56 Pestizidwirkstoffe scheiterten an EU-Prüfungen: Nun sollen sich die Regeln ändern

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Eine neue Auswertung zeigt, wie wichtig regelmäßige Sicherheitsprüfungen von Pestiziden sein können. Seit 2011 haben zahlreiche Wirkstoffe bei der erneuten Bewertung durch die Europäische Union keine Zulassung mehr erhalten. Ausgerechnet dieses Kontrollsystem will die EU-Kommission grundlegend verändern. Während Brüssel weniger Bürokratie und schnellere Verfahren anstrebt, warnen Wissenschaftler vor möglichen Folgen für Gesundheit und Umwelt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie künftig sichergestellt werden soll, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse ausreichend berücksichtigt werden.

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EU-Prüfung: 56 Pestizidwirkstoffe erhalten keine neue Genehmigung

Eine Datenanalyse des Bayerischen Rundfunks vom 7. Oktober 2026 zeigt, dass die regelmäßigen Zulassungsverfahren in der EU zahlreiche Wirkstoffe aus dem Verkehr gezogen haben. Untersucht wurden 241 konventionelle Pestizidwirkstoffe, deren Genehmigung seit Juni 2011 überprüft werden musste.

Bei 54 Wirkstoffen wurde eine erneute Genehmigung wegen neu erkannter Gefahren verweigert. Bei zwei weiteren Stoffen konnten Sicherheitsbedenken nicht ausgeräumt werden. Insgesamt betraf dies 56 Wirkstoffe, die die Anforderungen für eine erneute Genehmigung nicht erfüllten.

Für weitere 111 Wirkstoffe beantragten die Hersteller keine Verlängerung oder beendeten das Verfahren vor einer Entscheidung. Diese Fälle sind von den gescheiterten Sicherheitsbewertungen zu unterscheiden. Aus einer nicht verlängerten Genehmigung lässt sich allein noch keine gesundheitliche oder ökologische Gefährdung ableiten.

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So funktioniert die Zulassung von Pestiziden bisher

Die Zulassung von Pestiziden ist innerhalb der Europäischen Union mehrstufig geregelt. Grundlage ist die EU-Verordnung 1107/2009. Bevor ein Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden darf, muss seine Sicherheit wissenschaftlich bewertet werden.

An diesem Verfahren sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und die EU-Kommission beteiligt. Untersucht werden unter anderem mögliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Gewässer und die Umwelt.

Die erstmalige Genehmigung eines regulären Wirkstoffs gilt grundsätzlich für höchstens zehn Jahre. Anschließend kann eine Verlängerung für bis zu 15 Jahre erfolgen. Für bestimmte besonders kritische Wirkstoffe gelten kürzere Fristen.

Die regelmäßige Neubewertung soll sicherstellen, dass Erkenntnisse aus neueren Untersuchungen berücksichtigt werden. Die Zulassung einzelner Pflanzenschutzmittel erfolgt zusätzlich auf nationaler Ebene.

Chlorpyrifos zeigt die Bedeutung späterer Risikobewertungen

Ein Beispiel für die Bedeutung solcher Prüfungen ist der Wirkstoff Chlorpyrifos. Das Insektizid wurde über viele Jahre im landwirtschaftlichen Anbau eingesetzt, insbesondere zur Bekämpfung von Schadinsekten.

Im August 2019 veröffentlichte die EFSA eine Bewertung, die erhebliche Bedenken hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen aufzeigte. Dabei ging es insbesondere um potenzielle Schäden am Erbgut und um Auswirkungen auf die neurologische Entwicklung von Kindern.

Die Behörde sah die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Genehmigung nicht erfüllt. Im Jahr 2020 endete die EU-Zulassung des Wirkstoffs.

Der Fall verdeutlicht, dass eine frühere Genehmigung nicht bedeutet, dass sämtliche Risiken eines Wirkstoffs abschließend bekannt sind. Wissenschaftliche Untersuchungsmethoden entwickeln sich weiter und können zu veränderten Bewertungen führen.

EU-Kommission will regelmäßige Wiederzulassungen weitgehend ersetzen

Die Europäische Kommission stellte am 16. Dezember 2025 ein Gesetzgebungspaket zur Vereinfachung verschiedener Vorschriften für Lebensmittel, Futtermittel und Pflanzenschutz vor.

Ein zentraler Bestandteil betrifft die Genehmigung von Pestizidwirkstoffen in der EU. Nach dem Vorschlag sollen viele Wirkstoffe künftig ohne festes Ablaufdatum zugelassen werden können. Die bislang vorgeschriebene regelmäßige Neubewertung würde für diese Stoffe entfallen.

