Bayern zahlt Milliarden, doch andere Bundesländer ziehen finanziell vorbei

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Der Finanzkraftausgleich verändert die Einnahmenverteilung zwischen Deutschlands Bundesländern erheblich. Während Bayern 2025 mit Abstand den größten Beitrag leistete, erhielten Bremen und Berlin besonders hohe zusätzliche Mittel. Eine neue Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass sich dadurch sogar die Rangfolge der Länder nach ihren öffentlichen Einnahmen verschiebt. Die Ergebnisse werfen erneut die Frage auf, wie umfangreich die finanzielle Unterstützung zwischen wirtschaftlich starken und schwächeren Regionen ausfallen sollte.

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Bayern trägt fast 60 Prozent des Finanzkraftausgleichs

Im Jahr 2025 wurden über den Finanzkraftausgleich insgesamt rund 20 Milliarden Euro zwischen den Bundesländern umverteilt. Davon entfielen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 11,7 Milliarden Euro auf Bayern. Der Freistaat trug damit knapp 60 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens.

Weitere vier Milliarden Euro entfielen jeweils auf Baden-Württemberg und Hessen. Auch Hamburg gehörte mit rund 331 Millionen Euro zu den Ländern, deren Umsatzsteueranteile reduziert wurden.

Beim Länderfinanzausgleich 2025 handelte es sich allerdings nicht um direkte Überweisungen zwischen den Landesregierungen. Seit der Reform des Systems im Jahr 2020 erfolgt der eigentliche Finanzkraftausgleich über die Verteilung der Umsatzsteuer. Finanzstarke Länder erhalten geringere Anteile, während finanzschwächere Länder höhere Beträge zugewiesen bekommen.

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Für Bayern bedeutete das rechnerisch einen Abschlag von rund 880 Euro je Einwohner. In Hessen waren es etwa 638 Euro, in Baden-Württemberg rund 356 Euro.

Bremen und Berlin erhalten besonders hohe zusätzliche Mittel

Auf der Empfängerseite stand Berlin 2025 beim eigentlichen Finanzkraftausgleich an erster Stelle. Die Hauptstadt erhielt rund 4,2 Milliarden Euro zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen. Danach folgten Sachsen mit 3,5 Milliarden Euro und Thüringen mit 2,2 Milliarden Euro.

Noch deutlicher werden die Unterschiede, wenn neben dem Finanzkraftausgleich auch weitere Zahlungen des Bundes berücksichtigt werden. Das IW hat dafür die Einnahmen der Länder einschließlich ihrer Kommunen untersucht.

Die Berechnungen zeigen, dass Bremen im Vergleich zu einer gleichmäßigen Verteilung der berücksichtigten Bundesmittel besonders stark profitiert. Der zusätzliche Betrag lag rechnerisch bei 2.790 Euro je Einwohner. In Berlin lag der Vorteil bei 1.791 Euro.

Auch mehrere ostdeutsche Bundesländer erhielten deutlich mehr Mittel als bei einer rein einwohnerbezogenen Verteilung. Thüringen und Sachsen-Anhalt kamen auf zusätzliche Beträge von jeweils ungefähr 1.600 Euro je Einwohner. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland profitierten mit rund 1.400 Euro, Sachsen mit knapp 1.200 Euro und Brandenburg mit etwa 860 Euro.

Die Untersuchung berücksichtigt dabei nicht nur Steueranteile, sondern auch ergänzende Bundeszahlungen und Zuschüsse für bestimmte öffentliche Aufgaben.

Bayern fällt in der Einnahmenrangliste deutlich zurück

Besonders bemerkenswert ist eine weitere Berechnung des IW: Die finanzielle Rangfolge der Bundesländer verändert sich erheblich, sobald sämtliche untersuchten Zahlungen berücksichtigt werden.

Bayern lag bei den Einnahmen von Land und Kommunen je Einwohner vor der Verteilung noch auf dem dritten Platz. Nach Einbeziehung der Ausgleichszahlungen und Bundeszuschüsse erreichte der Freistaat nur noch Rang sieben.

Das Saarland verbesserte sich dagegen vom zwölften auf den sechsten Platz. Sachsen-Anhalt stieg von Rang 14 auf Rang zehn und Mecklenburg-Vorpommern von Rang 15 auf Rang zwölf.

Noch größere Veränderungen gab es bei Rheinland-Pfalz. Das Land fiel in der untersuchten Einnahmenrangfolge vom zehnten auf den 16. Platz zurück. Niedersachsen verlor fünf Positionen.

Ein besonders deutlicher Vergleich ergibt sich zwischen Bayern und Berlin. Vor der Umverteilung lagen die bayerischen Einnahmen pro Einwohner rund 500 Euro über denen der Hauptstadt. Nach Berücksichtigung der untersuchten Zahlungen verfügte Berlin hingegen über fast 2.500 Euro mehr je Einwohner als Bayern.

Allerdings bedeutet diese Rangfolge nicht, dass Berlin beim amtlichen Maßstab der steuerlichen Finanzkraft vor Bayern liegt. Das Bundesfinanzministerium weist Bayern auch nach dem eigentlichen Finanzkraftausgleich weiterhin als finanzstärkstes Bundesland aus. Die IW-Berechnung erfasst darüber hinaus weitere öffentliche Einnahmen und Bundesleistungen.

