Leerstehende Wohnungen aufspüren: Linke will Stromdaten nutzen

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Die Linke fordert eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes, damit Städte und Gemeinden gezielter gegen ungenutzten Wohnraum vorgehen können. Kommunen sollen Leerstand mit Stromdaten erkennen und mögliche Verstöße gegen Zweckentfremdungsverbote leichter überprüfen können. Grundlage der Initiative ist ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das zwischen anonymisierten Verbrauchsauswertungen und personenbezogenen Daten unterscheidet.

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Bundestagsgutachten sieht gesetzliche Hürden

Die baupolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Katalin Gennburg, fordert neue bundesrechtliche Regeln für die Übermittlung von Stromverbrauchsdaten. Gegenüber t-online erklärte sie am 13. Oktober 2026, dass ihre Fraktion bereits an einem entsprechenden parlamentarischen Antrag arbeite. Ziel sei es, Wohnungen zu identifizieren, die möglicherweise entgegen geltenden Vorschriften über längere Zeit ungenutzt bleiben.

Das am 15. September 2026 abgeschlossene Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zeigt allerdings rechtliche Grenzen auf. Nach § 49 des Messstellenbetriebsgesetzes dürfen personenbezogene Messdaten grundsätzlich nur von bestimmten berechtigten Stellen und für gesetzlich vorgesehene Zwecke verarbeitet werden. Eine allgemeine Befugnis der Wohnungsbehörden, solche Daten bei Energieunternehmen zur Leerstandskontrolle anzufordern, besteht nicht.

Die Gutachter halten eine bundesgesetzliche Öffnungsklausel für denkbar. Diese könnte es ermöglichen, dass Messstellenbetreiber Verbrauchsdaten auf Grundlage entsprechender Landesgesetze an zuständige Behörden weitergeben. Ob eine solche Regelung mit den Datenschutzanforderungen vereinbar wäre, hinge von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.

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Stromzählermethode wird in mehreren Städten genutzt

Für statistische Untersuchungen werden Stromverbrauchsdaten bereits verwendet. Ein Beispiel ist Wuppertal. Die Stadt nutzt Angaben der Stadtwerke, um die räumliche Verteilung möglicherweise leerstehender Wohnungen zu ermitteln.

In der 2023 veröffentlichten Wohnungsleerstandsanalyse galt ein Jahresstromverbrauch von weniger als 200 Kilowattstunden als Hinweis auf eine möglicherweise unbewohnte Wohnung. Die Ergebnisse wurden unter anderem für einzelne Baublöcke ausgewertet.

Auch Duisburg setzt nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste Stromzählerdaten für die Leerstandserfassung ein. Dabei werden Angaben räumlich zusammengefasst und anonymisiert.

Diese statistischen Verfahren unterscheiden sich von der gezielten Überprüfung einzelner Wohnungen. Ein ungewöhnlich niedriger Stromverbrauch kann auf Leerstand hindeuten, belegt aber weder eine tatsächliche Nichtnutzung noch einen Verstoß gegen geltende Vorschriften.

Datenschutz begrenzt die Nutzung von Verbrauchsdaten

Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen vollständig anonymisierten Informationen und Daten, die einzelnen Haushalten zugeordnet werden können. Für tatsächlich anonymisierte Angaben gelten die personenbezogenen Datenschutzbeschränkungen nicht. Voraussetzung ist, dass eine Identifizierung der betroffenen Personen ausgeschlossen ist.

Bei individuellen Verbrauchsdaten bestehen dagegen höhere Anforderungen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist grundsätzlich darauf hin, dass detaillierte Messwerte Rückschlüsse auf das Verhalten und die Nutzungsgewohnheiten von Bewohnern ermöglichen können.

Das Bundestagsgutachten benennt außerdem die Zweckbindung der erhobenen Daten als rechtliches Hindernis. Selbst eine Gesetzesänderung müsste deshalb die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung erfüllen. Dazu gehört insbesondere, dass die Datenverarbeitung erforderlich und verhältnismäßig ist.

Nicht jeder Wohnungsleerstand ist verboten

Welche Folgen eine festgestellte Nichtnutzung haben kann, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. In Berlin gilt beispielsweise ein Zweckentfremdungsverbot, das unter anderem längeren ungenehmigten Leerstand erfasst. Seit dem 30. Juli 2026 bestehen dort zusätzliche Möglichkeiten, Angaben zum Stromverbrauch bei berechtigten Personen und Bewohnern einzuholen. Ein entsprechender allgemeiner Zugriff auf Daten von Energieversorgern ist damit jedoch nicht verbunden.

Wie groß der Wohnungsleerstand in Deutschland ist, zeigen Zahlen des Zensus 2022. Zum Stichtag 15. Mai 2022 standen bundesweit rund 1,9 Millionen Wohnungen leer. Das entsprach einer Quote von 4,3 Prozent. Bei etwa 24 Prozent der leerstehenden Wohnungen waren Baumaßnahmen oder Sanierungen vorgesehen oder bereits im Gange. Die Statistik unterscheidet nicht danach, ob im Einzelfall gegen ein Zweckentfremdungsverbot verstoßen wurde.

Linke strebt bundesweite Gesetzesänderung an

Mit ihrer Initiative will die Linke erreichen, dass Kommunen bestehende Verbrauchsdaten auch zur Prüfung konkreter Leerstandsfälle verwenden können. Dafür müsste der Bundestag die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Die Länder wären weiterhin für die jeweiligen Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zuständig.

Die angestrebte Erweiterung der kommunalen Befugnisse ist bislang eine politische Forderung. Eine entsprechende Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ist nicht beschlossen.

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