Ausnahmen sieht die Kommission unter anderem für bestimmte besonders problematische Wirkstoffe und für Stoffe vor, bei denen die Risikobewertung eine spätere erneute Prüfung erforderlich macht.

Die bestehenden Anforderungen an die erstmalige Sicherheitsbewertung sollen nach Darstellung der Kommission erhalten bleiben. Außerdem sollen die Behörden weiterhin reagieren können, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse Zweifel an der Sicherheit eines bereits genehmigten Wirkstoffs begründen.

Wissenschaftler warnen vor geringerer Sicherheit

Die geplanten Änderungen stoßen in Teilen der Wissenschaft auf deutliche Kritik. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlichte bereits am 2. Juni 2026 eine Stellungnahme zu den Reformplänen.

Die beteiligten Fachleute befürchten, dass das bisherige Schutzniveau für Mensch und Umwelt durch den Wegfall regelmäßiger Neubewertungen geschwächt werden könnte.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die zeitliche Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Manche Auswirkungen auf Ökosysteme oder die menschliche Gesundheit lassen sich erst nach längerer Anwendung eines Wirkstoffs genauer beurteilen.

Ohne verpflichtende Wiederzulassungsverfahren könnte es nach Einschätzung der Wissenschaftler schwieriger werden, solche Erkenntnisse systematisch in behördliche Entscheidungen einfließen zu lassen. Die Leopoldina spricht sich deshalb dafür aus, die regelmäßige wissenschaftliche Neubewertung beizubehalten.

Brüssel verweist auf Bürokratie und lange Verfahren

Die EU-Kommission begründet ihre Pläne mit erheblichen Verzögerungen im bisherigen Zulassungssystem. Regelmäßige Prüfungen sämtlicher Wirkstoffe würden große personelle und finanzielle Ressourcen beanspruchen.

Dadurch könnten auch Verfahren für neue Wirkstoffe länger dauern. Nach Darstellung der Kommission soll eine stärker gezielte Überprüfung ermöglichen, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller dort zu berücksichtigen, wo tatsächlicher Handlungsbedarf besteht.

Unterstützung für Vereinfachungen kommt auch aus Teilen der Landwirtschaft und der Pflanzenschutzindustrie. Dort wird unter anderem darauf verwiesen, dass die Zahl verfügbarer Wirkstoffe zurückgegangen sei.

Für landwirtschaftliche Betriebe kann eine geringere Auswahl die Bekämpfung bestimmter Schädlinge erschweren. Außerdem kann der Wechsel zwischen unterschiedlichen Wirkstoffgruppen helfen, Resistenzen zu vermeiden.

Der Konflikt betrifft damit sowohl die Sicherheit der eingesetzten Mittel als auch ihre Verfügbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe.

EU-Staaten schlagen Zulassungen für bis zu 25 Jahre vor

Eine wichtige Entwicklung gab es bereits am 30. September 2026. An diesem Tag verständigte sich der Rat der Europäischen Union auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zu wesentlichen Teilen des Reformpakets.

Die Mitgliedstaaten verfolgen dabei einen anderen Ansatz als die EU-Kommission. Für die meisten regulären Wirkstoffe sollen befristete Genehmigungen grundsätzlich erhalten bleiben. Vorgesehen sind bis zu 15 Jahre bei der erstmaligen Genehmigung und bis zu 25 Jahre bei späteren Verlängerungen.

Für Wirkstoffe mit geringem Risiko unterstützt der Rat dagegen unbefristete Genehmigungen. Gleichzeitig sollen zusätzliche Sicherheitsmechanismen eingeführt werden.

Dazu gehört eine regelmäßige Auswertung wissenschaftlicher Veröffentlichungen und verfügbarer Überwachungsdaten durch die EFSA. Damit sollen mögliche Risiken auch während längerer Genehmigungszeiträume erkannt werden können.

Entscheidung über neue EU-Pestizidregeln steht noch aus

Die geplante Reform ist bislang nicht endgültig beschlossen. Das Europäische Parlament muss seine Position zu den Änderungen festlegen. Anschließend müssen sich Parlament und Rat auf einen gemeinsamen Gesetzestext verständigen.

Dabei unterscheiden sich die Vorstellungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten insbesondere bei der Dauer künftiger Genehmigungen und der Ausgestaltung von Sicherheitskontrollen.

Für Verbraucher und landwirtschaftliche Betriebe ändern sich die geltenden Zulassungsregeln durch die bisherigen Verhandlungspositionen zunächst nicht.

Die Ergebnisse der bisherigen EU-Prüfungen bilden jedoch einen wichtigen Hintergrund für die laufenden Beratungen. Sie zeigen, dass sich die Bewertung von Pestizidwirkstoffen über Jahre verändern kann und frühere Genehmigungen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse überprüft werden müssen.

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