffen wären, ist bislang nicht gesetzlich festgelegt. Die Kommission verlangt ausdrücklich Vertrauensschutz für rentennahe Versicherte.

Frühester Rentenbeginn soll von 63 auf 64 Jahre steigen

Daneben schlägt die Kommission vor, die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte zunächst von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll diese Grenze parallel zur Regelaltersgrenze steigen. Zwischen dem frühestmöglichen Renteneintritt und der regulären Altersgrenze sollen langfristig drei Jahre liegen.

Das hätte eine Besonderheit: Bleibt der Abschlag bei 0,3 Prozent pro Monat und beträgt der maximale Abstand drei Jahre, entspräche das rechnerisch höchstens 10,8 Prozent. Die Reform würde also nicht zwangsläufig bedeuten, dass für jeden Frührentner ein höherer prozentualer Abschlag anfällt. Der Zugang zur vorgezogenen Rente würde vielmehr später beginnen. Gleichzeitig könnte für Menschen, die bislang nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei früher ausscheiden können, erstmals überhaupt ein Abschlag entstehen, wenn diese Rentenart abgeschafft wird.

Kein aktueller Beschluss über höhere Abschlagssätze

Auch die Höhe von 0,3 Prozent pro Monat hat die Alterssicherungskommission untersucht. Sie empfiehlt, die Faktoren für vorzeitigen und späteren Renteneintritt künftig regelmäßig nach versicherungsmathematischen Kriterien überprüfen zu lassen, beispielsweise etwa alle fünf Jahre. Dabei sollen unter anderem Veränderungen der Lebenserwartung und der Altersgrenzen berücksichtigt werden.

Eine unmittelbare Erhöhung hat die Kommission jedoch nicht empfohlen. In ihrem Abschlussbericht heißt es, Berechnungen der Deutschen Bundesbank hätten ähnliche beziehungsweise teilweise geringfügig höhere Abschläge ergeben. Daraus leitete die Kommission ausdrücklich keinen zwingenden aktuellen Anpassungsbedarf ab. Auch eine politische Festsetzung höherer Abschläge mit dem Ziel, Menschen vom frühen Renteneintritt abzuhalten, lehnt sie ab.

Damit gilt am 6. Oktober 2026: 162 Euro durchschnittlicher monatlicher Abschlag sind eine neue statistische Zahl, aber kein neuer gesetzlicher Abschlag. Über die grundlegenden Reformvorschläge zur Frührente wird weiterhin politisch beraten. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die bestehenden Altersgrenzen und der Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat weiter.

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