Frankreich will Süßwaren und Gebäck zusätzlich besteuern

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Frankreich plant eine Ausweitung seiner Zuckersteuer auf Süßwaren, Schokolade, Kekse und weitere verarbeitete Lebensmittel. Die Regierung will damit Hersteller zu Rezepturen mit weniger Zucker bewegen und zusätzliche Einnahmen für das Sozialversicherungssystem erzielen. Die Zuckerabgabe in Frankreich soll nach dem Regierungsentwurf am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Vertreter der Lebensmittelwirtschaft warnen jedoch vor steigenden Kosten für Unternehmen und Verbraucher. Auch im Parlament ist das Vorhaben umstritten.

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Neue Zuckersteuer soll auch Schokolade und Kekse erfassen

Die geplante Regelung steht in Artikel 8 des französischen Gesetzentwurfs zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2027. Er wurde am 1. Oktober in die Nationalversammlung eingebracht. Vorgesehen ist, die bisher vor allem für gesüßte Getränke geltenden Abgaben auf bestimmte vorverpackte Lebensmittel auszuweiten. Dazu zählen unter anderem industriell hergestellte Kekse, Kuchen, Frühstückscerealien, Müsliriegel, Speiseeis, Süßwaren und Schokoladenprodukte.

Entscheidend für die Besteuerung sollen neben der Produktkategorie der Zuckergehalt und die Zusammensetzung sein. Der Entwurf erfasst bei der Zuckerabgabe Lebensmittel mit mindestens zehn Gramm Zucker je 100 Gramm Produkt, sofern sie außerdem bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe enthalten. Dabei berücksichtigt die Regelung sowohl zugesetzten als auch natürlich vorkommenden Zucker. Nicht jedes süße Lebensmittel wäre damit automatisch steuerpflichtig.

Für Gebäck, Cerealien und vergleichbare Produkte sieht der Entwurf drei Steuerstufen vor. Zwischen zehn und weniger als 23 Prozent Zucker wären 4,07 Euro je 100 Kilogramm fällig. Ab 23 Prozent steigt die Abgabe auf 14 Euro und ab 30 Prozent auf 22 Euro je 100 Kilogramm. Für Süßwaren und Schokoladenerzeugnisse gelten andere Grenzen. Dort beginnt die zweite Stufe erst bei 47 Prozent Zucker, die höchste bei 56 Prozent. Für Produkte mit künstlichen Süßstoffen sind zusätzlich 4,50 oder 6 Euro je 100 Kilogramm vorgesehen, abhängig von der Konzentration.

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Süßwarenhersteller warnen vor Folgen für traditionelle Betriebe

Die französische Lebensmittelbranche lehnt die Erweiterung entschieden ab. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren der Schokoladenverband, die Confiseurs de France und der Verband der Keks- und Gebäckhersteller die zusätzlichen Belastungen. Nach eigenen Angaben vertreten die beteiligten Branchen mehr als 300 Unternehmen mit knapp 50.000 Beschäftigten. Rund 87 Prozent der Unternehmen seien Kleinstbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Die Verbände verweisen insbesondere auf traditionelle Spezialitäten wie Nougat, Calissons und Lebkuchen. Deren Herstellung sei eng mit überlieferten Rezepturen und regionalen Produktionsstandorten verbunden. Schon heute belasteten höhere Kosten für Rohstoffe, Energie und Verpackungen viele Hersteller. Eine weitere Abgabe könne Investitionen erschweren und zu höheren Verkaufspreisen führen. Diese erwarteten Folgen sind allerdings Prognosen der Branchenvertreter und keine bereits nachgewiesenen Auswirkungen der geplanten Steuer.

Besonders umstritten ist der Umgang mit handwerklichen Betrieben. Die Regierung erklärt in der Begründung ihres Entwurfs, traditionelle Erzeugnisse schützen zu wollen. Eine ausdrückliche, allgemeine Ausnahme für handwerklich hergestellte Süßwaren enthält Artikel 8 jedoch nicht. Der Abgeordnete Gérault Verny brachte deshalb am 16. Oktober einen Änderungsantrag ein, der Handwerksunternehmen sowie Betriebe mit dem französischen Gütesiegel für lebendiges Kulturerbe von der Abgabe ausnehmen soll. Über diese Ausnahme war zunächst nicht abschließend entschieden.

Regierung erwartet 300 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen

Die französische Regierung begründet das Vorhaben vor allem mit der Gesundheitsvorsorge. Ein hoher Zuckerkonsum gilt als Risikofaktor für Übergewicht und damit verbundene Erkrankungen. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs entfällt bei Kindern und Jugendlichen ungefähr ein Drittel der Zuckeraufnahme auf die Lebensmittelgruppen, die künftig zusätzlich besteuert werden sollen. Die Hersteller sollen durch die abgestuften Abgaben einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.

Zugleich hat die Regierung im Sozialversicherungshaushalt für 2027 Einnahmen von rund 300 Millionen Euro aus den geplanten Abgaben auf verarbeitete zuckerhaltige und gesüßte Lebensmittel einkalkuliert. Die Französische Diabetesföderation unterstützt die Erweiterung grundsätzlich. Sie fordert allerdings ergänzende Maßnahmen, darunter eine bessere Lebensmittelkennzeichnung, gesündere Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen und strengere Werberegeln zum Schutz von Kindern.

Frankreich besteuert zuckerhaltige und künstlich gesüßte Getränke bereits seit 2012. Im Jahr 2025 wurde das System für zuckerhaltige Getränke neu gestaffelt. Ein vergleichbares Instrument gibt es seit April 2018 in Großbritannien. Dort richtet sich eine Abgabe auf bestimmte industriell hergestellte oder importierte Erfrischungsgetränke ebenfalls nach deren Zuckergehalt. Die französische Reform würde darüber hinaus erstmals zahlreiche feste Lebensmittel in dieses bestehende Abgabensystem einbeziehen.

Eine endgültige Entscheidung über die französischen Steuerpläne steht weiterhin aus. Der Sozialausschuss der Nationalversammlung lehnte am Freitag, 16. Oktober, den gesamten Entwurf für den Sozialversicherungshaushalt 2027 ab. Die Beratungen im Plenum sind für den 20. Oktober vorgesehen. Damit sind sowohl die konkrete Ausgestaltung als auch der geplante Beginn der zusätzlichen Zuckerabgabe noch nicht endgültig beschlossen.

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