Berlin streitet wieder über die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne

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Die mögliche Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne entwickelt sich zu einem zentralen Streitpunkt bei der Regierungsbildung in Berlin. Nach dem Wahlsieg der Linken beraten SPD, Grüne und Linke über eine gemeinsame Koalition. Während die Linke auf eine Überführung großer Wohnungsbestände in Gemeineigentum drängt, lehnt die SPD diesen Schritt bislang ab. Auch die Bundesregierung stellt sich gegen entsprechende Landesgesetze.

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Initiative erhöht Druck auf mögliche Koalition

Am Sonntag, 11. Oktober 2026, demonstrierten Mitglieder der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vor dem Haus der Statistik in Berlin-Mitte. Dort trafen sich Vertreter von Linken, Grünen und SPD zu weiteren Sondierungsgesprächen.

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob eine neue Berliner Landesregierung die Vergesellschaftung in Berlin tatsächlich umsetzen würde. Die Linke hatte die Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit 25,7 Prozent gewonnen. Ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp hatte die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Wohnungspolitik gemacht.

Auch die Berliner Grünen unterstützen grundsätzlich eine Vergesellschaftung. Die SPD lehnt dagegen die Übernahme großer privater Wohnungsbestände auf diesem Weg ab. Damit bestehen zwischen den möglichen Koalitionspartnern erhebliche Unterschiede in der Wohnungspolitik.

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Volksentscheid von 2021 bislang nicht umgesetzt

Ausgangspunkt der Debatte ist der Berliner Volksentscheid vom 26. September 2021. Damals stimmten nach dem endgültigen amtlichen Ergebnis 57,6 Prozent der Teilnehmenden für die Forderung, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen.

Der Volksentscheid richtete sich auf die Ausarbeitung eines Gesetzes und führte nicht unmittelbar zu einer Übertragung von Wohnungen. Die Initiative sieht darin einen politischen Auftrag zur Umsetzung.

Ihr Konzept betrifft privatwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Die Bestände sollen gegen Entschädigung in öffentliches Eigentum übergehen und anschließend gemeinwirtschaftlich verwaltet werden.

Im September 2025 legte die Initiative einen eigenen Gesetzentwurf vor. Nach ihren Angaben könnten damit rund 220.000 Wohnungen vergesellschaftet werden. Eine entsprechende gesetzliche Übertragung dieser Bestände ist bislang nicht beschlossen.

Berliner Rahmengesetz tritt erst 2028 in Kraft

Eine rechtliche Grundlage für mögliche Vergesellschaftungen hat das Berliner Abgeordnetenhaus bereits geschaffen. Im März 2026 verabschiedete die damalige Koalition aus CDU und SPD ein Vergesellschaftungsrahmengesetz.

Das Gesetz regelt grundsätzliche Voraussetzungen für die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum. Dazu gehören die Verhältnismäßigkeit, ein öffentliches Versorgungsinteresse und eine angemessene Entschädigung.

Als Ausgangspunkt für die Entschädigungsberechnung nennt das Gesetz den Verkehrswert. Außerdem darf eine Vergesellschaftung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Berliner Haushalts nicht dauerhaft erheblich einschränken.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Rahmengesetz und einer konkreten Vergesellschaftung. Für die Übernahme bestimmter Wohnungsbestände wäre ein zusätzliches Anwendungsgesetz erforderlich. Das im März verabschiedete Rahmengesetz tritt zudem erst 24 Monate nach seiner Verkündung und damit im März 2028 in Kraft.

Bundesregierung will Vergesellschaftungen verhindern

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die Politik der Bundesregierung. CDU, CSU und SPD vereinbarten Anfang Juli 2026, Vergesellschaftungen privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze künftig bundesrechtlich auszuschließen.

Die Bundesregierung begründet dieses Vorhaben mit dem Schutz privater Investitionen in den Wohnungsbau. Ein entsprechendes Bundesgesetz war bis zum 12. Oktober noch nicht beschlossen.

Ob eine solche bundesrechtliche Einschränkung mit den verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern vereinbar wäre, ist rechtlich umstritten.

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, bestimmte Eigentumswerte zum Zweck der Vergesellschaftung durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Eine Entschädigung ist dabei vorgeschrieben.

Für Berlin bedeutet der Konflikt, dass neben einer möglichen politischen Einigung auch verfassungsrechtliche Fragen geklärt werden müssten.

Ökonom schlägt Kauf von Vonovia statt Enteignung vor

Neben der Vergesellschaftung wird eine andere Möglichkeit diskutiert: der staatliche Erwerb von Anteilen an großen Wohnungskonzernen.

Matthias Günther vom Pestel-Institut für Wohnungsmarktforschung brachte im September den Vorschlag ins Gespräch, der Bund könne den Immobilienkonzern Vonovia über die Börse übernehmen. Damit würden große Wohnungsbestände unter staatlichen Einfluss gelangen, ohne ein Vergesellschaftungsgesetz anzuwenden.

Der Vorschlag unterscheidet sich grundlegend von den Forderungen der Berliner Initiative. Während diese die Überführung bestimmter Berliner Immobilienbestände auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes anstrebt, würde ein Aktienkauf die Eigentumsverhältnisse am Unternehmen selbst verändern.

Eine Übernahme wäre allerdings mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden. Auch wären die erworbenen Wohnungen nicht automatisch preisgebunden. Dafür wären zusätzliche politische und wirtschaftliche Entscheidungen notwendig.

Ein konkreter Beschluss der Bundesregierung zum Erwerb von Vonovia-Anteilen liegt nicht vor.

Entscheidung über Berlins Wohnungspolitik weiter offen

Die Vergesellschaftungsdebatte betrifft nicht nur die Hauptstadt. Auch in anderen deutschen Großstädten besteht ein hoher Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Der Berliner Konflikt berührt deshalb grundsätzliche Fragen über die Rolle privater Immobilienunternehmen, staatliche Eingriffsmöglichkeiten und die Finanzierung öffentlicher Wohnungsbestände.

Für Linke und Grüne gehört die Vergesellschaftung zu den Instrumenten einer stärker gemeinwohlorientierten Wohnungspolitik. CDU und SPD setzen dagegen stärker auf Neubau und andere wohnungspolitische Maßnahmen.

Die Sondierungsgespräche sollen in dieser Woche fortgesetzt werden. Bis Freitag, 16. Oktober, wollen die beteiligten Parteien möglichst klären, ob sie Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Eine Einigung über die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne liegt bislang nicht vor.

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