Warum Bayern trotz Bundeszuschüssen ein Minus verzeichnet

Der Finanzkraftausgleich ist nur ein Bestandteil der finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Ländern. Zusätzlich erhalten die Länder Bundesergänzungszuweisungen und Mittel für bestimmte Aufgaben, die teilweise unmittelbar an Kommunen fließen.

Dazu gehören beispielsweise Gelder für den öffentlichen Personennahverkehr, die Unterbringung und Versorgung von Menschen mit Sozialleistungsansprüchen sowie weitere kommunale Aufgaben.

Das IW beziffert diese zusätzlichen laufenden Bundeszuweisungen einschließlich Schuldendiensthilfen für 2025 auf insgesamt rund 67,2 Milliarden Euro. Hinzu kamen etwa 11,3 Milliarden Euro an Bundesergänzungszuweisungen und Sonderbedarfszuweisungen.

Von diesen zusätzlichen Geldern profitieren auch Länder, die im eigentlichen Finanzkraftausgleich zu den Zahlern gehören. Hessen erhielt dadurch insgesamt mehr Mittel, als es über die Umsatzsteuerverteilung verlor. Dasselbe gilt für Baden-Württemberg.

Bayern blieb dagegen als einziges Bundesland bei den untersuchten Finanzströmen auch nach Berücksichtigung der Bundeszuschüsse mit einem negativen Saldo zurück. Die Einnahmen des Freistaats und seiner Kommunen lagen dadurch insgesamt rund drei Milliarden Euro unter dem Betrag vor der Verteilung.

Verglichen mit einer alternativen, gleichmäßigen Verteilung sämtlicher betrachteter Bundesmittel lag der rechnerische Nachteil Bayerns sogar bei etwa 15,5 Milliarden Euro beziehungsweise 1.168 Euro je Einwohner. Diese Summe ist keine zusätzliche tatsächliche Zahlung, sondern das Ergebnis eines hypothetischen Vergleichs.

Einige Bundesländer finanzieren große Teile ihrer Aufgaben durch Transfers

Wie unterschiedlich die Bedeutung der Zahlungen ist, zeigt die Betrachtung ihres Anteils an den gesamten öffentlichen Einnahmen.

In Thüringen machten die untersuchten Umverteilungszahlungen 2025 rund 30,3 Prozent der Einnahmen von Land und Kommunen aus. Auch in Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern lag der Anteil bei annähernd 30 Prozent.

Bei anderen Ländern war die Bedeutung wesentlich geringer. In Hessen lag der Anteil der entsprechenden zusätzlichen Mittel an den Gesamteinnahmen bei etwa 1,9 Prozent, in Baden-Württemberg bei rund 3,7 Prozent.

Diese Unterschiede zeigen, wie stark die öffentlichen Haushalte in Deutschland miteinander verflochten sind. Finanzschwächere Länder verfügen häufig über eine geringere eigene Steuerbasis, müssen aber ebenso Schulen, Verwaltungen, Verkehrsangebote und andere öffentliche Leistungen finanzieren.

Die Transfers sind allerdings nicht ausschließlich Ausdruck wirtschaftlicher Schwäche. Ein Teil der Bundesmittel dient dazu, Kosten für Aufgaben auszugleichen, die durch bundesrechtliche Vorgaben entstehen. Höhere Zahlungen können deshalb auch mit unterschiedlichen sozialen Belastungen oder besonderen Aufgaben zusammenhängen.

IW fordert stärkere Anreize für finanzielle Eigenverantwortung

Die Ergebnisse der Untersuchung führen zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Ausgestaltung des deutschen Finanzsystems.

IW-Ökonom Björn Kauder sieht die Gefahr, dass umfangreiche Ausgleichsmechanismen die Anreize für zusätzliche eigene Steuereinnahmen verringern. Das Institut spricht sich deshalb dafür aus, bei einer Reform stärker zu berücksichtigen, welche wirtschaftlichen und finanziellen Anstrengungen einzelne Länder unternehmen.

Gleichzeitig verfolgt der Finanzkraftausgleich ein verfassungsrechtlich verankertes Ziel. Er soll dazu beitragen, dass Bundesländer trotz unterschiedlicher wirtschaftlicher Voraussetzungen ihre staatlichen Aufgaben erfüllen können. Die Grundlage dafür bildet Artikel 107 des Grundgesetzes.

Das bestehende System enthält bereits eine Regelung, die besonders hohe Zuwächse bei den Steuereinnahmen teilweise begünstigt. Damit sollen Anreize zur Stärkung der eigenen Einnahmen erhalten bleiben.

Die IW-Untersuchung bewertet allerdings nicht abschließend, ob die einzelnen Länder angesichts ihrer tatsächlichen Ausgaben und Verpflichtungen angemessen ausgestattet sind. Auch bestimmte Bundesinvestitionen, etwa durch bundeseigene Einrichtungen, sind in den Berechnungen nicht vollständig enthalten.

Zudem zeigt der längerfristige Vergleich ein differenzierteres Bild: Für den gesamten Zeitraum von 2020 bis 2025 errechnete das IW für Bayern noch einen leicht positiven Saldo der untersuchten Umverteilung. Der negative Saldo trat in den einzelnen Jahresbetrachtungen erst ab 2023 auf.

Die aktuelle Studie verdeutlicht damit vor allem, wie stark die Einnahmen einzelner Länder von bundesstaatlichen Finanzierungsmechanismen abhängen. Eine veränderte Verteilung könnte erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Länderhaushalte haben. Ob daraus eine Reform des Finanzkraftausgleichs folgen soll, bleibt eine politische Entscheidung.

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