Führerschein für bis zu 1.000 Euro weniger: Bundesregierung konkretisiert ihre Reformpläne

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Symbolbild mit KI erstellt

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Der Führerschein in Deutschland könnte künftig deutlich günstiger werden. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hat am Freitag, 9. Oktober 2026, erstmals eine konkrete Größenordnung für die geplanten Einsparungen genannt. Demnach könnten Fahrschüler mehrere Hundert Euro sparen, unter besonders günstigen Voraussetzungen sogar bis zu 1.000 Euro. Die Bundesregierung will dafür den Theorieunterricht digitalisieren, die Zahl vorgeschriebener Ausbildungsfahrten verringern und bürokratische Vorgaben für Fahrschulen abbauen. Die Reform ist allerdings noch nicht beschlossen.

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Führerscheinreform soll Kosten von durchschnittlich 3.400 Euro senken

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kostet ein Führerschein der Klasse B in Deutschland derzeit durchschnittlich rund 3.400 Euro. Für viele junge Erwachsene bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung. Besonders in Regionen mit eingeschränktem öffentlichem Nahverkehr ist die Fahrerlaubnis zudem häufig eine wichtige Voraussetzung, um Ausbildungsplätze oder Arbeitsstellen erreichen zu können.

Bilger verwies gegenüber der Welt auf Berechnungen von Verbänden, die Einsparungen zwischen mehreren Hundert und maximal etwa 1.000 Euro für möglich halten. Die genannte Obergrenze ist allerdings keine verbindliche Zusage. Wie viel ein Führerschein tatsächlich kostet, hängt unter anderem vom Wohnort, den Preisen der jeweiligen Fahrschule und der individuell benötigten Zahl an Fahrstunden ab.

Bereits im März hatte die Bundesregierung im Bundestag erklärt, dass sich die künftigen Einsparungen nicht zuverlässig beziffern ließen. Auch der Entwurf zur Modernisierung der Fahrschulausbildung enthält teilweise Modellrechnungen, deren tatsächliche Auswirkungen erst nach einer Umsetzung feststehen würden.

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Digitaler Theorieunterricht soll Fahrschulen entlasten

Ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Führerscheinreform ist die Neugestaltung der theoretischen Ausbildung. Bislang müssen Fahrschüler für den Erwerb eines Pkw-Führerscheins vorgeschriebene Unterrichtseinheiten absolvieren. Künftig soll die verpflichtende Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen.

Das notwendige Wissen könnte dann vollständig über digitale Lernangebote wie Apps oder Onlineprogramme vermittelt werden. Fahrschulen sollen weiterhin klassischen Unterricht anbieten dürfen, künftig aber selbst über die Unterrichtsform entscheiden können.

Für die Betriebe könnten dadurch Kosten für Schulungsräume und organisatorische Abläufe sinken. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass sich solche Entlastungen auch auf die Preise für Fahrschüler auswirken können.

Zudem soll der Fragenkatalog für die Theorieprüfung deutlich verkleinert werden. Von derzeit mehr als 1.100 Fragen soll etwa ein Drittel entfallen. Die grundlegenden Anforderungen an das Wissen über Verkehrsregeln und Verkehrssicherheit sollen nach dem Willen der Bundesregierung erhalten bleiben.

Weniger Sonderfahrten und kürzere praktische Prüfungen

Auch bei der praktischen Ausbildung plant die Bundesregierung Veränderungen. Derzeit müssen Fahrschüler für die Klasse B zwölf besondere Ausbildungsfahrten absolvieren. Vorgeschrieben sind fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit.

Die starre Mindestzahl soll künftig entfallen. Fahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit bleiben vorgesehen. Wie viele Ausbildungsstunden dafür erforderlich sind, soll jedoch stärker vom individuellen Lernfortschritt abhängen.

Damit könnte insbesondere bei Fahrschülern, die schnell ein ausreichendes Fahrniveau erreichen, der finanzielle Aufwand sinken. Wer zusätzliche Übung benötigt, müsste dagegen weiterhin entsprechend viele Fahrstunden nehmen.

Eine weitere Änderung betrifft die praktische Führerscheinprüfung. Die reine Fahrzeit soll auf die europarechtliche Mindestvorgabe von 25 Minuten zurückgeführt werden. Die gesamte Prüfungsdauer umfasst darüber hinaus weitere Bestandteile.

Die Bundesregierung orientiert sich bei mehreren dieser Änderungen an europäischen Vorgaben. Einheitliche Führerscheinpreise innerhalb der Europäischen Union sind damit allerdings nicht verbunden.

