
Mehrere gesetzliche Krankenkassen haben mit Immobilienfinanzierungen erhebliche finanzielle Verluste erlitten. Eine am Donnerstag, 15. Oktober 2026, veröffentlichte Untersuchung der Stiftung Warentest kritisiert die Risiken dieser Geldanlagen. Nach Angaben der Bundesregierung mussten bundesunmittelbare Krankenkassen bereits rund 400 Millionen Euro an Wertberichtigungen vornehmen. Die möglichen finanziellen Folgen reichen noch weiter.
Für ihre Untersuchung hat die Stiftung Warentest nach eigenen Angaben alle 92 gesetzlichen Krankenkassen zu problematischen Immobilieninvestments befragt. Zusätzlich untersuchte sie Finanzprodukte und Immobilienprojekte, in die Gelder der Kassen geflossen waren.
Die Verbraucherschützer kommen zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Investitionen teilweise erhebliche Risiken enthielten. Einige Geschäfte könnten nach ihrer Einschätzung sogar gegen gesetzliche Anlagevorschriften verstoßen haben. Eine abschließende rechtliche Bewertung einzelner Anlagen liegt damit allerdings nicht vor.
Die Untersuchung zeigt zugleich, dass sich die Mehrheit der Krankenkassen nach den vorliegenden Angaben nicht an den kritisierten Investments beteiligt hat.
Die Dimension der finanziellen Schwierigkeiten geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen vom September 2026 hervor. Demnach erreichte der Nominalwert sogenannter leistungsgestörter Geldanlagen bei bundesunmittelbaren Krankenkassen rund 1,1 Milliarden Euro.
Davon entfielen etwa 900 Millionen Euro auf immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen und weitere 200 Millionen Euro auf Inhaberschuldverschreibungen. Bei zwölf bundesunmittelbaren Krankenkassen stellte die Aufsicht entsprechende problematische Anlagen fest.
Bis zum 31. Dezember 2025 hatten die betroffenen Kassen bereits Wertberichtigungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro vorgenommen. Die verbliebenen Buchwerte lagen bei etwas mehr als 700 Millionen Euro. Diese Summe ist jedoch nicht mit einem bereits eingetretenen Verlust gleichzusetzen. Ob weitere Abschreibungen erforderlich werden, hängt unter anderem von der Entwicklung der Immobilienprojekte und möglichen Rückflüssen ab.
Ein Teil der problematischen Geldanlagen hängt mit Finanzprodukten aus dem Umfeld der Verius-Immobilienfonds zusammen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen hatten während der Niedrigzinsphase in entsprechende Anlageprodukte investiert.
Die Mittel wurden mittelbar zur Finanzierung von Immobilienprojekten verwendet. Mit der Zinswende 2022 und Schwierigkeiten bei einzelnen Projektentwicklungen gerieten verschiedene Finanzierungen unter Druck.
Mehrere betroffene Einrichtungen haben Klagen gegen beteiligte Finanzunternehmen eingereicht. Sie machen geltend, über wesentliche Risiken nicht ausreichend informiert worden zu sein. Die beklagte Seite bestreitet die Vorwürfe und verweist auf die den Investoren zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie auf deren eigene Prüfpflichten.
Zu den betroffenen Einrichtungen gehört die AOK Bremen/Bremerhaven. Sie hatte nach eigenen Angaben 5,5 Millionen Euro in ein Verius-Produkt investiert und den Betrag vollständig wertberichtigt. Die Krankenkasse hat externe juristische Unterstützung zur Aufarbeitung der Vorgänge eingeschaltet.
Andere Krankenkassen weisen eine Beteiligung ausdrücklich zurück. So erklärte die BKK24 im September, weder direkt noch indirekt in Verius-Produkte oder vergleichbare riskante Immobilienfinanzierungen investiert zu haben.
Für die Geldanlagen der Krankenkassen gelten strenge gesetzliche Regeln. Nach Paragraf 80 des Vierten Sozialgesetzbuchs stehen Sicherheit und ausreichende Liquidität im Vordergrund. Ein angemessener Ertrag ist ebenfalls vorgesehen, darf die Sicherheit der angelegten Mittel aber nicht verdrängen.
Die Aufsicht ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung kontrolliert bundesunmittelbare Krankenkassen. Für landesunmittelbare Krankenkassen sind die zuständigen Landesbehörden verantwortlich.
Nach Angaben der Bundesregierung waren die Verius-Inhaberschuldverschreibungen beim Erwerb grundsätzlich zulässige Anlageformen. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass jedes einzelne Investment auch den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Risikomanagement entsprach.
Das Bundesamt hatte bereits in früheren Prüfungen entsprechende Geldanlagen festgestellt. Im September 2026 bekräftigte die Behörde erneut, dass die Krankenkassen ihre Finanzprodukte eigenständig bewerten und Risiken angemessen begrenzen müssen.
Die Bundesregierung hat außerdem einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen ab 2027 aus dem Katalog zulässiger Anlageformen gestrichen werden sollen.
Unmittelbare Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung müssen Versicherte nach Einschätzung der Stiftung Warentest nicht befürchten. Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bleiben auch bei finanziellen Problemen einer Krankenkasse abgesichert.
Finanzielle Verluste können dennoch die Handlungsspielräume einer Kasse verringern. Eine mögliche Reaktion auf eine angespannte Finanzlage ist die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Auch freiwillige Zusatzleistungen können grundsätzlich angepasst werden. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den untersuchten Fehlinvestitionen und konkreten Beitragserhöhungen ist bislang jedoch nicht nachgewiesen.
Die Schwierigkeiten treffen auf ein ohnehin finanziell angespanntes Gesundheitssystem. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im ersten Halbjahr 2026 um rund 7,1 Prozent, während die Beitragseinnahmen lediglich um etwa 4,1 Prozent zunahmen.
Damit gewinnt die Kontrolle der Geldanlagen der Krankenkassen zusätzliche Bedeutung. Die weitere Bewertung der Immobilieninvestitionen, laufende Gerichtsverfahren und mögliche Rückzahlungen werden darüber entscheiden, wie hoch die endgültigen finanziellen Schäden ausfallen.
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