
Nach einem schweren Geisterfahrer-Unfall auf der A70 im Landkreis Bamberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten Mord. Ein 46-jähriger Autofahrer befindet sich seit Dienstag, 20. Oktober 2026, in Untersuchungshaft. Er soll am vergangenen Freitag bewusst entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auf der Autobahn unterwegs gewesen sein und dabei schwere Zusammenstöße in Kauf genommen haben. Bei dem Unfall nahe Oberhaid wurden vier Menschen schwer verletzt, darunter der Beschuldigte selbst. Die Kriminalpolizei Bamberg hat die Ermittlungen übernommen und sucht weitere Zeugen.
Der Unfall ereignete sich am Freitag, 16. Oktober 2026, gegen 18.30 Uhr zwischen den Anschlussstellen Bamberg-Hafen und Viereth-Trunstadt. Zu diesem Zeitpunkt gingen bei der Einsatzzentrale der Polizei mehrere Notrufe wegen eines Falschfahrers ein. Wenige Augenblicke später meldeten weitere Verkehrsteilnehmer einen schweren Verkehrsunfall. Ein 46 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Bamberg war mit einem silberfarbenen Ford auf der Richtungsfahrbahn nach Schweinfurt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs. Sein Wagen kollidierte mit zwei Fahrzeugen, die in der regulären Richtung fuhren.
Unter den beteiligten Fahrzeugen befand sich ein Fahrschulauto. Darin saßen ein 19 Jahre alter Fahrschüler und seine 63-jährige Fahrlehrerin. Außerdem wurde der Wagen eines 82-jährigen Autofahrers in den Unfall verwickelt. Insgesamt erlitten vier Menschen schwere Verletzungen. Neben den drei Insassen der entgegenkommenden Fahrzeuge musste auch der 46-jährige Falschfahrer medizinisch versorgt werden. Rettungskräfte brachten sämtliche Verletzten in umliegende Krankenhäuser. Nach den ersten Angaben der Polizei bestand für keinen der Beteiligten Lebensgefahr.
Die drei beteiligten Autos waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Den Sachschaden bezifferte das Polizeipräsidium Oberfranken zunächst auf rund 70.000 Euro. Feuerwehr, Rettungsdienst und mehrere Polizeistreifen waren an der Unfallstelle im Einsatz. Für die Unfallaufnahme sowie die anschließende Reinigung der Fahrbahn musste die A70 zeitweise in beiden Richtungen vollständig gesperrt werden. Die Sperrung führte am Freitagabend zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Zunächst untersuchte die Verkehrspolizei Bamberg den Vorfall als schweren Verkehrsunfall. Im weiteren Verlauf ergaben sich jedoch neue Erkenntnisse, die zu einer strafrechtlichen Neubewertung führten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberfranken besteht inzwischen der Verdacht, dass der 46-Jährige nicht versehentlich auf der falschen Fahrbahn unterwegs war. Vielmehr soll er bewusst entgegen der vorgesehenen Richtung gefahren sein und mögliche schwere Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern in Kauf genommen haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb einen Untersuchungshaftbefehl. Ein Ermittlungsrichter erließ diesen am Dienstag, 20. Oktober. Dem Beschuldigten werden versuchter gemeingefährlicher Mord in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen. Der Mann war nach dem Unfall zunächst selbst stationär behandelt worden. Nachdem er das Krankenhaus verlassen konnte, wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Anschließend kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Der Vorwurf des versuchten gemeingefährlichen Mordes geht deutlich über die strafrechtliche Bewertung eines gewöhnlichen Verkehrsunfalls hinaus. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere der Verdacht, dass der Beschuldigte bei seiner Fahrt den Tod anderer Menschen zumindest billigend in Kauf genommen haben könnte. Ob die Voraussetzungen eines versuchten Mordes tatsächlich erfüllt sind, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen und einer möglichen gerichtlichen Entscheidung. Eine rechtskräftige Verurteilung liegt nicht vor. Für den 46-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.
Zum Gesundheitszustand der Unfallbeteiligten liegen inzwischen weitere Informationen vor. Der 19-jährige Fahrschüler und seine Fahrlehrerin konnten das Krankenhaus mittlerweile verlassen. Auch der beschuldigte Autofahrer befindet sich nicht mehr in medizinischer Behandlung im Krankenhaus. Der 82-jährige Fahrer des dritten beteiligten Wagens war nach Angaben der Polizei am Dienstag auf dem Weg der Besserung.
Welche langfristigen gesundheitlichen Folgen die schweren Verletzungen für die Beteiligten haben könnten, war zunächst nicht bekannt. Ebenso lagen keine näheren Angaben zu möglichen dauerhaften Einschränkungen vor. Die Tatsache, dass drei der vier Verletzten das Krankenhaus inzwischen verlassen konnten, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sämtliche Verletzungen vollständig ausgeheilt sind.
Neben dem Unfallhergang beschäftigt die Ermittler auch die fehlende Fahrerlaubnis des 46-Jährigen. Nach Angaben der Polizei besaß er zum Unfallzeitpunkt keine gültige Fahrerlaubnis. Ob ihm diese zuvor entzogen worden war oder ob er nie eine Fahrerlaubnis erworben hatte, blieb zunächst offen. Auch zu den persönlichen Hintergründen der Fahrt und zu einem möglichen Motiv machten die Ermittlungsbehörden zunächst keine gesicherten Angaben.
Eine wichtige Frage ist weiterhin ungeklärt: An welcher Anschlussstelle fuhr der 46-Jährige auf die Autobahn? In ihrer ersten Mitteilung vom 16. Oktober hatte die Polizei noch die Anschlussstelle Viereth-Trunstadt als Auffahrtsort genannt. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand vom Dienstag steht der genaue Ort jedoch nicht abschließend fest. Die Kriminalpolizei versucht deshalb, die Fahrtstrecke des silberfarbenen Ford vor dem Zusammenstoß möglichst genau nachzuvollziehen.
Von besonderem Interesse sind Beobachtungen anderer Verkehrsteilnehmer, die am Freitagabend auf der A70 unterwegs waren. Dazu gehören Autofahrer, denen der Ford entgegenkam, sowie Personen, die möglicherweise bereits die Auffahrt auf die Autobahn beobachtet haben. Solche Hinweise könnten helfen, die zurückgelegte Strecke zu rekonstruieren und den zeitlichen Ablauf der Fahrt weiter einzugrenzen.
Die Ermittlungen führt inzwischen die Kriminalpolizei Bamberg in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Hinweise zu dem silberfarbenen Ford oder zur Geisterfahrt am 16. Oktober gegen 18.30 Uhr nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0951/9129-491 entgegen.
Damit konzentrieren sich die weiteren Untersuchungen nicht mehr ausschließlich auf die technischen und verkehrlichen Umstände des Zusammenstoßes. Entscheidend ist auch die Frage, was der Autofahrer zum Zeitpunkt seiner Fahrt wusste und welche Folgen seines Handelns er nachweislich in Kauf nahm. Die strafrechtliche Bewertung hängt von den dazu gewonnenen Beweisen ab. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden und ob es zu einer Anklage kommt, war am Dienstag noch nicht bekannt.
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