Übungsfahrten mit den Eltern könnten erlaubt werden

Eine weitere Neuerung betrifft das Sammeln praktischer Fahrerfahrung. Nach dem Vorbild bestehender Modelle in anderen europäischen Ländern sollen Fahrschüler künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch mit nahestehenden Personen üben dürfen.

Dazu könnten beispielsweise Eltern gehören. Die zusätzlichen Fahrten sollen auf öffentlichen Straßen stattfinden können, allerdings erst nach bestandener Theorieprüfung und unter geregelten Bedingungen.

Die professionelle Ausbildung in einer Fahrschule soll dadurch nicht ersetzt werden. Vielmehr sollen die privaten Übungsfahrten eine Ergänzung darstellen, damit angehende Autofahrer zusätzliche Routine entwickeln können.

Vorgesehen ist zunächst eine zeitlich begrenzte Erprobung des Modells. Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen müssen noch abschließend festgelegt werden.

Fahrlehrer warnen vor Risiken für die Verkehrssicherheit

Die geplanten Änderungen werden unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages am 5. Oktober 2026 begrüßten unter anderem Vertreter des ADAC die grundsätzliche Richtung der Reform.

Aus Sicht des Automobilclubs könnte eine flexiblere Ausbildung die Kosten erheblich reduzieren. Gleichzeitig sieht der ADAC in zusätzlichen begleiteten Übungsfahrten eine Möglichkeit, die praktische Fahrerfahrung vor der Prüfung zu verbessern.

Deutlich kritischer äußerten sich Vertreter der Fahrschulbranche. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände fordert, einen verpflichtenden Anteil des Theorieunterrichts in Präsenz beizubehalten. Außerdem seien nachvollziehbare Kontrollen des Lernfortschritts erforderlich, damit Fahrschüler ausreichend auf die Prüfung vorbereitet werden.

Auch die Deutsche Fahrlehrer-Akademie betonte bei der Anhörung die Bedeutung professioneller Ausbildung und persönlicher Betreuung. Die Verbände befürchten, dass eine zu weitreichende Reduzierung der Ausbildungsanforderungen negative Folgen für die Verkehrssicherheit haben könnte.

Die Bundesregierung hält dagegen an ihrem Ziel fest, die Ausbildung kostengünstiger zu gestalten, ohne die Anforderungen an die sichere Teilnahme am Straßenverkehr abzusenken.

Mehr Preistransparenz soll den Vergleich zwischen Fahrschulen erleichtern

Neben der eigentlichen Ausbildung sollen auch die Informationen über Fahrschulen verbessert werden. Geplant ist, Preise und Erfolgsquoten künftig zentral online zugänglich zu machen.

Interessenten könnten dadurch leichter vergleichen, welche Grundgebühren, Fahrstundenpreise und weiteren Kosten auf sie zukommen. Auch die Ergebnisse bisheriger Prüfungen sollen bei der Auswahl einer Fahrschule stärker berücksichtigt werden können.

Derzeit setzen sich die Gesamtkosten aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen. Dazu gehören Gebühren für die Anmeldung, Lernmaterialien, reguläre Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen. Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, wie teuer die gesamte Ausbildung voraussichtlich wird.

Die geplante Veröffentlichung soll mehr Transparenz schaffen und den Wettbewerb zwischen Fahrschulen stärken. Ob daraus niedrigere Endpreise entstehen, hängt allerdings auch von der Preisgestaltung der einzelnen Anbieter ab.

Reform könnte Anfang 2027 in Kraft treten

Der rechtliche Weg für die Führerscheinreform ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 20. Mai 2026 beschlossen. Am 24. September wurde das Vorhaben erstmals im Bundestag beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Nach der öffentlichen Anhörung vom 5. Oktober stehen weitere parlamentarische Beratungen an. Bundestag und Bundesrat müssen den erforderlichen rechtlichen Änderungen noch zustimmen.

Nach dem bisherigen Zeitplan der Bundesregierung sollen die neuen Vorschriften möglichst Anfang 2027 in Kraft treten. Ein verbindlicher Einführungstermin steht jedoch noch nicht fest.

Auch mit einem Inkrafttreten wäre nicht automatisch sichergestellt, dass Fahrschulen ihre Preise unmittelbar reduzieren. Insbesondere geringere Betriebskosten und flexiblere Ausbildungsmodelle könnten sich erst schrittweise auf die tatsächlichen Führerscheinkosten auswirken.

Die von Verkehrsminister Bilger genannten Einsparungen von bis zu 1.000 Euro bleiben deshalb eine mögliche Größenordnung. Wie stark Fahrschüler künftig finanziell profitieren, wird sich erst anhand der endgültigen Regelungen und ihrer praktischen Anwendung zeigen.

Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu