Papierbon soll zur Ausnahme werden, doch die Belegpflicht bleibt

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Bundesregierung will den Kassenbon aus Papier ab 2028 weitgehend durch digitale Belege ersetzen. Kunden sollen ihre Quittung künftig elektronisch erhalten können und einen Ausdruck nur noch auf Wunsch bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Doch aus Handel und Handwerk kommt Kritik: Die bisherige Bonpflicht wird nicht vollständig abgeschafft, sondern durch neue digitale Vorgaben ersetzt.

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Digitale Kassenbons sollen ab 2028 Standard werden

Der vom Kabinett am 23. September 2026 beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschäfte ab dem 1. Januar 2028 ihre Kassenbelege grundsätzlich elektronisch bereitstellen. Möglich wäre dies beispielsweise über einen QR-Code am Kassendisplay, einen Download-Link oder ein digitales Kundenkonto.

Damit soll der automatische Ausdruck von Kassenzetteln weitgehend entfallen. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnte sich der jährliche Verwaltungs- und Sachaufwand für die Wirtschaft dadurch um rund 106 Millionen Euro verringern. Gleichzeitig erwartet die Regierung weniger Papierverbrauch.

Die Bonpflicht besteht in Deutschland seit Januar 2020. Sie verpflichtet Betriebe mit elektronischen Kassensystemen, bei Verkäufen einen Beleg bereitzustellen. Schon heute dürfen diese Belege unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch ausgegeben werden. Die geplante Reform würde diese Möglichkeit künftig zum Regelfall machen.

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Kunden behalten ihren Anspruch auf einen Papierbon

Für Verbraucher soll sich vor allem der Ablauf an der Kasse ändern. Wer nach dem Einkauf keinen Kassenzettel benötigt, muss künftig nicht mehr automatisch einen Ausdruck angeboten bekommen. Stattdessen soll der Beleg digital abrufbar sein.

Wer weiterhin eine Quittung auf Papier möchte, soll sie ausdrücklich verlangen können. Dieser Anspruch bleibt nach den Regierungsplänen erhalten. Auch eine Verpflichtung, einen digitalen Beleg tatsächlich entgegenzunehmen, ist nicht vorgesehen.

Digitale Kassenbons können für Verbraucher Vorteile haben, weil sie sich speichern und bei späteren Reklamationen leichter wiederfinden lassen. Verbraucherschützer weisen grundsätzlich darauf hin, dass Kaufbelege besonders bei höherwertigen Anschaffungen aufbewahrt werden sollten.

Bei digitalen Lösungen spielen außerdem Datenschutz und technische Zugänglichkeit eine Rolle. Insbesondere bei Kundenkonten und Apps stellt sich die Frage, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung eines Belegs benötigt werden.

Neue Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz

Die Reform betrifft nicht nur den Kassenzettel. Ab 2028 sollen Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro grundsätzlich verpflichtet werden, elektronische Registrierkassen einzusetzen.

Bisher dürfen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte offene Ladenkassen verwenden, bei denen Einnahmen ohne elektronisches Kassensystem erfasst werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es davon in Deutschland noch rund 115.000.

Von der neuen Registrierkassenpflicht sollen unter anderem Betriebe ausgenommen werden, deren jährliche Barumsätze unter 12.000 Euro liegen. Weitere Ausnahmen sind beispielsweise für bestimmte landwirtschaftliche Verkaufsformen und Vertrauenskassen vorgesehen.

Mit der stärkeren Nutzung elektronischer Kassensysteme will die Bundesregierung Manipulationen an Kassenaufzeichnungen erschweren und Steuerhinterziehung besser erkennen können.

Handel und Handwerk warnen vor zusätzlicher Bürokratie

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Bundesregierung die ursprünglich angekündigte Abschaffung der Bonpflicht aus ihrer Sicht nicht vollständig umsetzt.

Der Handelsverband Deutschland sieht insbesondere die verpflichtende Bereitstellung elektronischer Belege kritisch. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth warnte nach dem Kabinettsbeschluss vor erheblichen Investitionen, die für zahlreiche Handelsbetriebe erforderlich werden könnten.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks bemängelt, dass die bisherige Verpflichtung lediglich in eine digitale Form überführt werde. Unternehmen müssten möglicherweise neue technische Systeme anschaffen oder vorhandene Kassen nachrüsten.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert deshalb eine weitergehende Abschaffung. Nach seiner Vorstellung sollte ein Beleg grundsätzlich erst dann bereitgestellt werden müssen, wenn Kunden ihn verlangen.

Der Digitalverband Bitkom bewertet die stärkere elektronische Erfassung von Umsätzen dagegen grundsätzlich positiv. Er verweist auf Vorteile für Verbraucher und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Gleichzeitig fordert der Verband klare technische Vorgaben und ausreichend Zeit für die Umstellung.

Gesetzgebungsverfahren entscheidet über endgültige Regeln

Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, Papierverbrauch zu reduzieren, Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig die steuerliche Kontrolle von Kassengeschäften zu verbessern.

Ob sämtliche geplanten Vorschriften tatsächlich zum 1. Januar 2028 in Kraft treten, hängt jedoch vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Entwurf befassen.

Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt die bestehende Belegausgabepflicht für Unternehmen mit entsprechenden elektronischen Kassensystemen bestehen.

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