
Beim Kindergeld stehen 2027 gleich zwei Veränderungen bevor. Die Bundesregierung will die monatliche Zahlung erhöhen, während ein bereits beschlossenes Gesetz die Antragstellung nach der Geburt eines Kindes deutlich vereinfachen soll. Allerdings gelten für beide Vorhaben unterschiedliche Zeitpläne. Auch die geplante Erhöhung muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Derzeit erhalten Familien in Deutschland monatlich 259 Euro Kindergeld für jedes anspruchsberechtigte Kind. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dieser Betrag zum 1. Januar 2027 auf 267 Euro steigen. Für Januar 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 272 Euro vorgesehen.
Damit würden Familien 2027 acht Euro mehr pro Kind und Monat erhalten. Bei zwei Kindern wären das 16 Euro zusätzlich im Monat beziehungsweise 192 Euro im Jahr. Ab 2028 läge das monatliche Plus gegenüber 2026 bei 13 Euro pro Kind.
Der Bundestag hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 8. Oktober in erster Lesung beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die neuen Beträge sind deshalb noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen.
Unabhängig von der geplanten Erhöhung wird die Beantragung des Kindergeldes grundlegend vereinfacht. Bundestag und Bundesrat haben das entsprechende Gesetz bereits verabschiedet.
Das neue Verfahren soll 2027 in zwei Stufen eingeführt werden. Voraussichtlich ab März können Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten, die Leistung für ein weiteres Neugeborenes automatisch bekommen.
Für Eltern, die ihr erstes Kind erwarten, soll die automatische Auszahlung voraussichtlich im November 2027 folgen. Damit entfällt der bisherige Antrag zunächst nicht für alle Familien gleichzeitig.
Voraussetzung für die automatische Zahlung beim ersten Kind ist unter anderem, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, eine Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Damit die Auszahlung ohne Antrag funktioniert, sollen Behörden vorhandene Informationen miteinander abgleichen. Nach der Geburt erhält jedes Kind eine steuerliche Identifikationsnummer. Die erforderlichen Angaben sollen anschließend an die Familienkasse übermittelt werden.
Allerdings bedeutet die Reform nicht, dass künftig jeder Anspruch automatisch anerkannt wird. Fehlen wichtige Angaben oder lässt sich die Berechtigung nicht eindeutig feststellen, kann weiterhin ein Antrag erforderlich sein. Die Familienkasse bleibt für die Prüfung zuständig.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass durch das neue Verfahren jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen könnten.
Neben dem Kindergeld sieht die Einkommensteuerreform höhere Freibeträge für Kinder vor. Der gesamte steuerliche Freibetrag für ein Kind soll 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro steigen.
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob das ausgezahlte Kindergeld oder die steuerliche Berücksichtigung der Kinderfreibeträge günstiger ist. Insbesondere bei höheren Einkommen können die Freibeträge eine größere steuerliche Entlastung bewirken.
Die Grünen fordern deshalb, die Unterschiede zwischen der Entlastung durch Kindergeld und der maximalen steuerlichen Wirkung der Kinderfreibeträge zu verringern. Ein entsprechender Antrag wurde zusammen mit dem Reformgesetz an die Ausschüsse überwiesen.
Für Oktober 2026 gelten unverändert die regulären Auszahlungstermine. Am heutigen Dienstag, 13. Oktober, ist die Überweisung für Kindergeldnummern mit der Endziffer 5 vorgesehen. Die übrigen Zahlungen folgen bis zum 20. Oktober.
Entscheidend ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Der tatsächliche Geldeingang kann von den angegebenen Überweisungsterminen abweichen. Auch der Kinderzuschlag wird nach diesem Zeitplan ausgezahlt.
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