
Die Bundesregierung will die sogenannte Rente mit 63 abschaffen, doch eine große Mehrheit der Bevölkerung lehnt diesen Schritt ab. Nach dem am Freitag, 23. Oktober 2026, veröffentlichten ZDF-Politbarometer sprechen sich 74 Prozent der Befragten gegen die Abschaffung aus. Lediglich 21 Prozent unterstützen das Vorhaben. Gleichzeitig halten 83 Prozent eine grundlegende Rentenreform für wichtig. Damit wächst der politische Druck auf die schwarz-rote Koalition, einen Kompromiss zu finden.
Die Ablehnung der geplanten Abschaffung zieht sich laut ZDF durch sämtliche Altersgruppen und die Anhängerschaften aller Parteien. Bereits im August hatten sich 75 Prozent der Befragten gegen das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ausgesprochen. Die Haltung der Bevölkerung hat sich damit kaum verändert.
Allerdings bedeutet die Ablehnung dieser Maßnahme nicht, dass die Menschen grundsätzlich gegen Veränderungen im Rentensystem sind. Im aktuellen Politbarometer halten 83 Prozent eine umfassende Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente für wichtig oder sehr wichtig, selbst wenn diese mit Einschnitten und finanziellen Belastungen verbunden ist. Nur zwölf Prozent messen einer solchen Reform geringe oder keine Bedeutung bei.
Für die repräsentative Erhebung befragte die Forschungsgruppe Wahlen vom 20. bis 22. Oktober insgesamt 1.225 Wahlberechtigte telefonisch und online.
Ausgangspunkt der politischen Auseinandersetzung sind die Vorschläge der Alterssicherungskommission, die im Juni insgesamt 33 Empfehlungen zur Zukunft der Altersvorsorge vorlegte. Dazu gehört die Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte.
Union und SPD hatten sich im Juli grundsätzlich darauf verständigt, die Empfehlungen umzusetzen. Allerdings gibt es insbesondere bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren weiterhin erhebliche Meinungsverschiedenheiten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht sich für die Umsetzung der Kommissionsvorschläge aus. Der neue Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) setzt dagegen auf einen Kompromiss. Er verweist darauf, dass die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart hätten, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren grundsätzlich beizubehalten.
Innerhalb der Union wird inzwischen auch über eine Veränderung der Anspruchsvoraussetzungen diskutiert. Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU), hat sich dafür ausgesprochen, stärker auf tatsächlich geleistete Arbeitsjahre statt auf die bisher berücksichtigten Versicherungszeiten abzustellen.
Hintergrund sind Überlegungen, Zeiten der Kindererziehung und Pflege künftig nicht mehr oder nur eingeschränkt auf die erforderlichen 45 Jahre anzurechnen. Dadurch könnten weniger Menschen die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente erfüllen.
Ein offizieller Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt dazu jedoch nicht vor. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Marc Biadacz (CDU), wies die Darstellung zurück, dass ein Renteneintritt allein nach 45 Berufsjahren die Position der Fraktion sei.
Auch aus der SPD und von Sozialverbänden kommt Kritik an einer möglichen Einschränkung der Anrechnung von Erziehungs- und Pflegezeiten. Der Sozialverband VdK warnt insbesondere vor Nachteilen für Frauen, die häufiger beruflich zurückstecken, um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.
Die Bezeichnung Rente mit 63 ist inzwischen überholt. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt weiterhin mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre voraus, das tatsächliche Eintrittsalter hängt aber vom Geburtsjahr ab.
Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Menschen, die 1964 oder später geboren wurden, können diese Rentenart frühestens mit 65 Jahren beanspruchen.
Zu den anrechenbaren Zeiten gehören derzeit neben Beschäftigungsjahren unter bestimmten Voraussetzungen auch Kindererziehung, Pflege sowie Zeiten mit bestimmten Sozialleistungen. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 63 Jahren eine andere Altersrente beziehen, muss dabei aber dauerhafte Abschläge hinnehmen.
Trotz der grundsätzlichen Verständigung auf die Kommissionsvorschläge ist die konkrete gesetzliche Ausgestaltung weiterhin offen. Ein verabschiedetes Gesetz zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren gibt es nicht.
Die Bundesregierung muss sich zunächst auf einen Gesetzentwurf verständigen. Anschließend wären Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat mit der Reform befasst. Die Ergebnisse des neuen Politbarometers zeigen dabei, dass die Koalition zwar auf breite Zustimmung zum grundsätzlichen Reformbedarf bauen kann, nicht aber zur vorgesehenen Abschaffung dieser Rentenart.
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